Hallo,
ich hoffe, mir kann hier biitte jemand helfen.
Ich habe fristgerecht Antrag und Unterlagen eingereicht, erhalte kein KU vom Vater, bin auf UVG angewiesen. Jetzt habe ich noch kein Geld erhalten, weil mein Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
Gibt es da bitte die Möglichkeit, beim JA einen Vorschuss vom Unterhaltsvorschuss zu erhalten? Ich möchte da möglichst mit Rechtsgrundlagen im Rücken mal anrufen oder vor Ort in die Sprechstunde zu gehen, um danach zu fragen.
Also, aufgrund welcher Rechtsgrundlage bitte kann mir ein Vorschuss vom Unterhaltsvorschuss gewährt werden?
Und, falls das so sein sollte, was ich aber nicht hoffe und glaube:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte dann dieser Vorschuss, weil vielleicht unrechtmäßig und/oder zuviel gezahlt wurde, zurückverlangt werden?
Dankeschön.
GLG