Autor Thema: Neue Stellenausschreibung statt Übernahme  (Read 1485 times)

danajasmin

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Neue Stellenausschreibung statt Übernahme
« am: 02.08.2023 13:48 »
Hallo an Alle,

mein Arbeitsvertrag wurde auf 2 Jahre befristet und mit der Entgeldgruppe TV-L E10 ausgeschrieben. Dieser Endet nun im Januar.
 Ich habe bei Einstellung nur die 9b erhalten (fehlender Abschluss jedoch mit Berufserfahrung) und zum Ausgleich eine Zulage für gesonderte Tätigkeiten. Diese Zulage endete nach einem Jahr und wurde kommentarlos nicht verlängert, jedoch soll ich die zusätzlichen Tätigkeiten weiter machen. Ein Personalgespräch wird seit 2 Monaten immer wieder aufgeschoben. Jetzt bin ich aus dem Urlaub gekommen und habe gesehen, dass mein AG meine Stelle (dieses mal mit der 9b) zum Januar neu ausgeschrieben hat. Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass ich mich auf meine Stelle neu bewerben soll, aber dann nur mit der 9a eingestuft werde. Ist das alles so rechtens?

cyrix42

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Antw:Neue Stellenausschreibung statt Übernahme
« Antwort #1 am: 02.08.2023 14:09 »
Ist dein bisheriges Arbeitsverhältnis sachgrundlos oder mit Sachgrund befristet? Und wie sieht das mit der neuen Stelle aus? Sollten beide sachgrundlos befristet sein, dürfte man dich nicht befristet weiter beschäftigen -- bzw. umgekehrt: Bei einer Weiterbeschäftigung wäre die Befristung ungültig und du und dein Arbeitgeber wären einen unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen.

Dies zur Befristung. Zur Eingruppierung gilt, dass, wenn für die jeweilige Eingruppierung in der Entgeltordnung eine Voraussetzung in der Person vorgeschrieben ist, diese aber vom Stelleninhaber nicht erfüllt wird, dass dieser dann eine Entgeltgruppe niedriger eingeordnet wird. Weißt du, nach welchem Teil der Entgeltordnung deine Stelle eingruppiert wurde, ggf. welche Fallgruppe? Dann könnte man nachschauen, welche Voraussetzungen dort formuliert sind. Weiterhin gilt, dass sich die Eingruppierung gemäß der dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten richtet. Wenn dir also Aufgaben der EG 10 dauerhaft übertragen wurden, dann musst du auch entsprechend bezahlt werden (Einschränkung, siehe oben). Gegebenenfalls wurden dir aber Aufgaben auch nur vorübergehend übertragen. Dann verbleibt man in der eigentlichen Gruppe, erhält aber einen Zuschlag, als wäre man höhergruppiert worden. Wenn die vorübergehende Übertragung der Aufgaben endet, dann entfällt auch der Zuschlag. (Wird unabhängig von der Übertragung höherwertiger Aufgaben ein Zuschlag gezahlt, nutzt der AG eine Kann-Bestimmung, die er auch selbst wieder beenden kann.)

Ich weiß nicht, ob dir das weiterhilft. Mehr lässt sich aus der Ferne ohne weitere Informationen so nicht sagen.

MoinMoin

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Antw:Neue Stellenausschreibung statt Übernahme
« Antwort #2 am: 03.08.2023 09:55 »
Wenn du weiterhin fehlende Voraussetzung in der Perso; hast, was ich durchaus anzweifel ohne zu wissen wo in der EGO du bist, dann ist minus eine EG tariflich korrekt.
Wenn die neue Stelle nicht mehr Tätigkeiten der eg10 beinhaltet, dann ist das auch korrekt.

Wenn aber alles eins zu eins gleich bleibt,
dann liegt irgendwo ein Eingruppierungsirrtum vor.