Hallo,
wenn in einem Aufgabengebiet wiederholt quasi 1:1 dieselbe(n) Stelle(n) ausgeschrieben werden, weil die Fluktuation so hoch ist, warum auch immer, und es in der Vergangenheit immer wieder mal Bewerber gab, die sich mind. 1 x oder sogar mehrere Mal auf diese Stellen beworben hatten, aber immer eine Absage erhielten, muss man irgendwann nicht mal auf diese zurückgreifen, wenn diese nicht komplett unpassend, unfähig sind, besonders bei Schwerbehinderten?
Oder muss da zwinged, ges. vorgeschrieben, immer ein neues Stellenbesetzungsverfahren eröffnet werden?
Wie ist das auch bei Euch? Spart Ihr Euch neue interne Stellenbesetzungsverfahren und schreibt erst einmal die "alten" Bewerber an, ob die noch Interesse haben?
Danke.
Schöne Grüße