Moin Moin,
ich wollte mich mal erkundigen, ob die Zeitzuschläge auch unter der Woche gezahlt werden.
Fallbeispiel: Beschäftigungsdienststelle ordnet Überstunden von Mo-Fr zwischen 08:00 -18:45 (5 Tage) an.
Wird dann für die 1 Std und 45 Min Zeitzuschlag gewährt bzw. Freitags dann nach 6 Std?
Mit den Zuschlägen kenne ich mich bedauerlicherweise noch nicht so gut aus.
Grüße