Autor Thema: Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?  (Read 3063 times)

nadinschen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« am: 02.08.2023 14:35 »
Hallöchen!

Ich habe einen befristeten AV. Da jetzt ein Jahr rum ist und das Probezeit- und das gesonderte Mitarbeitergespräch je durchaus positiv waren, mir und weiteren Kollegen leider noch nicht gesagt werden kann, wie es nächstes Jahr weitergeht, uns auch sogar gesagt wird, dass wir uns ruhig bewerben können, sollen, besonders auf unbefristete Stellen, wollte ich das auch sehr gerne tun bzw. habe ich inzwischen getan und dafür auch ein aktuelles Zwischenzeugnis haben. Das habe ich vor vier Wochen bei meinem direkten Vorgesetzten angefordert und der gab seine Beurteilung an die Perso weiter.

Heute, an meinem ersten Urlaubstag (morgen gehts weg!), erhielt ich es mit der Post. Ich wollte es eigentlich nicht öffnen, weil ich dachte, bloß nichts vom AG, und wenn Zeugnis, es kann ja eh nur gut sein. Die freudige Erwartung und die Neugier war aber größer!

Was soll ich sagen? 1. dass ich tierisch geweint habe. 2. dass ich so viele Fragezeichen habe und 3. dass ich mir überhaupt nicht erklären kann, warum das Zeugnis so scheixe ist. Die dortigen Formulierungen widersprechen quasi komplett den bisher geführten Gesprächen und Rückmeldungen. Ich musste die Formulierungen gar nicht im www suchen, weil ich wusste, dass die scheixe sind. Sind sie auch, wie ich mir dann dank www hab bestätigen lassen. Ich habe jetzt ein Zwischenzeugnis mit den Noten 3 - 5.

Bzgl. Arbeitstempo und -umfang bin ich nur durchschnittlich, obwohl objektive (überprüfbare!) Zahlen genau das Gegenteil beweisen. Ich bin sogar die mit Abstand Beste im Team, ohne damit jetzt angeben zu wollen, aber es ist so.

Meine Arbeitsqualität entspricht nur einer 4, obwohl es auch hier deutlich anderes Feedback gibt. Natürlich ist nicht alles fehlerfrei gewesen, aber bzgl. Fehlerquote muss ich mich nicht vor anderen verstecken sozusagen, zumal auch hier belegbar ist, wie viele Fälle z. B. falsch waren und "zurückkommen".

Und was mein Verhalten gegenüber den Kollegen und meinem Vorgesetzten betrifft, bin ich wohl eine Querulantin, die gern auf Stress aus ist, die sich gerne streitet, die sich ungerne etwas sagen lässt etc. pp. Note 5!

Autsch!

Das tut so weh und hab grad wieder Tränen in den Augen!

Wenn ich wieder an die Arbeit komme, weiß ich gar nicht, wie ich mich verhalten soll. Besonders gegenüber Kollegen. Ich dachte immer, dass wir super zusammenpassen und -arbeiten. :-/

Mein direkter Vorgesetzter ist dann erst einmal für 4 Wochen selbst im Urlaub.

Warte ich diese 4 Wochen oder spreche ich diesbzgl. die nächsthöhere Vorgesetzte an, mit der ich ja selbst ein Mitarbeitergespräch nach ca. 8 Monaten der Anstellung geführt habe?

Jetzt frage ich mich natürlich auch, ob dieses Zwischenzeugnis irgendwie nachteilig bzgl. meiner drei internen Bewerbungen gewesen sein können, obwohl ich erst danach jetzt erhielt.

Ich bin echt traurig, nachdenklich, auch wütend, frustriert und die Laune ist im Keller!

Mit diesem Zeugnis kann ich mich doch nirgendwo, ob intern oder extern bewerben! :'-(

LG

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 183
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #1 am: 02.08.2023 15:35 »
Genieß Deinen Urlaub!

Und, es soll AGs geben, die SO ihre ANs halten wollen, denn natürlich kann man sich mit solchen Zeugnissen nicht extern bewerben bzw. sich dann Hoffnungen machen.

Ein offzielle noch nicht ausgestelltes, übermitteltes und schon gar nicht eingereichtes Zeugnis darf überhaupt 0 eine Rolle in einem Stellenbesetzungsverfahren spielen!

