Autor Thema: Ins Minus geplant Zulässig?  (Read 1864 times)

Maxe

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Ins Minus geplant Zulässig?
« am: 28.07.2023 23:26 »
Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst in der Pflege.
Jetzt hat der AG angekündigt, dass im Rahmen der Wechselschicht die Spät- und Frühdienste 7,5 Stunden dauern, der Nachtdienst soll 9 Stunden dauern.
Bei einer 5-Tage-Woche wäre die richtige Arbeitszeit (ein fünftel der regulären Wochenarbeitszeit) 7 Stunden und 54 Minuten. Also  pro Woche mache ich 120 Minuten/ 2 Stunden Minusstunden.
Es gibt ja Leute, die haben eine Befreiung von Nachtarbeit, also die müssten ja dann pro Monat (4 mal 2 Stunden) eine Tag mehr arbeiten, obwohl eine 5-Tage-Woche vereinbart ist laut Vertrag.
Ist das legal/ zulässig?  Wie kann man sich dagegen wehren, und sagt jetzt bitte nicht, ich soll mich an den Betriebsrat wenden, der ist nämlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht auf unserer Seite und möchte im Gegenteil diese Zeiten so durchsetzten.
Ich würde mich über hilfreiche Kommentare freuen.

TVOEDAnwender

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Antw:Ins Minus geplant Zulässig?
« Antwort #1 am: 31.07.2023 08:34 »
Zitat
5-Tage-Woche vereinbart ist laut Vertrag.
Ist bei Euch wirklich eine 5 Tage-Woche im AV vereinbart? Im Bereich des TVöD ist durchaus eine Sechstagewoche möglich:

"Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden."
§ 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD
Die Messlatte an notwendige betrieblichen Gründe ist dabei nicht besonders hoch.