Autor Thema: Stellenbewertung Informatik  (Read 2510 times)

RamboAnaconda

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Stellenbewertung Informatik
« am: 04.08.2023 08:33 »
Hallo zusammen,

ich bin neue in der TV-L Welt und stelle mir folgende Frage:
Anfang des Jahres wurde eine Tätigkeitbeschreibung für meine Stelle erstellt. Hier wird für über 60% der Tätigkeiten einen Masterabschluss vorausgesetzt. Der restliche Anteil einen Bachelor.

Ein Masterabschluss in Informatik liegt vor.
Nun wurde die Stelle jedoch in der E12 eingruppiert.

Nach meinem Verständnis, ist für die Stelle ein Master gefordert gewesen und gehört damit in die E13-E14?
Wie seht ihr das? Habt ihr da Erfahrungen? Gibt es rechtliche Grundlagen dafür?

Besten Dank!  :)

E15TVL

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #1 am: 04.08.2023 08:59 »
Hier wird für über 60% der Tätigkeiten einen Masterabschluss vorausgesetzt.
Woher kommt die Annahme, dass für die 60 % ein wissenschaftliches Hochschulstudium vorausgesetzt bzw. zur Ausübung benötigt wird? Erfolgt die Eingruppierung nach Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst - oder nach Teil II Ziffer 11 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - der Entgeltordnung zum TV-L? Falls Teil II, wäre für die E 13 überhaupt kein Abschluss erforderlich. Falls Teil I, wärst du bei 60 % auszuübenden Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordern, tatsächlich in E 13 eingruppiert.

RamboAnaconda

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #2 am: 04.08.2023 09:32 »
Hier wird für über 60% der Tätigkeiten einen Masterabschluss vorausgesetzt.
Woher kommt die Annahme, dass für die 60 % ein wissenschaftliches Hochschulstudium vorausgesetzt bzw. zur Ausübung benötigt wird? Erfolgt die Eingruppierung nach Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst - oder nach Teil II Ziffer 11 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - der Entgeltordnung zum TV-L? Falls Teil II, wäre für die E 13 überhaupt kein Abschluss erforderlich. Falls Teil I, wärst du bei 60 % auszuübenden Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordern, tatsächlich in E 13 eingruppiert.

Ich musste eine Tätigkeitsbeschreibung unterschreiben.
Dort war immer der Arbeitsvorgang genannt mit dessen Inhalt und dem zeitlichen Anteil in %.
Darunter stand dann bei über 60% der aufgelisteten Punkte, dass die "hierfür benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten"  = "Wissenschaftlicher Abschluss (Master)" sind

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #3 am: 04.08.2023 09:36 »
Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.

Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.

Tagelöhner

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #4 am: 04.08.2023 09:39 »
Warum sollte eine Tätigkeitsbeschreibung überhaupt einer Unterschrift des Stelleninhabers bedürfen?

Als Nachweis, dass diese zur Kenntnis genommen wurde und bei Zuwiderhandlung besser arbeitsrechtliche Konsequenzen durchgesetzt werden können?


MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #5 am: 04.08.2023 09:45 »
Damit kann der AG nachweisen, dass die gesetzlichen Erfordernisse (NachwG) erfüllt wurden.
Und der AN hat klare Vorgaben, was sein Job ist.

RamboAnaconda

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #6 am: 04.08.2023 09:47 »
Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.

Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.

Wo finde ich denn die Norm bzw. den Punkt im Tarifvertrag der dazu "verpflichtet" ?

Tagelöhner

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #7 am: 04.08.2023 09:50 »
Damit kann der AG nachweisen, dass die gesetzlichen Erfordernisse (NachwG) erfüllt wurden.
Und der AN hat klare Vorgaben, was sein Job ist.

Eine kurze Charakterisierung der Tätigkeiten wie es das NachwG fordert, kann ja womöglich bereits über übliche Geschäftsverteilungspläne erreicht werden, und hier muss der Mitarbeiter auch keine Kenntnisnahme bestätigen. Diese werden per E-Mail, dem Intranet o.Ä. übermittelt bzw. zugänglich gemacht.