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #2 am: 02.08.2023 15:57 »
Ich würd mir da keine tieferen Sorgen machen. Das dieses Arbeitszeugnis nicht vorzeigbar ist führt natürlich dazu, dass man sich ärgert weil man da mit etwas Druck an den Arbeitgeber ran muss, was auch unangenehm sein kann, aber in der Regel ist sowas mit einem Anschlussgespräch erledigt.

Hierzu einfach zeitnah Anfrage beim Arbeitgeber stellen, dass man gerne ein Gespräch zu dem vorliegenden Arbeitszeugnis hätte. Wenn man dann am Tisch sitzt mit einem lächeln im Gesicht Nachharken ob man wirklich so schlechte Arbeit macht wie einem hier schriftlich versichert wurde.

Das Gespräch würde ich nach Möglichkeit nicht mit dem Personaler führen der die Ausfertigung umgesetzt hat, auch nicht mit meinem direkten Vorgesetzten der das in Auftrag gab.

Der Vorschlag mit der nächsthöheren Vorgesetzten passt da doch ganz gut denke ich (ohne die Hierachie zu kennen).

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 212
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #3 am: 02.08.2023 17:55 »
Der AG muss alles schlechter als 3 belegen.

Wenn Du besser als 3 willst, musst Du belegen.

Wenn es wirklich solche Differenzen gibt, dann kann das mehrere Gründe geben. Ja, es kann tatsächlich sein, dass Du absichtlich so schlecht geschrieben wirst, weil man Dich nicht vor Ende der Befristung verlieren möchte. Und der Verlust wird bei einem solchen Zeugnis nicht passieren! ;-) An der Arbeit hat niemand nur "Freunde" oder alles ist super mit allen Kollegen und auch Vorgesetzten. Vielleicht doch mal was (Gravierendes) vorgefallen? Aber selbst wenn, ist das kein Grund, Dir da eine 5 reinzuknallen. Das ist schon dreist! Habe selbst sowas noch nie was erlebt und selbst die arschigsten Kollegen aber max. eine 3 bekommen.

Die vorgesetzte Vorgesetzte fragen, warum Du ein solch schlechtes Zeugnis erhalten hat, zumal ja alle Gespräche auf was anderes hindeuteten. Keinen Vorwurf machen, nicht pissig werden ...

MarieH

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 101
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #4 am: 02.08.2023 19:40 »
Habe ich selbst so erlebt. Ich habe mich dann mit den Gesprächsprotokollen der Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche beworben. Ich hoffe, du hast von den Gesprächen ein Protokoll oder dergleichen?



Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #5 am: 03.08.2023 08:11 »

Ein offzielle noch nicht ausgestelltes, übermitteltes und schon gar nicht eingereichtes Zeugnis darf überhaupt 0 eine Rolle in einem Stellenbesetzungsverfahren spielen!

Das ist Quatsch. Wenn das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde, geht natürlich ein Exemplar in die Personalakte, welche dann für interne Verfahren selbstverständlich genutzt werden kann. Ja, man kann bei externen Verfahren das Zeugnis weglassen. Das mag unter der Begründung, dass man noch dort arbeitet und kein Zeugnis beantragen möchte funktionieren, doch früher oder später wird man danach Fragen.

Ohne genaue Formulierungen wird man aber leider nicht einschätzen können, ob es wirklich so schlecht ist.

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #6 am: 03.08.2023 08:23 »
Arbeitszeugnis, ein leidiges Thema und nicht ohne Grund haben Arbeitszeugnisse in der heutigen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung verloren. Ich würde meine Arbeitsqualität und -quantität sowie mein Verhalten jetzt jedenfalls dem schriftlich fixierten Eindruck meines Arbeitgebers bzw. seiner Vertreter anpassen.

Und dann würde ich nach einiger Zeit einfach noch ein Zeugnis beantragen. Das könnte der hier vorliegenden Bewertungssystematik folgend dann ja vielleicht auf die Gesamtnote 1-2 rauslaufen, da man dich dann gerne "wegloben" möchte.  ;D

rasperle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #7 am: 03.08.2023 12:17 »
Ich hak mich mal hier ein.

Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es denn eigentlich, gehen ein solches Zwischenzeugnis vorzugehen?

maiklewa

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 183
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #8 am: 03.08.2023 12:48 »

Ein offzielle noch nicht ausgestelltes, übermitteltes und schon gar nicht eingereichtes Zeugnis darf überhaupt 0 eine Rolle in einem Stellenbesetzungsverfahren spielen!

