Nun, wenn der 36-jährige „altgediente Intensivpfleger“ vor seiner Zeit in der aktuellen Klinik auch sinnvolle förderliche Berufserfahrung gesammelt hat, könnte er sich ja an einer anderen Klinik (bei einem anderen AG, z.B. anderes Bundesland) bewerben und dann dort deren Anerkennung zur Voraussetzung machen, dass er kommt, wenn man ihn dort denn haben will. Legt er dann euch eine entsprechende Stellenzusage vor, könnt ihr gemäß §16 (5) entsprechende Halte-Zulagen zahlen — bzw. den Verantwortlichen der Personalabteilung und Chefetage klarmachen, dass, wenn dies nicht geschieht, der Laden bald den Bach runter geht, weil ihr kein qualifiziertes Personal mehr habt. „Geht nicht“ gibt‘s nicht; bzw. muss man den entstehenden Schaden schon vorher deutlich machen, um dann im Zweifelsfall sagen zu können „Hab‘ ich euch doch gesagt“. (Wahrscheinlich wird man das erste mal drauf pfeifen; aber im Wiederholungsfall dann doch mal hellhörig werden…)