Autor Thema: [BY] Höherer Dienst mit Bachelor möglich? Und Fragen zur 45 Jahre „Altersgrenze"  (Read 2830 times)

buenosdias

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Hallo Gemeinsam,

ich bin 41 Jahre alt und bayrischer Beamter des technischen Dienstes (aktuell A11) an einer Landesbehörde.
Zuvor war fast 10 Jahre als Softwareentwickler in der freien Wirtschaft tätig und habe aus Gründen der Sicherheit in den öffentlichen Dienst gewechselt.
Bei der Einstellung wurde mir gesagt, dass schnelles Weiterkommen bis A12 und A13 für „Externe“ kein Problem sei. Leider ist das nicht wirklich so oder die Frage ist ob 15-20 Jahre schnell sind. :D

Ich habe ein Bachelorstudium der Informatik (FH) und entsprechende Berufserfahrung und möchte raus aus dem gehobenen Dienst.
Dazu hätte ich jetzt Fragen die ich nicht den Verantwortlichen in meiner Behörde stellen mag.

  • Habe ich mit meinem Abschluss überhaupt eine Chance in den höheren Dienst zu kommen (gerne auch durch Umzug in ein anderes Bundesland oder auf Bundesebene) ohne modulare Qualifizierung?

Wenn ich einen Master in Informatik (90 bzw. 120 ECTS) nachmache, dann dauert das in Teilzeit gut 3 Jahre. Dann bin ich fast 45.
  • Kann ich mich in Bayern dann auch noch mit über 45 Jahre auf Beamtenstellen des hD bewerben, wenn ich bereits auf Lebenszeit im gD verbeamtet bin?
  • Oder gilt hier dann auch die Grenze, dass eine Verbeamtung über 45 Jahre nicht mehr möglich ist?


Bastel

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Nur mit einem Bachelor in den hD zu kommen ist fast unmöglich. In der Theorie gibts bestimmt Schlupflöcher, aber in der Praxis…

PolareuD

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Beim Bund gäbe es zumindest theoretisch die Möglichkeit über §22 und 23 BLV. In der Praxis sind die Aussichten aber eher mau. Angeblich bietet das ITZ Bund über §22 BLV den Einstieg in den gD ohne Bachelor-Abschluss an.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120964.msg303978.html#msg303978

« Last Edit: 03.08.2023 16:31 von PolareuD »

Powernapster

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Mit Bachelor eher nicht. Mit Master aber durchaus, gem. Art. 39. Abs. 2 LlbG.
Altersgrenze 45: Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde auch möglich (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG).
Wird denke ich absehbar angesichts des demografischen Wandels und des Bedarfs durchaus angewandt werden.
Gerade wenn man ohnehin bereits (vor 45) im gD verbeamtet war/ist.
Aber das ist nur meine Meinung.

buenosdias

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Beim Bund gäbe es zumindest theoretisch die Möglichkeit über §22 und 23 BLV. In der Praxis sind die Aussichten aber eher mau.

Danke für den Hinweis.
Also das heißt dann in der Praxis man hätte wahrscheinlich nur eine Chance, wenn sich auf die Stelle kein einziger Master Absolvent bewirbt. Irgendwo natürlich auch verständlich.

Ja, dann sage ich vielen Dank für die Infos.
Dann werde ich mich sputen und möglichst schnell den Master machen, wenn für mich die 45 Jahre Grenze auch noch irgendwie tickt.
Leider alles ein wenig unbefriedigend, aber jetzt weiß ich wo ich bin und muss nach vorne schauen.

Eine Frage vielleicht noch.
Denkt ihr ich sollte auf jeden Fall einen technischen Master drauf setzten für den technischen Dienst oder wäre ggf. ein anderer Master sinnvoller um mich ggf. breiter aufzustellen?

Bastel

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Ich würde einen technischen Master machen. Schuster bleib bei deinen Leisten.

PolareuD

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Also das heißt dann in der Praxis man hätte wahrscheinlich nur eine Chance, wenn sich auf die Stelle kein einziger Master Absolvent bewirbt. Irgendwo natürlich auch verständlich.

Richtig. Sobald sich ein Regelbewerber mit Masterabschluss auf die Stelle bewirbt erscheint dein Name nur auf einer Liste mit dem Vermerk "Nicht im Rahmen des Regelverfahrens zu betrachten".

Beim Bund habe ich durchaus Stellenausschreibungen im IT-Bereich (htD) gesehen, die so formuliert waren, dass sich nicht nur Masterabsolventen bewerben können, sondern auch geringer qualifizierte Personen mit entsprechender vergleichbarer Berufserfahrung. Das Problem hierbei ist, dass vergleichbare Tätigkeiten nur außerhalb des öD erworben werden können. Tätigkeiten im öD (Beamte) sind immer einer Laufbahn zugeordnet.

Besagte Stellenausschreibungen gab es beim BKA und BfV. Ein Versuch macht schlau. Der Personalmangel im IT-Bereich ist immens. Parallel natürlich trotzdem Masterabschluss nachholen.

