Autor Thema: Kaufm. Angestellte e9a  (Read 2420 times)

Oetzi85

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Kaufm. Angestellte e9a
« am: 03.08.2023 01:30 »
Moin.
Ich habe mich auf eine interne Stellenauschreibung in der Anlagenbuchhaltung beworben.
Ich habe eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten gemacht. Außerdem bin ich gepr. Wirtschaftsfachwirtin.
Die Stelle in der Anlagenbuchhaltung war mit 9a ausgeschrieben. Nun wurde mir mitgeteilt, das ich nur e8 bekommen würde, da ich keinen a1 habe und das wäre voraussetzung für 9a.
Ist das so richtig?

MeinerEiner

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Antw:Kaufm. Angestellte e9a
« Antwort #1 am: 03.08.2023 06:30 »
Laut Entgeltordnung VKA Teil A / allgemeine Tätigkeitsmerkmale sollte es für die 9a im Bürodienst keine Voraussetzungen in der Person geben. Entspricht die Tätigkeit also der 9a, bist du dort auch eingruppiert. Die Stellenausschreibung ist für die Eingruppierung jedoch irrelevant.

fragmalnach

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Antw:Kaufm. Angestellte e9a
« Antwort #2 am: 03.08.2023 07:21 »
Die nächst niedrigere Entgeltgruppe ergibt sich aus den Grundsätzlichen Eingruppierungregelungen (siehe 2) und selbstverständlich gilt die Anforderungen in die Person in Bezug auf die abgeschlossene Ausbildung, sofern das entsprechende Tarifgebiet (abgekürzt) West ist. Entgeltgruppen bauen aufeinander auf, Voraussetzungen aller niedrigeren Entgeltgruppen sind zu erfüllen um eine höhere Entgeltgruppe zu erreichen .

PiA

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Antw:Kaufm. Angestellte e9a
« Antwort #3 am: 03.08.2023 22:14 »
Eine für die konkrete Tätigkeit passgenauere(!) abgeschlossene Ausbildung sollte kein Hinderungsgrund für eine angemessene Vergütung (sprich ohne 'Herunterstufung') sein.

Evtl. mal nachfassen, wie der AG zu der Auffassung gelangt ist, dass hier für diese Stelle keine gleichwertigen Kenntnisse und Fähigkeiten (habe die exakte Formulierung gerade nicht im Kopf) vorliegen.

go61

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Antw:Kaufm. Angestellte e9a
« Antwort #4 am: 07.08.2023 11:35 »
Als Steuerfachangestellte, deren tägliches Geschäft auch die Anlagenbuchhaltung umfasst, ist meines Erachtens die Eingruppierung in E 9a zwingend einzuhalten. Nur nicht unter Wert verkaufen.

Ich bin auch Steuerfachangestellte und habe mit meinem Abschluss als geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK mit einer E 9c angefangen, auch in der Anlagenbuchhaltung.
Es kommt auf die Größe der Gemeinde an und auch auf die Tätigkeitsmerkmale in der Ausschreibung. Für das bewebliche Anlagevermögen waren tatsächlich nur E8-Stellen vorhanden (eben Massengeschäft). Bei unbeweglichem AV und Finanzanlagen sieht die Sache anders aus.

Also ruhig mal nachfragen und darauf hinweisen, dass man als Steuerfachangestellte, das gesamte Spektrum erfüllt und was genau das zukünftige Aufgabengebiet ist. Es hilft auch eine Auflistung von der Steuerberaterkammer vorzulegen, in der alle Prüfgebiete aufgelistet sind. Die Personaler kennen sich in der Regel mit Quereinsteiger*innen nicht gut aus.

Viel Erfolg

OrganisationsGuy

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Antw:Kaufm. Angestellte e9a
« Antwort #5 am: 07.08.2023 12:03 »
Die Personaler kennen sich in der Regel mit Quereinsteiger*innen nicht gut aus.

Kleine Verbesserung und Daumen rauf für den Rest.


MoinMoin

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Antw:Kaufm. Angestellte e9a
« Antwort #6 am: 07.08.2023 13:41 »
Die Personaler kennen sich in der Regel mit Quereinsteiger*innen nicht gut aus.

Kleine Verbesserung und Daumen rauf für den Rest.
Daumen rauf für euch beide  ;D