Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:38Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
Zitat von: Fragmon am 01.08.2023 08:53Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:38Zitat von: LBRNRW am 01.08.2023 08:24Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
Danke @ll für die Beiträge. Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
Zitat von: Thomber am 01.08.2023 12:11Danke @ll für die Beiträge. Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an. Habt ihr das mit PZU verschickt?
Warum sollte denn eine neue Urkunde ausgestellt werden, wenn diese zu spät kommt? Diese ist dann nur für die Vergangenheit unwirksam und man würde ein paar Tage verlieren.
Genau und wäre dann für die Rückwirkung insoweit unwirksam und für die Gegenwart und Zukunft wirksam