Autor Thema: VBL auf der Bezügemitteilung  (Read 906 times)

Newbie23

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VBL auf der Bezügemitteilung
« am: 30.07.2023 16:37 »
Hallo zusammen,
ich bin neu im ÖD und habe meine erste Bezügemitteilung erhalten. Die Sache mit der VBL verstehe ich jedoch nicht so ganz. Ich werde abgerechnet nach TV-L in Bayern und arbeite 50%.

Auf meiner Abrechnung steht ein "ZV SV-Hinz-Betrag" von 29,90 EUR. Und unten abgezogen wird mir "ZV-Uml. Regelentg. AN" von 31,55 EUR. Letzteres ist mir mittlerweile soweit klar, es handelt sich um die 1,81% AN-Anteil, den ich für die VBL zu tragen habe.

Aber wo ist der entsprechende AG-Anteil von 5,49%? Dieser ist nirgends aufgeführt, auch nicht ins Brutto eingerechnet. Es wird lediglich dieser "ZV SV-Hinz-Betrag" erwähnt.

Oder wird der AG-Anteil nur nicht erwähnt und im Hintergrund trotzdem einbezahlt? Wie errechnet sich dann dieser "ZV SV-Hinz-Betrag", der ja doch ausgewiesen wird? Und wo sehe ich, ob mein AG im Hintergrund etwas irgendwohin einzahlt?

Ich hab jetzt lange im Internet nach Erklärungen gesucht, aber nicht wirklich gefunden, wie das funktioniert.

Danke!
VG

ISN

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Antw:VBL auf der Bezügemitteilung
« Antwort #1 am: 30.07.2023 17:26 »
Der VBL-Arbeitgeberanteil (= arbeitgeberfinanzierte Umlage) müsste bei dir 95,70 € betragen und je nach verwendetem Abrechnungsprogramm auch in der Gehaltsmitteilung stehen, aber vermutlich in einem anderen Bereich. Der VBL-Arbeitgeberanteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Durch den für diese arbeitgeberfinanzierte Umlage zustehenden Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG verbleibt aber vermutlich kein steuerpflichtiger Betrag. Das erkennst du daran, ob das Steuerbrutto mit deinem Entgelt plus ggf. gezahlte VL des Arbeitgebers identisch ist. Sozialversicherungsrechtlich ist die Berechnung komplizierter. Bei dem in der Gehaltsmitteilung genannten SV-Hinzurechnungsbetrag handelt es sich um den Teil des VBL-Arbeitgeberanteils, um den sich das Sozialversicherungsbrutto gegenüber dem Steuerbrutto erhöht.