Hallo,
bei uns im Hause gibt es eine unbefristete interne und gleichzeitig eine externe Ausschreibung:
"Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt, sofern in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen."
Wir (ein paar befristete Kollegen und ich) fragen uns, weil ein paar von uns schwerbehindert sind, was "sofern in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen" genau bedeutet, bedeuten soll, bedeuten kann.
Welche Gründe können denn in der Person eines Bewerbers überwiegen, ihn nicht einladen zu müssen, obwohl man als AG dazu verpflichtet ist, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist/das Stellenprofil zu 100 % erfüllt?
Danke.
MfG