Als Steuerfachangestellte, deren tägliches Geschäft auch die Anlagenbuchhaltung umfasst, ist meines Erachtens die Eingruppierung in E 9a zwingend einzuhalten. Nur nicht unter Wert verkaufen.
Ich bin auch Steuerfachangestellte und habe mit meinem Abschluss als geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK mit einer E 9c angefangen, auch in der Anlagenbuchhaltung.
Es kommt auf die Größe der Gemeinde an und auch auf die Tätigkeitsmerkmale in der Ausschreibung. Für das bewebliche Anlagevermögen waren tatsächlich nur E8-Stellen vorhanden (eben Massengeschäft). Bei unbeweglichem AV und Finanzanlagen sieht die Sache anders aus.
Also ruhig mal nachfragen und darauf hinweisen, dass man als Steuerfachangestellte, das gesamte Spektrum erfüllt und was genau das zukünftige Aufgabengebiet ist. Es hilft auch eine Auflistung von der Steuerberaterkammer vorzulegen, in der alle Prüfgebiete aufgelistet sind. Die Personaler kennen sich in der Regel mit Quereinsteiger*innen nicht gut aus.
Viel Erfolg