Beim Bund liegt die Altersgrenze für eine Erstverbeamtung bei 50 Jahren (49. Lebensjahr nicht vollendet). Da du aber schon verbeamtet bist, sollte das unproblematisch sein.

buenosdias

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Das Problem hierbei ist, dass vergleichbare Tätigkeiten nur außerhalb des öD erworben werden können. Tätigkeiten im öD (Beamte) sind immer einer Laufbahn zugeordnet.

Danke für den Hinweis. Du meinst damit wahrscheinlich die Passage in BLV §23 Abs. 5 „Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit, die im öffentlichen Dienst ausgeübt worden ist, richtet sich die Bewertung der Schwierigkeit nach der besoldungsrechtlichen oder tarifrechtlichen Bewertung dieser Tätigkeit.“

Heißt, wenn jemand in der 3.QE ist, dann kann die Arbeit per Definition, auch bei einer A13g Referenten Stelle, nie einer Tätigkeit des hD zugerechnet werden.

Die Frage ist jetzt nur, wie das bei mir in der Theorie wäre.
Die fast 10 Jahre, welche ich als SW-Entwickler in der Industrie gearbeitet habe, würden bestimmt einer vergleichbaren Arbeit im hD entsprechen. Wir hatten  in den Teams alles von Bachelor, Master und Leute mit Doktor und mehr oder minder waren alle die selbe ERA-Gruppierung (IGM-Tarifstufe).

Heben jetzt meine guten drei Jahre im öffentlichen Dienst in der 3.QE diese, dem höheren Dienst vergleichbare, Tätigkeit ebenso per Definition auf oder ist mit Wohlwollen die Mindestanforderung noch erfüllt, wenn man die Zeit aus der Industrie heranzieht?
Falls man diese Zeiten noch heranziehen darf, wenn das schon „länger“ zurückliegt.

PolareuD

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Heißt, wenn jemand in der 3.QE ist, dann kann die Arbeit per Definition, auch bei einer A13g Referenten Stelle, nie einer Tätigkeit des hD zugerechnet werden.

Normalerweise ja. Ich bin mir aber nicht sicher, was gilt, wenn der A13g Dp offiziell als Referententätigkeit gekennzeichnet ist und nicht als Sachbearbeiter.

Die Frage ist jetzt nur, wie das bei mir in der Theorie wäre.
Die fast 10 Jahre, welche ich als SW-Entwickler in der Industrie gearbeitet habe, würden bestimmt einer vergleichbaren Arbeit im hD entsprechen. Wir hatten  in den Teams alles von Bachelor, Master und Leute mit Doktor und mehr oder minder waren alle die selbe ERA-Gruppierung (IGM-Tarifstufe).

Heben jetzt meine guten drei Jahre im öffentlichen Dienst in der 3.QE diese, dem höheren Dienst vergleichbare, Tätigkeit ebenso per Definition auf oder ist mit Wohlwollen die Mindestanforderung noch erfüllt, wenn man die Zeit aus der Industrie heranzieht?
Falls man diese Zeiten noch heranziehen darf, wenn das schon „länger“ zurückliegt.

Es dürfte unerheblich sein wie lange die Tätigkeit in der Industrie zurückliegt. Ideal wäre, wenn aus dem Arbeitszeugnis herauszulesen ist, dass die ausgeübte Tätigkeit vergleichbar ist mit dem geforderten Stellenprofil. Aber wie gesagt, die Chancen sind minimal, probieren kann man es.

buenosdias

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Aber wie gesagt, die Chancen sind minimal, probieren kann man es.
Ja, das werde ich und nebenbei dann meinen Master machen.

Eine Frage noch zu einem Wechsel von Land (BY) zum Bund.
Falls das jetzt wirklich mit einer Bewerbung klappen sollte.
Könnte ich dann direkt in ein A13 Amt auf Bundesebene berufen werden?
Oder müsste ich auf jeden Fall wieder neu zum Amtsarzt dann 1-2 Jahre Vorbereitungsdienst (Angestellter) und anschließend wieder 2 Jahre Beamter auf Probe bis ich wieder meine Verbeamtung auf Lebenszeit hätte?

Unknown

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Du brauchst auf alle Fälle Laufbahnbefähigung für den hD. Diese erwirbst du nach 2,5 Jahren auf einem hD dienstposten oder du hast bereits Erfahrung zuvor mit einem Master gesammelt. Hier müsste § 24 BLV gelten. Grundsätzlich würdest du als Beamter mit deinem derzeitigen Statusamt auf einen hD Dienstposten versetzt werden,wenn du Ausschreibungssieger wirst. Nach drei Jahren erfolgt die Ernennung zum Regierungsrat.

PolareuD

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Da du BaL bist würdest du bis zum Erwerb der Laufbahnbefähigung statusrechtlich in deinem Amt verbleiben und nach einer weiteren Bewährungszeit von 6 Monaten nach A13h befördert werden. Der Wechsel zum Bund würde allgemein im Rahmen einer AzV erfolgen. Für den Erwerb der Laufbahnbefähigung gilt gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur BLV:

Zu §22

Nach § 19 BBG stellt der Bundespersonalausschuss fest, wer eine Laufbahnbefähigung als andere Bewerberin oder als anderer Bewerber erworben hat. Zu den Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, nimmt er Leitlinien in seine Geschäftsberichte auf. Auch in diesen Leitlinien wird der Ausnahmecharakter der Berücksichtigung anderer Bewerberinnen oder Bewerber betont.

