Autor Thema: [Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!  (Read 6650 times)

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
[Allg] Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« am: 01.08.2023 14:40 »
Hi an alle.

Falls es eine Frage ist, auf die man die Antwort kennen sollte - sorry.
Mir ist es erst neulich durch einen Zufall aufgefallen.
Brutto Angestellter öD und fast identisches Brutto Beamter = über 150€ mehr Steuern bei dem Beamten.... Wie kommt das zustande??? Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit E11  :o

Ich habe zum Vergleich mal folgendes genommen:
 A 11 Stufe 3 (NRW), nicht verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.615€, Steuer 659€)

E9c Stufe 2(TVöD Kommunen), nicht verheirtatet, keine Kinder, Lohnsteuerkl. 1 (Brutto 3.640, Steuer 504€)

Wer kennt sich aus und kann mir das mal erläutern  :D ?
« Last Edit: 03.08.2023 03:01 von Admin2 »

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #1 am: 01.08.2023 15:00 »
Finde das sehr viel und da es eh keine Erhöhungen gibt aktuell, verdient gerade der Kollege mit E8 in etwa so viel wie der Kollege mit A11 .


oorschwerbleede

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 123
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #2 am: 01.08.2023 15:03 »
Angestellte werden mit der allgemeinen Lohnsteuer A für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte mit der besonderen Lohnsteuer B für nicht Rentenversicherungspflichtige besteuert.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #3 am: 01.08.2023 15:15 »
Auf das zu versteuernde Einkommen zahlen alle, egal ob Beschäftigter oder Beamter, die gleiche Einkommensteuer. Der Unterschied dürfte darin liegen, dass beim rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer dessen Beiträge zur Rentenversicherung mittlerweile steuerfrei sind. (Der Beamte zahlt ja auch keine Steuern auf die Rücklagen, die sein Dienstherr für die spätere Pension bilden muss/ müsste.)

Weiterhin sind sowohl für Arbeitnehmer wie Beamte die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen absichern (d.h. insbesondere nicht der Teil der Beiträge für Zusatzversicherungen, aber auch nicht für das Krankengeld bei Arbeitnehmern), steuerfrei.

Hier werden also Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn man bei Arbeitnehmer und Beamten jeweils das Brutto-Entgelt gegenüberstellt, welches eben verschiedene Abzüge beinhaltet, die sich zum Teil eben auch steuerlich geltend machen.

oorschwerbleede

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 123
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #4 am: 01.08.2023 15:23 »
Die Lohnsteuer bei Beamten ist aufgrund der gekürzten Vorsorgepauschale höher als bei Angestellten. Genau das ist der Unterschied zwischen den Lohnsteuern A und B.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #5 am: 01.08.2023 17:15 »
Noch mal: Die Einkommensteuer — spätestens nach der entsprechenden Erklärung — ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen für alle gleich. Ob nun zuvor aufgrund der Steuerfreiheit der Sozialversicherungsbeiträge, die ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Brutto-Gehalt zahlt, und welche schon bei Gehaltsauszahlung automatisch berücksichtigt wird, diesem von seinem „brutto“ weniger Lohnsteuern abgezogen werden als einem Beamten von dessen „brutto“, der diese Zwangsabgaben nicht hat, tut dabei nichts zur Sache. Wenn beide ihre Steuererklärungen nebeneinander legen und beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, dann haben auch beide genau die gleichen Einkommensteuern zu zahlen. 

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #6 am: 02.08.2023 07:41 »
...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 527
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #7 am: 02.08.2023 08:03 »
Die Lohnsteuer bei Beamten ist aufgrund der gekürzten Vorsorgepauschale höher als bei Angestellten. Genau das ist der Unterschied zwischen den Lohnsteuern A und B.
Nein, nein, nein. Es gibt auch keinen Lohnsteuersatz für Angestellte und einen besonderen für Beamte.
Die Ausführungen von cyrix sind zutreffend. Alles andere hat was mit mtl. Abzügen wegen div. Versicherungen zu tun.

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #8 am: 02.08.2023 08:29 »
Noch mal: Die Einkommensteuer — spätestens nach der entsprechenden Erklärung — ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen für alle gleich. Ob nun zuvor aufgrund der Steuerfreiheit der Sozialversicherungsbeiträge, die ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Brutto-Gehalt zahlt, und welche schon bei Gehaltsauszahlung automatisch berücksichtigt wird, diesem von seinem „brutto“ weniger Lohnsteuern abgezogen werden als einem Beamten von dessen „brutto“, der diese Zwangsabgaben nicht hat, tut dabei nichts zur Sache. Wenn beide ihre Steuererklärungen nebeneinander legen und beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, dann haben auch beide genau die gleichen Einkommensteuern zu zahlen.

