Autor Thema: [NW] Landesreisekostengesetz oder Trennungsentschädigung  (Read 1002 times)

Grisu120309

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Hallo zusammen,

ich war mehrere Tage auf einem Seminar. Bisher hat meine Dienststelle immer nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet.
Jetzt neu habe ich die Abrechnung nach der Trennungsentschädigungsverordnung bekommen.

Wirkt sich auf die Mitnahmeentschädigung für 3 Kollegen sowie das Tagesgeld aber auch auf die Parkgebühren aus.

Meine Dienststelle sagt, das wäre jetzt so.

Kann mich einer aufklären wann die Tevo Anwendung findet und wann nach dem Landesreisekostengesetz vorgegangen wird ?

Danke !
« Last Edit: 05.08.2023 17:46 von Admin2 »

was_guckst_du

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Meine Dienststelle sagt, das wäre jetzt so.



...da fehlen wohl die Argumente bzw. die gesetzl. Grundlagen.. :D

...mit so einer Aussage würde ich mich nicht abspeisen lassen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

10481178

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Hallo,
es ist tatsächlich so, dass nunmehr die TEVO für Fortbildungen die maßgebliche Grundlage darstellt. Die klassische Dienstantrittsreise ist mit der Reform des Reisekostenrechts Geschichte.

Bei einer Fortbildung bei einer anderen Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung handelt es sich in der Regel um eine Abordnung. Dies ist eine Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TEVO. Die Erstattung der notwendigen Mehrauslagen richtet sich dann danach, ob man im neuen Dienstort verbleibt oder täglich pendelt.