Autor Thema: Erstattung an Arbeitgeber wegen Beschäftigungsverbot - Inflationsausgleichsgeld  (Read 1453 times)

erebmann

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Hallo,
eine Krankenkasse will bei der Erstattung U2 wegen eines Beschäftigungsverbots nicht den Gehaltsanteil Inflationsausgleichsgeld (1240€) im Juni und die zukünftigen Beträge in Höhe von 220€ nicht erstatten.

Weiß jemand, ob das so ok ist?

Gruß

PiA

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Da es sich nicht um Entgelt iSd. SvEV handelt, also auf die IAP keine Beiträge gezahlt werden, ist das aus meiner Sicht schlüssig und korrekt (ist ja nicht immer dasselbe😉)

GofX

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Warte, ich google das eben für Dich ...

https://www.google.com/search?q=inflationsausgleichspr%C3%A4mie+mutterschutz

Siehe: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Zitat von: BMF
2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?

Eine steuerfreie IAP können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel:

Arbeitnehmer in Elternzeit

Zitat von: Google
Habe ich in Elternzeit Anspruch auf Inflationsausgleich?

Bekommen Mütter oder Väter in der Elternzeit die Inflationsprämie? Ja.

Das Arbeitsverhältnis muss nicht aktiv sein. Das betrifft demnach Beschäftigte in Elternteilzeit oder auch Krankgeschriebene.

Frag' Deinen Arbeitgeber.

Einzelne Arbeitgeberverbände haben ausgehandelt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei Arbeitnehmern in Elternzeit nicht in vollem Umfang ausgezahlt wird. Wie sich hier VERDI dazu verhält, weiß ich nicht. Aber das kann Dir Dein Arbeitgeber sicherlich genauer sagen.

PiA

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Hallo GofX

das ist zwar alles korrekt - der AG muss die IAP auszahlen.

Die Ausführungen beantworten aber die Frage des (Sachbearbeiters des) Arbeitergebers nach der U2-Erstattung von der Krankenkasse an ihn nicht.
😉

erebmann

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Vielen Dank für Eure Antworten!

Pia`s Verweis auf das SvEV ist die Erklärung für die Zahlung der Krankenkasse.