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Frage zu §29 (1) f) TVL

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Behördeninventar:
Hallo liebe Gemeinde,
Frage zum o.g. Paragraphen:
laut f) heißt es das Beschäftigte freigestellt werden wenn die ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss.

Nun zum imaginären Fall:
Ein Arbeitnehmer hat einen Facharzt Termin in 3 Monaten der in der Kernarbeitszeit liegt, dieser Termin ist medizinisch notwendig und kann aufgrund der Termindicht beim Arzt auch nicht außerhalb der Kernarbeitszeit erfolgen.
Der Arbeitnehmer stellt einen Antrag nach o.g. Paragraphen um für die Zeit des Termins freigestellt zu werden, dabei gibt der Arbeitnehmer an vor und nach dem Termin natürlich zur Arbeit zu kommen und eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen.
Der AG weist den Antrag zurück mit dem Hinweis, das der AN nach dem Termin die Arbeit ja nachholen kann und "befreit" ihn für diesen Tag von der Kernarbeitszeit.

Meines Erachtens nach kann dies nicht richtig sein. Wie ist eure Einschätzung und wie würdet ihr weiter vorgehen?
Zum Personalrat rennen und eskalieren?

Der Kanzler:
Ganz ehrlich wie vergiftet ist das Verhältnis zu deinem AG???
In deinem Fall würde ich es eskalieren lassen!

flip:
Wieso sollte es ein Lotteriegewinn sein, wenn nur Arzttermine innerhalb der Kernarbeitzeit möglich sind?
Bei uns wurde Kernarbeitszeit komplett abgeschafft. Dafür gibt es Funktionszeit von 8:30 bis 16:30 Uhr durchgängig inkl. den Pausen, in der die jeweilige Funktionsgruppe arbeitsfähig und erreichbar sein muss.

MoinMoin:
Bei der Funktionszeit kann natürlich nicht der der 29 genutzt werden um "bezahlt" abwesend zu sein.

Ansonsten würde ich zunächst schauen was in der DV zur Gleitzeit/Arbeitszeit geregelt ist.

Wenn du auch dich jederzeit von der Kernarbeitszeit befreien kannst, dann ok.

Und was ich nicht verstehe, dass wenn man diese Situation mit dem PR bespricht, dass das dann schon als eskalieren empfunden wird.
Dafür ist doch der PR da, als Sprachrohr und Ansprechpartner, damit nicht jeder Depp mit seinen Einzel Problemen alleine dasteht und der Ag  individuellen Wildwuchs betrieben kann.

Behördeninventar:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2023 21:08 ---Bei der Funktionszeit kann natürlich nicht der der 29 genutzt werden um "bezahlt" abwesend zu sein.

Ansonsten würde ich zunächst schauen was in der DV zur Gleitzeit/Arbeitszeit geregelt ist.

Wenn du auch dich jederzeit von der Kernarbeitszeit befreien kannst, dann ok.

--- End quote ---

Danke, werde also mal in der DV stöbern.


--- Zitat ---Und was ich nicht verstehe, dass wenn man diese Situation mit dem PR bespricht, dass das dann schon als eskalieren empfunden wird.
Dafür ist doch der PR da, als Sprachrohr und Ansprechpartner, damit nicht jeder Depp mit seinen Einzel Problemen alleine dasteht und der Ag  individuellen Wildwuchs betrieben kann.
--- End quote ---

Naja, bei uns ist das Verhältnis von PR zum AG sehr schwierig. Wenn ich somit mit meinem Problem mich dorthin wende wird warscheinlich ein riesen Ding daraus gemacht nur um den AG dumm da stehen zu lassen.

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