Servus zusammen!
Ich nehme heute Einsicht in meine PA, da es bzgl. des Entwurfs meines Endzeugnisses (ich fange zum 1.9. woanders an) Unstimmigkeiten gibt und ich mit der Bewertung nicht einverstanden bin. Ist zwar bzgl. der neuen Anstellung egal, weil die mich auch ohne dieses Zeugnisses genommen haben, aber man weiß ja nie, was noch passieren kann und falls ein AG doch mal meine aktuelle PA einsehen möchte.
Es ist doch generell so, dass der Arbeitgeber bzw. die Vorgesetzten (?) eine schlechtere Benotung als 3 belegen müssen, warum es z. B. nur eine 4 oder gar ist, oder!?
Bezieht sich das auf die Gesamtnote oder auf jeden einzelnen Punkt, auf jede einzelne Formulierung, z. B. bzgl.
- Arbeitsquali
- Arbeitstempo
- Arbeitsmenge
- Anwenden von Wissen, Kenntnissen, Fertigkeiten
- Arbeitsbewältigung ... Zufriedenheit
- Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
...
Wenn also ein Punkt davon mit 3 benotet ist, bedarf es keinerlei Beweise?
Wenn aber (mind.) ein Punkt mit 4 benotet ist, bedarf es Beweise?
Muss dann jeder Beweis für jede Formulierung, die schlechter als 3 ist, auch in der Personalakte sein?
Was tun, wenn man mit diesen Beweisen nicht einverstanden ist? Welche rechtlichen Möglchkeiten hat man?
Dankeschön.
GLG