[BE] Wirkung der Ernennungsurkunde

Begonnen von Thomber, 31.07.2023 08:35

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Thomber

Zitat von: LBRNRW in 01.08.2023 08:24
Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.

Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.

Danke für die Info.  (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)

Fragmon

Zitat von: Thomber in 01.08.2023 08:38
Zitat von: LBRNRW in 01.08.2023 08:24
Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.

Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.

Danke für die Info.  (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)

Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.

Angelsaxe

Zitat von: Fragmon in 01.08.2023 08:53
Zitat von: Thomber in 01.08.2023 08:38
Zitat von: LBRNRW in 01.08.2023 08:24
Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.

Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.

Danke für die Info.  (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)

Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.

Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

oorschwerbleede

Zitat von: Fragmon in 01.08.2023 08:53
Zitat von: Thomber in 01.08.2023 08:38
Zitat von: LBRNRW in 01.08.2023 08:24
Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.

Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.

Danke für die Info.  (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)

Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.

Nein, in Sachsen kann bis zu 3 Monate rückwirkend zum 1. des Monats, in dem die Beförderung wirksam wird, eingewiesen werden. Das heist effektiv bis zu 4 Monate rückwirkend höhere Besoldung...

Fragmon

Zitat von: Angelsaxe in 01.08.2023 08:55
Zitat von: Fragmon in 01.08.2023 08:53
Zitat von: Thomber in 01.08.2023 08:38
Zitat von: LBRNRW in 01.08.2023 08:24
Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.

Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.

Danke für die Info.  (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)

Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.

Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.

Ja und lt. Threadersteller ging es ja überwiegend um die finanziellen Belange.

Hans Werner Mangold

Ist die Urkunde mittlerweile angekommen?  ???

Thomber

Danke @ll für die Beiträge.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.   

FGL

Zitat von: Thomber in 01.08.2023 12:11
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
Der Bundeshauptslum bestätigt zuverlässig alle über ihn kursierenden Vorurteile...

Fragmon

Zitat von: Thomber in 01.08.2023 12:11
Danke @ll für die Beiträge.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.

Habt ihr das mit PZU verschickt?

Thomber

Zitat von: Fragmon in 01.08.2023 12:47
Zitat von: Thomber in 01.08.2023 12:11
Danke @ll für die Beiträge.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.

Habt ihr das mit PZU verschickt?


Ich weiß nicht, wie "die andere Dienststelle" es verschickt hat, mit PZU aber sicherlich nicht.

mightness

Warum sollte denn eine neue Urkunde ausgestellt werden, wenn diese zu spät kommt? Diese ist dann nur für die Vergangenheit unwirksam und man würde ein paar Tage verlieren.

Thomber

Zitat von: mightness in 01.08.2023 15:55
Warum sollte denn eine neue Urkunde ausgestellt werden, wenn diese zu spät kommt? Diese ist dann nur für die Vergangenheit unwirksam und man würde ein paar Tage verlieren.

Ich bin zwar nicht "Der Personaler" aber die Übergabe der Urkunde auch nur 1 Tag später wäre eine rückwirkende und damit unzulässige Beförderung, denn diese Urkunde gilt ja nicht mit dem Tage der Aushändigung, sondern "mit Wirkung vom...", also zu einem festen Datum und das darf halt nicht in der Vergangenheit liegen.

mightness

Genau und wäre dann für die Rückwirkung insoweit unwirksam und für die Gegenwart und Zukunft wirksam

Thomber

Zitat von: mightness in 03.08.2023 00:26
Genau und wäre dann für die Rückwirkung insoweit unwirksam und für die Gegenwart und Zukunft wirksam


Nein.
Diese Urkunde hat nur ein Datum und wenn der Tag vorüber ist und sie nicht übergeben werden konnte, ist die Urkunde nur noch Altpapier. Klar wäre es sinnvoll eine Urkunde so zu formulieren, dass sie nach dem "Frühstens-Datum" autom. dann halt gilt, wenn sie übergeben wurde.  Ist wohl aber nicht möglich oder zumindest nicht üblich.

Eukalyptus

Das ist möglich: ,,Ich ernenne Herrn X zum Y." Wirksam ab Datum der Aushändigung.