Autor Thema: [BE] Wirkung der Ernennungsurkunde  (Read 3861 times)

Thomber

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[BE] Wirkung der Ernennungsurkunde
« am: 31.07.2023 08:35 »
Guten Morgen,

bei uns (Berliner Landesbehörde) soll ein Beamter von A12 nach A13gD befördert werden und gleichzeitig gemäß § 97 LBG eine Leitungsposition übertragen bekommen. (2 Jahre Probezeit)

Die Urkunde ist noch von Senatsebene zu uns unterwegs, liegt hier also noch nicht vor.
Der Beamte befindet sich heute nicht am Dienstort.

Jetzt wird hier diskutiert, ob er diese Urkunde auch morgen unterschreiben könnte.  Eines istz klar, seine Probezeit beginnt dann halt einen Tag später, ok.  Aber könnte es noch weitere Auswirkungen geben?
Wäre eine Beförderung zum 1. August (nach Aushändigung der Urkunde am 1. August oder 2.) möglich oder würde sich die Beförderungen dann verschieben?
Die Führungsriege und die zwei Pers-SB sind nicht verfügbar. Vielleicht kann mich jemand von Euch in die richtige Denkrichtung stoßen.  Danke.
« Last Edit: 03.08.2023 02:59 von Admin2 »

boysetsfire

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #1 am: 31.07.2023 08:47 »
Ich bin kein Fachmann in dieser Materie, aber da die Zeit offenbar drängt, versuche ich mich mal an einer Antwort.

Die Aushändigung der Urkunde muss heute oder morgen geschehen, eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam (§ 8 Beamtenstatusgesetz).

Hain

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #2 am: 31.07.2023 08:47 »
Moin,

eine rückwirkende Ernennung § 8 Abs. 4 BeamtStG ist unzulässig. Rückwirkend geht nur die Einweisung in eine Planstelle (Nds Recht).

VG Hain

Thomber

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #3 am: 31.07.2023 08:54 »
Kann denn eine Ernennung grundstätzlich jeden Tag passieren oder geht das nur immer zum 1. des Monats?
Ich meine:  Im Notfall, was spricht gegen eine spätere Aushändigung (mit späterer Ernennung)?

Sollte die Urkunde "mit Wirkung vom 1. August" enthalten, gäbe es wohl bei Aushändigung ab 2. August ein PRoblem, richtig?  Aber welches?  Wäre dann die Beförderung an sich tot oder würde sie halt nur einen Tag ODER einen Monat später wirken?


was_guckst_du

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #4 am: 31.07.2023 09:19 »
..ist halt Berlin... ;D....

...da kann man nicht verlangen, dass man sowas bei einer Landesbehörde wissen sollte... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomber

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #5 am: 31.07.2023 09:33 »
Leider...  sind alle im Urlaub und die Vertretungen auch nicht gut informiert...  Wir warten nun erstmal auf die Urkunde "von oben" und dann sehen wir weiter.   Meine Güte, außer, dass der Betroffene halt dann 2 Monate wieder warten muss....  Alle diese kleinen Berliner Geschichten sind immerhin zugunsten des Steuerzahlers ja gut. 

PolareuD

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #6 am: 31.07.2023 09:48 »
Man kann auch mit einer Vollmacht zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde arbeiten. War bei mir mal der Fall, weil die Urkunde nicht rechtzeitig zur Dienststelle überführt werden konnte.

oorschwerbleede

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #7 am: 31.07.2023 13:20 »
Man kann auch mit einer Vollmacht zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde arbeiten. War bei mir mal der Fall, weil die Urkunde nicht rechtzeitig zur Dienststelle überführt werden konnte.

Das ist so aber nicht korrekt. Die Ernennung ist ein mitwirkungspflichtiger Verwaltungsakt, der durch die Aushändigung der Urkunde an den zu Ernennenden und dessen Annahme erst wirksam wird. Durch die Aushändigung an einen Vollmachtnehmer ist diese Voraussetzung noch nicht erfüllt. Rein theoretisch könnte die Urkunde auf dem Weg vom Vollmachtnehmer zum zu Ernennenden verloren gehen - dann ist die Ernennung nicht wirksam erfolgt. Ein Ausweg wäre eher, dass sich ein Befugter der Dienststelle zum zu Ernennenden begibt und die Urkunde eben bei ihm (oder ihr) zuhause, auf dem Parkplatz oder sonstwo aushändigt.

was_guckst_du

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #8 am: 31.07.2023 14:27 »
Man kann auch mit einer Vollmacht zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde arbeiten. War bei mir mal der Fall, weil die Urkunde nicht rechtzeitig zur Dienststelle überführt werden konnte.

...damit wäre diese Ernennung (und dadurch auch alle folgenden) nicht rechtswirsam...

...solange sich niemand dran stört, ist das nicht schlimm...aber es soll auch Erbsenzähler geben,,,
Gruß aus "Tief im Westen"

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clarion

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #9 am: 31.07.2023 19:57 »
Wir hatten schon die abenteuerlichen Ernennungen, besonders zur Coronazeit. Bei Schmuddelwetter bei den Mülltonnen, weil die zu Ernennende mit Corona erkrankt war und es gerade mit Ach und Krach aus dem Bett geschafft hat, auf Parkplätze auf halber Strecke. Ich selbst bin für meine letzte Ernennung über 100 km einfache Strecke hin und zurück  gefahren.

Thomber

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #10 am: 01.08.2023 07:39 »
So wie ich gehört habe, ist es eine Urkunde "mit Wirkung vom 01.08.2023" und diese muss spätestens am 1. August ausgehändigt werden. Eine Aushändigung danach wäre wohl unzulässig, weil es dann eine rückwirkende Beförderung wäre.   Kommt die Urkunde also heute nicht in unserem Personalreferat an.... muss alles wiederholt werden.  Neue Urkunde (zum 01.09.?)...Unterschriften..usw..  Noch werden Wetten angenommen, ob sie ankommt und, ob das dann zum 1. September durch Berlin noch zu schaffen wäre.   ::)

Angelsaxe

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #11 am: 01.08.2023 07:44 »
Wir hatten schon die abenteuerlichen Ernennungen, besonders zur Coronazeit. Bei Schmuddelwetter bei den Mülltonnen, weil die zu Ernennende mit Corona erkrankt war und es gerade mit Ach und Krach aus dem Bett geschafft hat, auf Parkplätze auf halber Strecke. Ich selbst bin für meine letzte Ernennung über 100 km einfache Strecke hin und zurück  gefahren.

Dem kann ich beipflichteten, selbst ohne Corona. Mal blieb eine Person extra bis Abends im Büro um mir noch eine Urkunde zu überreichen, ein anderes Mal gab es ein Treffen am Wochenende in einem Wirtshaus - die Möglichkeiten sind mannigfaltig, aber das hilft hier wohl nicht.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

was_guckst_du

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #12 am: 01.08.2023 07:45 »
@Thomber
...es muss aber nicht immer unbedingt der Monatserste sein...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Thomber

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #13 am: 01.08.2023 07:46 »
@Thomber
...es muss aber nicht immer unbedingt der Monatserste sein...


Gut zu wissen, aber eine Bearbeitungszeit unter einem Monat  ;D ;D ;D

LBRNRW

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Antw:[Berlin] Wirkung der Ernennungsurkunde
« Antwort #14 am: 01.08.2023 08:24 »
Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.

Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.