Autor Thema: Was bedeutet das? Muss eingeladen werden oder nicht?  (Read 859 times)

telafi

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Hallo,

bei uns im Hause gibt es eine unbefristete interne und gleichzeitig eine externe Ausschreibung:

"Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt, sofern in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen."

Wir (ein paar befristete Kollegen und ich) fragen uns, weil ein paar von uns schwerbehindert sind, was "sofern in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen" genau bedeutet, bedeuten soll, bedeuten kann.

Welche Gründe können denn in der Person eines Bewerbers überwiegen, ihn nicht einladen zu müssen, obwohl man als AG dazu verpflichtet ist, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist/das Stellenprofil zu 100 % erfüllt?

Danke.

MfG

NWB

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Antw:Was bedeutet das? Muss eingeladen werden oder nicht?
« Antwort #1 am: 31.07.2023 11:38 »
Eingeladen werden muss.
Die bevorzugte Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bezieht sich auf die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle.
Da sticht (in der Theorie) die Schwerbehinderung, wenn ansonsten alle anderen Voraussetzungen der potentiellen Bewerber identisch sind.

Fragmon

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Antw:Was bedeutet das? Muss eingeladen werden oder nicht?
« Antwort #2 am: 31.07.2023 13:06 »
Vermutlich von irgendeinem palaverjuristen erzeugte Floskel. Im Kern heißt es, wenn die anderen Personen nicht besser sind, muss die Person mit Schwerbehinderung genommen werden.

Hallo,

bei uns im Hause gibt es eine unbefristete interne und gleichzeitig eine externe Ausschreibung:

"Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt, sofern in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen."

Wir (ein paar befristete Kollegen und ich) fragen uns, weil ein paar von uns schwerbehindert sind, was "sofern in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen" genau bedeutet, bedeuten soll, bedeuten kann.

Welche Gründe können denn in der Person eines Bewerbers überwiegen, ihn nicht einladen zu müssen, obwohl man als AG dazu verpflichtet ist, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist/das Stellenprofil zu 100 % erfüllt?

Danke.

MfG