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[BY] Höherer Dienst mit Bachelor möglich? Und Fragen zur 45 Jahre „Altersgrenze"
Bastel:
Ich würde einen technischen Master machen. Schuster bleib bei deinen Leisten.
PolareuD:
--- Zitat von: buenosdias am 04.08.2023 08:18 ---Also das heißt dann in der Praxis man hätte wahrscheinlich nur eine Chance, wenn sich auf die Stelle kein einziger Master Absolvent bewirbt. Irgendwo natürlich auch verständlich.
--- End quote ---
Richtig. Sobald sich ein Regelbewerber mit Masterabschluss auf die Stelle bewirbt erscheint dein Name nur auf einer Liste mit dem Vermerk "Nicht im Rahmen des Regelverfahrens zu betrachten".
Beim Bund habe ich durchaus Stellenausschreibungen im IT-Bereich (htD) gesehen, die so formuliert waren, dass sich nicht nur Masterabsolventen bewerben können, sondern auch geringer qualifizierte Personen mit entsprechender vergleichbarer Berufserfahrung. Das Problem hierbei ist, dass vergleichbare Tätigkeiten nur außerhalb des öD erworben werden können. Tätigkeiten im öD (Beamte) sind immer einer Laufbahn zugeordnet.
Besagte Stellenausschreibungen gab es beim BKA und BfV. Ein Versuch macht schlau. Der Personalmangel im IT-Bereich ist immens. Parallel natürlich trotzdem Masterabschluss nachholen.
Beim Bund liegt die Altersgrenze für eine Erstverbeamtung bei 50 Jahren (49. Lebensjahr nicht vollendet). Da du aber schon verbeamtet bist, sollte das unproblematisch sein.
buenosdias:
--- Zitat von: PolareuD am 04.08.2023 08:39 ---Das Problem hierbei ist, dass vergleichbare Tätigkeiten nur außerhalb des öD erworben werden können. Tätigkeiten im öD (Beamte) sind immer einer Laufbahn zugeordnet.
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Danke für den Hinweis. Du meinst damit wahrscheinlich die Passage in BLV §23 Abs. 5 „Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit, die im öffentlichen Dienst ausgeübt worden ist, richtet sich die Bewertung der Schwierigkeit nach der besoldungsrechtlichen oder tarifrechtlichen Bewertung dieser Tätigkeit.“
Heißt, wenn jemand in der 3.QE ist, dann kann die Arbeit per Definition, auch bei einer A13g Referenten Stelle, nie einer Tätigkeit des hD zugerechnet werden.
Die Frage ist jetzt nur, wie das bei mir in der Theorie wäre.
Die fast 10 Jahre, welche ich als SW-Entwickler in der Industrie gearbeitet habe, würden bestimmt einer vergleichbaren Arbeit im hD entsprechen. Wir hatten in den Teams alles von Bachelor, Master und Leute mit Doktor und mehr oder minder waren alle die selbe ERA-Gruppierung (IGM-Tarifstufe).
Heben jetzt meine guten drei Jahre im öffentlichen Dienst in der 3.QE diese, dem höheren Dienst vergleichbare, Tätigkeit ebenso per Definition auf oder ist mit Wohlwollen die Mindestanforderung noch erfüllt, wenn man die Zeit aus der Industrie heranzieht?
Falls man diese Zeiten noch heranziehen darf, wenn das schon „länger“ zurückliegt.
PolareuD:
--- Zitat von: buenosdias am 04.08.2023 10:05 ---Heißt, wenn jemand in der 3.QE ist, dann kann die Arbeit per Definition, auch bei einer A13g Referenten Stelle, nie einer Tätigkeit des hD zugerechnet werden.
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Normalerweise ja. Ich bin mir aber nicht sicher, was gilt, wenn der A13g Dp offiziell als Referententätigkeit gekennzeichnet ist und nicht als Sachbearbeiter.
--- Zitat von: buenosdias am 04.08.2023 10:05 ---Die Frage ist jetzt nur, wie das bei mir in der Theorie wäre.
Die fast 10 Jahre, welche ich als SW-Entwickler in der Industrie gearbeitet habe, würden bestimmt einer vergleichbaren Arbeit im hD entsprechen. Wir hatten in den Teams alles von Bachelor, Master und Leute mit Doktor und mehr oder minder waren alle die selbe ERA-Gruppierung (IGM-Tarifstufe).
Heben jetzt meine guten drei Jahre im öffentlichen Dienst in der 3.QE diese, dem höheren Dienst vergleichbare, Tätigkeit ebenso per Definition auf oder ist mit Wohlwollen die Mindestanforderung noch erfüllt, wenn man die Zeit aus der Industrie heranzieht?
Falls man diese Zeiten noch heranziehen darf, wenn das schon „länger“ zurückliegt.
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Es dürfte unerheblich sein wie lange die Tätigkeit in der Industrie zurückliegt. Ideal wäre, wenn aus dem Arbeitszeugnis herauszulesen ist, dass die ausgeübte Tätigkeit vergleichbar ist mit dem geforderten Stellenprofil. Aber wie gesagt, die Chancen sind minimal, probieren kann man es.
buenosdias:
--- Zitat von: PolareuD am 04.08.2023 10:46 ---Aber wie gesagt, die Chancen sind minimal, probieren kann man es.
--- End quote ---
Ja, das werde ich und nebenbei dann meinen Master machen.
Eine Frage noch zu einem Wechsel von Land (BY) zum Bund.
Falls das jetzt wirklich mit einer Bewerbung klappen sollte.
Könnte ich dann direkt in ein A13 Amt auf Bundesebene berufen werden?
Oder müsste ich auf jeden Fall wieder neu zum Amtsarzt dann 1-2 Jahre Vorbereitungsdienst (Angestellter) und anschließend wieder 2 Jahre Beamter auf Probe bis ich wieder meine Verbeamtung auf Lebenszeit hätte?
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