Anträge auf Feststellung einer Laufbahnbefähigung als andere Bewerberin oder als anderer Bewerber stellen die obersten Dienstbehörden. Soweit der Bundespersonalausschuss einen Antrag für begründet erachtet, ist zusätzlich nachzuweisen, dass eine ausreichende Dauer der Berufserfahrung in Aufgaben, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entsprechen, vorliegt. Diese Dauer der Berufserfahrung beträgt für Laufbahnen des mittleren Dienstes vier Jahre, des gehobenen Dienstes sechs Jahre und des höheren Dienstes sieben Jahre und sechs Monate.

Darüber hinaus ist eine Prüfung vor einem Unterausschuss des Bundespersonalausschusses abzulegen. Das Verfahren regelt der Bundespersonalausschuss (§ 22 Absatz 4 BLV).

Zu §23

Nach § 23 Absatz 5 BLV kann für die Zulassung zu einigen Laufbahnen anstelle eines an einer Hochschule erworbenen Masters ein an einer Hochschule erworbener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss, jeweils in Verbindung mit einer Promotion oder einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten, berücksichtigt werden. Im Fall der Zulassung auf Grund der Qualifikation Bachelor und mehrjährige Berufserfahrung ist demnach insgesamt eine hauptberufliche Tätigkeit von fünf Jahren nachzuweisen. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen.

Erfasst sind die Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes, des höheren sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienstes, des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes sowie des höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes. Es handelt sich um Laufbahnen, in denen ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird.


PolareuD

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Vielleicht noch eine kleine Anmerkung von mir. Laut Aussagen hier im Forum befindet die BLV aktuell in Überarbeitung insbesondere für den techn. und naturw. Dienst.

- Gleichwertigkeit von Abschlüssen wird diskutiert, jedoch Kritik in nichttechnischen Laufbahnen.
- Keine Unterstützung für Einheitslaufbahn nach bayerischem Model.
- Schritte zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden unternommen, aber BLV-Überprüfung gefordert.
- Dringende Berücksichtigung des DQR im Laufbahn- und Tarifrecht.
- Komplexe Diskussionen über Qualifikationen vermeiden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Maßnahmen im Koalitionsvertrag gelten für alle Statusgruppen im Bundesdienst.

buenosdias

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Da du BaL bist würdest du bis zum Erwerb der Laufbahnbefähigung statusrechtlich in deinem Amt verbleiben und nach einer weiteren Bewährungszeit von 6 Monaten nach A13h befördert werden.

Super, das wäre natürlich ideal.
Aus finanziellen Gründen könnte ich mir nämlich die Unsicherheit eines möglichen Jobverlustes nicht leisten. Deshalb bin ich auch von der Industrie in den öffentlichen Dienst gewechselt.
Heißt das auch, dass ich im schlimmsten Fall zurück auf meine alte A11 Stelle (ggf. anderer Arbeitsplatz) könnte, wenn ich mich auf der neuen Stelle beim Bund nicht bewähren könnte?

Vielleicht noch eine kleine Anmerkung von mir. Laut Aussagen hier im Forum befindet die BLV aktuell in Überarbeitung insbesondere für den techn. und naturw. Dienst.

- Gleichwertigkeit von Abschlüssen wird diskutiert, jedoch Kritik in nichttechnischen Laufbahnen.
- Keine Unterstützung für Einheitslaufbahn nach bayerischem Model.
- Schritte zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden unternommen, aber BLV-Überprüfung gefordert.
- Dringende Berücksichtigung des DQR im Laufbahn- und Tarifrecht.
- Komplexe Diskussionen über Qualifikationen vermeiden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Maßnahmen im Koalitionsvertrag gelten für alle Statusgruppen im Bundesdienst.

Gibt es hierzu ggf. schon eine Hausnummer bis wann dies umgesetzt sein könnte und für Neueinstellungen gelten könnte?
Wäre ja für Leute wie mich ein riesen Vorteil.

PolareuD

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Super, das wäre natürlich ideal.
Aus finanziellen Gründen könnte ich mir nämlich die Unsicherheit eines möglichen Jobverlustes nicht leisten. Deshalb bin ich auch von der Industrie in den öffentlichen Dienst gewechselt.
Heißt das auch, dass ich im schlimmsten Fall zurück auf meine alte A11 Stelle (ggf. anderer Arbeitsplatz) könnte, wenn ich mich auf der neuen Stelle beim Bund nicht bewähren könnte?

Organisatorisch bist während der AzV weiterhin bei deinem alten Dienstherrn verortet. Während der Zeit schwingt die Tür in beide Richtungen und eine Rückkehr ist möglich.

Gibt es hierzu ggf. schon eine Hausnummer bis wann dies umgesetzt sein könnte und für Neueinstellungen gelten könnte?
Wäre ja für Leute wie mich ein riesen Vorteil.

Ein Zeitplan ist mir hierzu leider nicht bekannt.