Es gibt eine Arbeitstättenverordnung usw.
Ein Zuschuss zum Internetanschluss ist da nicht geregelt, ist aber je nach Arbeitgeber möglich. Für Angestellte sogar eher als für Beamte wegen Geldwerter Vorteil.
Was aber der AG je nach Art und Umfang der Nutzung des Homeoffices beisteuern soll/muss sind das Arbeitsgerät wie Computer7Laptop/Drucker, ja nach Umfang und Art der Tätigkeit eine angemessene Zahl an angemessen großen Bildschirmen, einen Bürostuhl, einen Schreibtisch und das entsprechend der Ausführung im Büro, also z.B. Tisch auch höhenverstellbar.