Einstufung bei einer höheren Eingruppierung

Begonnen von Deutschland007, 03.08.2023 12:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Deutschland007

Hallo allerseits,
ich habe eine Frage:
Wenn man sich auf eine Stelle mit einer höheren Eingruppierung (z.B. von EG 11 auf 12) erfolgreich bewirbt und die Stelle bekommt, würde man dann bei der neuen Stelle (mit EG 12) die gleiche Stufe (wie bei EG 11) kriegen oder müsste man wieder mit der Stufe 1 anfangen?

FearOfTheDuck

Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Laufzeit beginnt von vorne.
Höhergruppiert werden in Stufe 1 geht btw. auch nicht.

Deutschland007

Danke erstmal für die Antwort!
Meinst Du also beispielhaft so:
EG 12, Stufe 4 (aktuelle Stelle) --> EG 13, Stufe 4 (neue als EG 13 ausgeschriebene Stelle)?

fuchsia

Genau, wenn du allerdings jetzt schon 4 Jahre in Stufe 4 bist und jetzt E13 bekommst, läuft die Stufe 4 wieder von vorne los, also dann nochmal volle vier Jahre.

BAT

E12 auf E13 ist finanziell eine schlechte Wahl. Zumindest dann in den Stufen 5 und 6, wo der Unterschied zwischen 12/13 sehr gering ist, du aber mit E13 eine niedrigere Jahressonderzahlung bekommst.

Musst mal durchrechnen.


Deutschland007

Und ist es dabei egal, ob man innerhalb von TV-L bzw. TVöD oder von TV-L zu TvöD oder umgekehrt höhergruppiert wird?

ISN

Nein. Eine Höhergruppierung kann es nur beim selben Arbeitgeber geben.

MoinMoin

Bei einem AG Wechsel, egal ob tvl zu tvl, tvöd zu tvöd oder tvl zu tvöd hat man immer maximal Anspruch auf Stufe 3.

Deutschland007

Das bedeutet, dass eine Einstufung in 4 im o.g. Fall grundsätzlich technisch nicht möglich ist? Auch wenn der neue AG willig ist?

MoinMoin

Tariflich ist es möglich bei Einstellung förderliche Zeiten anzuerkennen, sofern man der einzigste geeignete Kandidat ist.
UND
Diese Anerkennung als Bedingung vor der Unterschrift einfordert.

Deutschland007

Vielen vielen Dank für die Infos!
Ich wäre überglücklich, wenn Du mir bitte auch eine Rechtsgrundlage für deine letzte Aussage nennen könntest.

MoinMoin

Zitat von: Deutschland007 in 03.08.2023 15:13
Vielen vielen Dank für die Infos!
Ich wäre überglücklich, wenn Du mir bitte auch eine Rechtsgrundlage für deine letzte Aussage nennen könntest.
§16

BAT

Es kommt ja alles etwas bruchstückhaft rüber. Was ist denn jetzt ausgeschrieben?

Wenn es eine E13 ist, solltest Du rechnen, ob du evtl. besser die E12 verlangst wegen der Jahressonderzahlung (rechnen). Natürlich auch mit möglichst hoher Stufe.

Deutschland007

Also ich habe jetzt die EG 11, Stufe 4  nach TV-L.
Die neue ausgeschriebe Stelle bei einem neuen AG hat die EG 12 nach TVöD.
Bei der neuen Stelle möchte ich natürlich die Stufe 4 haben ...

MoinMoin

Dann musst das bei dem AG als Bedingung nennen, auch wenn du damit eventuell als Kandidat rausfällst, weil er jemanden anderes billigeren nehmen kann.
Anspruch hast du in der Situation höchstwahrscheinlich nur auf Stufe 1, wenn überraschenderweise einschlägige Berufserfahrung vorliegt auf Stufe 3.