Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beweise in der PA für Zeugnisformulierungen? Möglichkeiten dagegen?
abdreherin:
Servus zusammen!
Ich nehme heute Einsicht in meine PA, da es bzgl. des Entwurfs meines Endzeugnisses (ich fange zum 1.9. woanders an) Unstimmigkeiten gibt und ich mit der Bewertung nicht einverstanden bin. Ist zwar bzgl. der neuen Anstellung egal, weil die mich auch ohne dieses Zeugnisses genommen haben, aber man weiß ja nie, was noch passieren kann und falls ein AG doch mal meine aktuelle PA einsehen möchte.
Es ist doch generell so, dass der Arbeitgeber bzw. die Vorgesetzten (?) eine schlechtere Benotung als 3 belegen müssen, warum es z. B. nur eine 4 oder gar ist, oder!?
Bezieht sich das auf die Gesamtnote oder auf jeden einzelnen Punkt, auf jede einzelne Formulierung, z. B. bzgl.
- Arbeitsquali
- Arbeitstempo
- Arbeitsmenge
- Anwenden von Wissen, Kenntnissen, Fertigkeiten
- Arbeitsbewältigung ... Zufriedenheit
- Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten
...
Wenn also ein Punkt davon mit 3 benotet ist, bedarf es keinerlei Beweise?
Wenn aber (mind.) ein Punkt mit 4 benotet ist, bedarf es Beweise?
Muss dann jeder Beweis für jede Formulierung, die schlechter als 3 ist, auch in der Personalakte sein?
Was tun, wenn man mit diesen Beweisen nicht einverstanden ist? Welche rechtlichen Möglchkeiten hat man?
Dankeschön.
GLG
Börnie:
Hier sind sehr viele Dinge gut zusammengefasst:
https://www.rueden.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/zeugnisberichtigungsklage/
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich Dir den Gang zum Anwalt schon empfehlen. Ggfls. lässt sich außergerichtlich ein besseres Zeugnis durchsetzen.
abdreherin:
Vielen Dank.
Bzgl. Beweislast bei unterdurchschnittlichen Bewertungen heißt das, dass der AG erst im Beschwerdefall Beweise liefern muss, die vorher nicht in der PA stehen müssen?
Macht es, auch rechtlich, nicht mehr Sinn, wenn solche Beweise sich vor Ausstellung des Zeugnisses in der PA befinden müssen, damit man evtl. dagegen was machen kann?
caller:
Vom logischen Verständnis her, sollten oder müssten (?) solche Beweise vorher in der Akte sein, sonst hat der AG ja keine Handhabe für seine unterduechschnittliche Bewertung.
Oder?
Interessiert mich auch.
Macht auch keinen Sinn, erhältst ein Zeugnis, guckst in die Akte und da geht nichts draus hervor, dass die Bewertung stüzt.
andi1504:
--- Zitat von: caller am 04.08.2023 12:11 ---Vom logischen Verständnis her, sollten oder müssten (?) solche Beweise vorher in der Akte sein, sonst hat der AG ja keine Handhabe für seine unterduechschnittliche Bewertung.
Oder?
Interessiert mich auch.
Macht auch keinen Sinn, erhältst ein Zeugnis, guckst in die Akte und da geht nichts draus hervor, dass die Bewertung stüzt.
--- End quote ---
Zu Beweiszwecken können die LOB-Beurteilungen herangezogen werden. Dort werden i. d. R. unter anderem Arbeitsgüte, Arbeitsmenge sowie das Verhalten bewertet und dokumentiert. Auch der Vergleich zu Anderen - also die Beurteilung, ob die Leistungen unterdurchschnittlich sind oder nicht, kann hierüber relativ leicht dargelegt werden.
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