Vielleicht ist es daher auch nur ein Überbleibsel aus dem Beamtenkalkriesel. Dort ist eine Unterschrift bei Dienstpostenbewertungen meines Wissens nach üblicher.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #8 am: 04.08.2023 10:05 »
Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.

Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.

Wo finde ich denn die Norm bzw. den Punkt im Tarifvertrag der dazu "verpflichtet" ?
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr12.pdf

§12

RamboAnaconda

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #9 am: 04.08.2023 13:03 »
Dann ist es eine EG13 und die rechtliche Grundlage ist der Tarifvertrag und die damit verbundene Entgeltordnung.
Stellen werden nicht eingruppiert.
Es werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet und man ist dann entsprechend dieser eingruppiert.

Du solltest also das dir zustehende Entgelt in höhe der EG13 schriftlich einfordern und sofern der AG seine Meinung bzgl. der EG nicht ändert, dieses Entgelt einklagen.

Wo finde ich denn die Norm bzw. den Punkt im Tarifvertrag der dazu "verpflichtet" ?
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr12.pdf

§12

Besten Dank - Dann werde ich mein Glück versuchen.

E15TVL

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #10 am: 04.08.2023 13:23 »
Nicht falsch verstehen, aber mit "Glück" hat das nichts zu tun. Wenn du 60 % auszuübende Tätigkeiten hast, die der Entgeltgruppe 13 entsprechen und du die dafür notwendige Voraussetzung mitbringst, dann bist du in E 13 eingruppiert und hast das entsprechende Entgelt zu bekommen (§ 12 TV-L, insbesondere Abs. 1 Satz 4).

An deiner Stelle würde ich sogar noch die Ansprüche rückwirkend geltend machen (§ 37 TV-L).

RamboAnaconda

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #11 am: 07.08.2023 08:27 »
Ich weiß nicht, ob das jetzt hierein passt.
Neben meiner Stelle gibt es noch zwei weitere Stellen für Beamten.
Diese sind A13 Stellen. Müsste diese dann nicht auch in den höheren Dienst?

Oder soll ich die Frage gezielt in den Thread für Beamte neu erstellen?

Tagelöhner

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #12 am: 07.08.2023 08:35 »
Es ist ziemlich üblich, dass Beamtenstellen mit der Dienstpostenbewertung Ax im Angestelltenbereich mit E x-1 bewertet sind. Ob man das für fair oder gerechtfertigt hält sei mal dahingestellt, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Systeme handelt. Ich finde es bereits falsch, dass Beamtenstellen 1 zu 1 mit Tarifbeschäftigten besetzt werden können, denn damit ist der Beamtenstatus für die Stelle bereits unzutreffend gewählt und nicht erforderlich.

Außerdem ist A13 nicht zwangsläufig höherer Dienst, sondern kann auch das letzte Beförderungsamt im gehobenen Dienst sein. Das sollte sich aus der Stellenausschreibung über die notwendige Laufbahn für die Bewerbung herausfinden lassen.
« Last Edit: 07.08.2023 08:43 von Tagelöhner »

RamboAnaconda

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #13 am: 07.08.2023 08:40 »
Es ist ziemlich üblich, dass Beamtenstellen mit der Dienstpostenbewertung Ax im Angestelltenbereich mit E x-1 bewertet sind. Ob man das für fair oder gerechtfertigt hält sei mal dahingestellt, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Systeme handelt.

Außerdem ist A13 nicht zwangsläufig höherer Dienst, sondern kann auch das letzte Beförderungsamt im gehobenen Dienst. Das sollte sich aus der Stellenausschreibung über die notwendige Laufbahn für die Bewerbung herausfinden lassen.


Aktuell ist die Stelle auf jeden Fall eine A13 gehobener Dienst.

Thomber

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Antw:Stellenbewertung Informatik
« Antwort #14 am: 07.08.2023 13:05 »
Die EG13 gibt es nur einmal und die gehört zum hD, weil da ein Master gefordert wird.
Für Tarifler endet der gD, wenn man das überhaupt soi sagen kann, mit der EG12.