Autor Thema: [BY] Widerspruch gegen Besoldung da Einkommen der Partnerin in EZ unter 20T Euro  (Read 2461 times)

SchrödingersKatze

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Hallo liebes Forum,

Hat sich von euch schon mal mit dem Thema beschäftigt? Meine Partnerin ist aktuell in EZ. Zwar gibt es ja den Anspruch auf einen Krippenplatz ab 1 Jahr. Mit Eingewöhnungszeit ist es aber bei uns nicht machbar, direkt nach einem Jahr wieder arbeiten zu gehen. Das Einkommen bestehend aus Elterngeld beträgt in diesem Jahr unter 20.000 Euro, wie es in der Begründung zur Neuausrichtung der Besoldung angeführt wird. Ich bin jedoch in meiner Besoldung nach oben weit entfernt von der Grundsicherung, so dass die 15 Prozent Abstand eingehalten werden.
Dennoch stört es mich, dass Familien mit (kleinen) Kindern hier entsprechend nicht bedacht werden.
Danke!

Landsknecht

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Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, die willkürliche Festlegung der 20K dürfte verfassungswidrig sein. Über die Suchfunktion findest du einiges zu dem Thema, da schon oft gefragt/diskutiert. Auch wenn deine Besoldung weit über Grundsicherung liegt, bist du betroffen wenn der A3er betroffen ist. Stichwort Besoldungsgefüge und Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen.

Surfer

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Gibt es hierzu eine Vorlage? Würde auch Widerspruch einlegen wollen. Gerade für die Jahre ab 2018, da hier meine Frau mit dem zweiten Sohn in Elternzeit war und jetzt auch mit 50% Beschäftigung unter den 20 000€ liegt.

Merci

Landsknecht

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In den Jahren 2018 -2022 gab es die Regelung mit den 20K noch gar nicht, jedoch habe ich seit 2020 jährlich Widerspruch gegen meine Besoldung eingelegt, da sie nicht mehr verfassungsgemäß war/ist.
Ob du rückwirkend Widerspruch einlegen kannst? Es gilt eigentlich der Grundsatz, dass dies jeweils im laufenden Jahr passieren muss.
Aber hier im Forum steht viel dazu geschrieben, lies dich mal ein. z. B.:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.0.html

Falls meine Widersprüche 2020-2022 von meinem Dienstherren zurückgewiesen werden, wovon auszugehen ist, werde ich Klage erheben müssen.  Und natürlich werde ich auch 2023 Widerspruch einlegen, diesmal als zusätzliche Begründung die willkürlichen 20.000 anführen.
« Last Edit: 14.08.2023 11:48 von Landsknecht »