Das ist Quatsch. Wenn das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde, geht natürlich ein Exemplar in die Personalakte, welche dann für interne Verfahren selbstverständlich genutzt werden kann. Ja, man kann bei externen Verfahren das Zeugnis weglassen. Das mag unter der Begründung, dass man noch dort arbeitet und kein Zeugnis beantragen möchte funktionieren, doch früher oder später wird man danach Fragen.

Ohne genaue Formulierungen wird man aber leider nicht einschätzen können, ob es wirklich so schlecht ist.

Ich mag mich eines Besseren belehren, aber woraus ergibt sich das Recht, dass ein AG ein Zwischenzeugnis aus der PA in einem intenen Stellenbesetzungsverfahren benutzen darf, ohne dass der AN seine Zustimmung dazu erteilt hat, es entweder selbst vorgelegt hat oder auf Nachfrage sein Ok gegeben hat. Wenn die PAs von anderen AGs im ÖD eingesehen werden wollen, muss man den Bewerber auch um seine schriftliche Zustimmung bitten.

Ansonsten würde hier doch ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen, oder!?


Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #9 am: 03.08.2023 13:55 »

Ein offzielle noch nicht ausgestelltes, übermitteltes und schon gar nicht eingereichtes Zeugnis darf überhaupt 0 eine Rolle in einem Stellenbesetzungsverfahren spielen!

Das ist Quatsch. Wenn das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde, geht natürlich ein Exemplar in die Personalakte, welche dann für interne Verfahren selbstverständlich genutzt werden kann. Ja, man kann bei externen Verfahren das Zeugnis weglassen. Das mag unter der Begründung, dass man noch dort arbeitet und kein Zeugnis beantragen möchte funktionieren, doch früher oder später wird man danach Fragen.

Ohne genaue Formulierungen wird man aber leider nicht einschätzen können, ob es wirklich so schlecht ist.

Ich mag mich eines Besseren belehren, aber woraus ergibt sich das Recht, dass ein AG ein Zwischenzeugnis aus der PA in einem intenen Stellenbesetzungsverfahren benutzen darf, ohne dass der AN seine Zustimmung dazu erteilt hat.
....
Ansonsten würde hier doch ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen, oder!?

lol. Du meinst dein Arbeitgeber (Vertreten durch Personaler), welcher die Akte führt darf nicht in die Akte schauen?

Auszug aus einer VwV zu Personalakten
Der Zugang zur Personalakte ist auf die Bearbeitung von Personalangelegenheiten begrenzt.

Diese Vorschrift bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung und Nutzung, das heißt Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung (§ 3 Abs. 2 SächsDSG) sowie jede andere Verarbeitungsform erfaßten personenbezogenen Daten in Dateien und Karteien. Verarbeitung und Nutzung sind – ungeachtet besonderer Rechtsvorschriften – nur zulässig zu Zwecken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft.

Es können gerne Urteile angeführt werden, welche besagen, dass interne Verfahren nicht unter den Bereich der Personalwirtschaft fallen.

caller

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Sooo schlechtes Zeugnis rechtens?
« Antwort #10 am: 03.08.2023 18:47 »
@nadinschen

Auch, wenn Du jetzt wohl in Urlaub bist, vielleicht liest Du es jetzt ja noch oder danach.

Dein AG bzw. Deine Vorgesetzten müssen alles was schlechter als 3 ist beweisen. Hör Dir mal an, was die Dir sagen.

Ich würde Dir auch, wenn auch nicht gleich, im ersten Schritt, je nach Verhältnis zu Deinen Vorgesetzten, den PR und die SBV einschalten, sofern Du schwerbehindert bist.

Noten 4 und 5 sind schon eine Hausnummer und bzgl. Kollegen und/oder Vorgesetzten muss ja schon was "Heftiges" vorgefallen sein, was sicherlich dokumentiert ist!?

Auf jeden Fall kommt ein AG nicht einfach mal so davon - mit deutlich schlechteren Bewertungen in einem (Zwischen-)Zeugnis, als es die in vorherigen Gesprächen gegeben hat.

Ich drücke Dir die Daumen!

Und ja, sowas scheint es wohl öfter zu geben!? Bei uns ... leider ... auch und die KollegInnen sind dann immer so vorn Kopf gestoßen und wissen nicht, wie ihnen geschehen ist.