Wie kommt dann diese Differenz zustande? Dass es unterschiedliche Steuern (A und B) gibt sagt google dann auch wenn man es exakt so eingibt, ansonsten wird dazu nämlich nichts ausgespuckt :D
Hieße ja irgendwie für mich als Laien was Steuer angeht, dass ich diese Differenz bei der Steuererklärung wieder bekommen müsste, was aber nicht der Fall ist. Solange keine Erhöhungen kommen, lohnt es sich für Beamte mit A12 Endstufe ja nicht mal mehr :D
« Last Edit: 02.08.2023 08:38 von BüroLurchNRW »

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #9 am: 02.08.2023 08:31 »
...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.

Floki

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 527
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #10 am: 02.08.2023 08:37 »
Das ist einfach nur Quatsch. Meine Güte. Es steht doch in dem Beitrag drin. Zunächst bemisst sich die Steuer immer am zu versteuernden Einkommen. Unabhängig von Angestellten, Beamten, Lamas und Bananen.

Die Lohnsteuer sind letztendlich (ganz vereinfacht) monatliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Hierbei berücksichtigt der Arbeitgeber den Werbungskostenpuschbetrag, Krankenversicherung und Ähnliches. Sprich: Was jeder bei der Einkommensteuererklärung ohnehin mindestens angerechnet bekommt. Der Arbeitnehmer hat durch seine Sozialversicherungsbeiträge mehr anzurechnen. Ergo weniger Lohnsteuer, ergo WENIGER netto.

Das ist das Prinzip ganz vereinfacht, aber sollte jetzt auch der letzte verstanden haben, dass es keine unterschiedliche Steuersätze gibt oder irgendjemand besser gestellt ist.

Wechsel ins angestellten Verhältnis, aber wundere dich nicht, warum dein Lohnsteuerabtug niedrig ist, dein netto aber auch

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #11 am: 02.08.2023 08:38 »
...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.

Weder jemand in E8 noch in E9c erreicht das Netto vom A11er. Selbst ein E8er in Endstufe geht mit unter 2300 nach Hause.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #12 am: 02.08.2023 09:03 »
...die Neiddebatte funktioniert von beiden Seiten :D
;D Also wenn der Vorgesetzte mit A11 am Ende weniger oder maximal ~150€ mehr aufm Konto hat wie sein Mitarbeiter mit E8 oder E9a finde ich schon, dass da was vollkommen falsch läuft. Das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun, sondern ist einfach nicht ok.
also für mich sind die ca 28t€ des 9a netto ausreichend weniger als die 34t€ des A11 auch wenn da noch pkv abgeht.
Wenn da noch kind und kegel druff kommt, kann man es eh nicht mehr vergleichen.
Alos welchen magischen Rechner hast du denn bemüht?

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #13 am: 02.08.2023 09:12 »
Scheint systemimmanent zu sein, nachdem ein Beamter seine Seele an den Dienstherr verkauft hat, fühlt er sich nicht mehr richtig ausreichend wertgeschätzt. Selber schuld, wenn man seine Seele so günstig verkauft, Augen auf bei der Berufswahl.  ;D

oorschwerbleede

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 123
Antw:Steuersatz Beamte / Angestellte ?!
« Antwort #14 am: 02.08.2023 13:16 »
Noch mal: Die Einkommensteuer — spätestens nach der entsprechenden Erklärung — ist bei gleichem zu versteuerndem Einkommen für alle gleich. Ob nun zuvor aufgrund der Steuerfreiheit der Sozialversicherungsbeiträge, die ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Brutto-Gehalt zahlt, und welche schon bei Gehaltsauszahlung automatisch berücksichtigt wird, diesem von seinem „brutto“ weniger Lohnsteuern abgezogen werden als einem Beamten von dessen „brutto“, der diese Zwangsabgaben nicht hat, tut dabei nichts zur Sache. Wenn beide ihre Steuererklärungen nebeneinander legen und beide das gleiche zu versteuernde Einkommen haben, dann haben auch beide genau die gleichen Einkommensteuern zu zahlen.

Im Nachgang, also nachdem die Lohnsteuererklärung abgegeben und durch das Finanzamt bearbeitet wurde, hast du natürlich recht. Da habe ich wohl etwas falsch formuliert. Aber die monatlichen Abzüge, die der Arbeitgeber bzw. Dienstherr vom brutto einbehält und abführt, bemessen sich nach der allgemeinen bzw. besonderen Lohnsteuer, die eben unterschiedlich hoch sind. So sieht es auf dem monatlichen Lohnzettel so aus, als ob der Beamte wesentlich mehr Steuern zahlt, als der Angestellte. Das gleicht sich dann erst später wieder aus.