Autor Thema: Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung  (Read 2006 times)

Frührentner

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Hallo TV-L Kenner.

Weist jemand ein Antwort auf die Frage:

kann ich mein Rentenbezug mit 63 (mit Abschlägen) beantragen und weiter bei meinem Arbeitsgeber regulär noch ein paar Jahren zur Arbeit gehen? So zusagen das Geld, Rente und Gehalt, "doppelt" kassieren.
Tarifvertrag sieht ja die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur erst bei Erreichen der reguläre Altersrente von 67 vor.

MoinMoin

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #1 am: 03.08.2023 17:00 »
Ja, das ist vollkommen in Ordnung und möglich, du musst mEn nur deinen Ag wegen sozialversicherungspfllichte darauf hinweisen, dass du Rentner bist.
Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit fällt dann weg, wenn du 100% Rentner bist.
Soweit ich weiß, erhöht sich deine Rente dann mit 67 um die eingezahlten Rentenpunkte.
Bekommst aber natürlich weniger Rente als wenn du durchgearbeitet hättest ohne Rentenbezug.
Wann da für die Rentenkasse der Break Even Point ist hängt natürlich von den Randfaktoren ab. Dürfte aber nicht vor deinem 79 Lebensjahr sein.

andreb

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #2 am: 03.08.2023 17:35 »
Rente und Arbeitsverhältnis sind grds. zwei verschiedene Paar Schuhe. Erst der Eintritt in die Regelaltersrente hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis; es wird durch den Anspruch auf Regelaltersrente nämlich beendet ;)

Ergänzend zu MoinMoin wirst du in der GKV auf 3 umgeschlüsselt (ermäßigter Beitrag). Arbeitslosenversicherung etc. bleibt weiterhin in voller Höhe bestehen. Aufgrund des ermäßigten Beitrags in der GKV fällt das Krankengeld sowie der KGZ weg; d.h. nach sechs Wochen EFZ gibt es nichts mehr vom Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber wird dich auch bei der VBL abmelden. Erst im Anschluss kann die VBL Rente beantragt werden.

Opa

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #3 am: 04.08.2023 10:17 »
Weshalb bleibt Arbeitslosenversicherung bestehen, wenn doch der Leistungsfall nicht eintreten kann (§ 156 SGB III)? Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müsste ja der Bezug der Altersrente ebenfalls beendet werden.

Thomber

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #4 am: 04.08.2023 10:21 »
Ich habe einen Kollegen, der es genau so macht.

Rentenbeginn 2023, dann 1 Jahr weiterarbeiten und doppelt kassieren, dann ab in die Rente.
Nennt sich wohl "Flex-Rente", wonach Rentner halt dazuverdienen dürfen.

was_guckst_du

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #5 am: 04.08.2023 10:54 »
...mein Kollege macht es auch so...lediglich die Zusatzversorgungsrente wirst erst ab "richtigen" Renteneintritt gezahlt...

...von 03/23 bis 06/24 Rente plus Gehalt ab 07/24 Rente plus Zusatzversorgungsrente...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #6 am: 04.08.2023 17:30 »
Weshalb bleibt Arbeitslosenversicherung bestehen, wenn doch der Leistungsfall nicht eintreten kann (§ 156 SGB III)? Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müsste ja der Bezug der Altersrente ebenfalls beendet werden.
Würde ich auch gerne wissen, insbesonder wiesähe es aus, wenn man nur eine Teilrente beantragt,99%, womit man dann eben auch Anspruch auf Zahlungen bei Krankheit hätte, wenn ich richtig informiert bin.

andreb

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #7 am: 05.08.2023 14:16 »
Ich würde spontan sagen, dass die Versicherungspflicht (in der ALV) und mögliche Ansprüche aus dieser Versicherung ebenfalls zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Die Versicherungspflicht ergibt sich aus §25 Abs. 1 Satz 1 SGB III; folglich die Regel. Die Ansprüche entstehen ja trotzdem, nur ruhen diese halt, wenn eine Altersrente bezogen wird.

Die Frage ist, ob dieser Anspruch auf ALG auflebt, wenn der arbeitslos gewordene Beschäftigte (i.d.R. 63+) einen Antrag stellt, dass der Rentenbescheid aufgehoben werden soll. Das ist mMn jedoch völlig praxisferne.  Beide Leistungen sind antragsgebunden und werden auf Wunsch des Antragstellers gewährt.


Für die VBL gilt, dass bei tatsächlichem Bezug einer Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) der Versicherungsfall für die VBL Eintritt. Der Beschäftigte wird ab dem Datum, an dem die Altersrente gewährt wird, durch den Arbeitgeber bei der VBL abgemeldet. Die Rentenhöhe (Teil oder Vollrente) und ob Abschläge durch die RV vorgenommen, ist dabei belanglos.

Hinsichtlich der Teilrente und der Vollrente ist es jedoch tatsächlich so, dass lediglich bei einer Vollrente die KV auf 3 umgeschlüsselt wird. Bei einer Teilrente besteht die KV in voller Höhe mit der Folge, dass auch wiederum ein Anspruch auf KG entsteht.

was_guckst_du

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten ohne Kündigung
« Antwort #8 am: 07.08.2023 07:15 »
...mein Kollege macht es auch so...lediglich die Zusatzversorgungsrente wirst erst ab "richtigen" Renteneintritt gezahlt...

...von 03/23 bis 06/24 Rente plus Gehalt ab 07/24 Rente plus Zusatzversorgungsrente...

...ich muss mich korrigieren...der Kollege hat aktuell die Mitteilung bekommen, dass auch die Zusatzversorgungsrente gezahlt wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

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