Hallo,
es ist tatsächlich so, dass nunmehr die TEVO für Fortbildungen die maßgebliche Grundlage darstellt. Die klassische Dienstantrittsreise ist mit der Reform des Reisekostenrechts Geschichte.
Bei einer Fortbildung bei einer anderen Stelle innerhalb der öffentlichen Verwaltung handelt es sich in der Regel um eine Abordnung. Dies ist eine Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TEVO. Die Erstattung der notwendigen Mehrauslagen richtet sich dann danach, ob man im neuen Dienstort verbleibt oder täglich pendelt.