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[BY] Höherer Dienst mit Bachelor möglich? Und Fragen zur 45 Jahre „Altersgrenze"

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buenosdias:
Hallo Gemeinsam,

ich bin 41 Jahre alt und bayrischer Beamter des technischen Dienstes (aktuell A11) an einer Landesbehörde.
Zuvor war fast 10 Jahre als Softwareentwickler in der freien Wirtschaft tätig und habe aus Gründen der Sicherheit in den öffentlichen Dienst gewechselt.
Bei der Einstellung wurde mir gesagt, dass schnelles Weiterkommen bis A12 und A13 für „Externe“ kein Problem sei. Leider ist das nicht wirklich so oder die Frage ist ob 15-20 Jahre schnell sind. :D

Ich habe ein Bachelorstudium der Informatik (FH) und entsprechende Berufserfahrung und möchte raus aus dem gehobenen Dienst.
Dazu hätte ich jetzt Fragen die ich nicht den Verantwortlichen in meiner Behörde stellen mag.


* Habe ich mit meinem Abschluss überhaupt eine Chance in den höheren Dienst zu kommen (gerne auch durch Umzug in ein anderes Bundesland oder auf Bundesebene) ohne modulare Qualifizierung?
Wenn ich einen Master in Informatik (90 bzw. 120 ECTS) nachmache, dann dauert das in Teilzeit gut 3 Jahre. Dann bin ich fast 45.

* Kann ich mich in Bayern dann auch noch mit über 45 Jahre auf Beamtenstellen des hD bewerben, wenn ich bereits auf Lebenszeit im gD verbeamtet bin?
* Oder gilt hier dann auch die Grenze, dass eine Verbeamtung über 45 Jahre nicht mehr möglich ist?

Bastel:
Nur mit einem Bachelor in den hD zu kommen ist fast unmöglich. In der Theorie gibts bestimmt Schlupflöcher, aber in der Praxis…

PolareuD:
Beim Bund gäbe es zumindest theoretisch die Möglichkeit über §22 und 23 BLV. In der Praxis sind die Aussichten aber eher mau. Angeblich bietet das ITZ Bund über §22 BLV den Einstieg in den gD ohne Bachelor-Abschluss an.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120964.msg303978.html#msg303978

Powernapster:
Mit Bachelor eher nicht. Mit Master aber durchaus, gem. Art. 39. Abs. 2 LlbG.
Altersgrenze 45: Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde auch möglich (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG).
Wird denke ich absehbar angesichts des demografischen Wandels und des Bedarfs durchaus angewandt werden.
Gerade wenn man ohnehin bereits (vor 45) im gD verbeamtet war/ist.
Aber das ist nur meine Meinung.

buenosdias:

--- Zitat von: PolareuD am 03.08.2023 16:24 ---Beim Bund gäbe es zumindest theoretisch die Möglichkeit über §22 und 23 BLV. In der Praxis sind die Aussichten aber eher mau.
--- End quote ---

Danke für den Hinweis.
Also das heißt dann in der Praxis man hätte wahrscheinlich nur eine Chance, wenn sich auf die Stelle kein einziger Master Absolvent bewirbt. Irgendwo natürlich auch verständlich.

Ja, dann sage ich vielen Dank für die Infos.
Dann werde ich mich sputen und möglichst schnell den Master machen, wenn für mich die 45 Jahre Grenze auch noch irgendwie tickt.
Leider alles ein wenig unbefriedigend, aber jetzt weiß ich wo ich bin und muss nach vorne schauen.

Eine Frage vielleicht noch.
Denkt ihr ich sollte auf jeden Fall einen technischen Master drauf setzten für den technischen Dienst oder wäre ggf. ein anderer Master sinnvoller um mich ggf. breiter aufzustellen?

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