Autor Thema: [Allg] Laufbahnwechsel nach Verletzung - Fürsorgepflicht Dienstherr -  (Read 1293 times)

souza

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Guten Tag,

ich befinde mich aktuell in einem Laufbahnwechsel vom Polizeibeamten zum Verwaltungsbeamten.
Hintergrund ist eine Verletzung, die mir 2020 privat beim Sport passiert ist. Nach mehreren Monaten Pause (OP's etc) war ich 7 Monate später wieder voll dienstfähig und hab dies auch attestiert bekommen. Bei meiner Verbeamtung auf Lebenszeit 2022 gab der Amtsarzt an, dass ich mit dieser Verletzung nicht für den Polizeidienst geeignet bin dadurch auch nicht auf Lebenszeit verbeamtet werden sollte. Nach langem hin und her wurde mir dann der Laufbahnwechsel zum Verwaltungsbeamten angeboten (alternative wäre Kündigung, da keine Verwendung im Polizeidienst möglich), welches ich auch aktuell mache. Ein Klageverfahren bzgl. dieser Entscheidung läuft schon.

Meine Fragen ist nun, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Dienstherrn?
Bei der Begründung zum Laufbahnwechsel im September 2022, wurde als Grund meine Verletzung aus August 2020 genannt (Knie kaputt erhöhtes Risiko Athrose etc.). Im Zeitraum vom August 2020 bis September 2022 fand keine Untersuchung durch den Amtsarzt statt. In diesem Zeitraum wurde der Einsatzdienst bei der Polizei ganz normal wahrgenommen. Anhand von MRT Bildern ist eine Verschlechterung des Knies in diesem Zeitraum erkennbar, was nur auf den Einsatzdienst zurückzuführen ist, da ich keinen weiteren Sport in diesem Zeitraum gemacht habe. Hätte der Dienstherr nicht früher eingreifen müssen und hat er dadurch nicht seine Fürsorgepflicht verletzt?

Lg
« Last Edit: 05.08.2023 17:43 von Admin2 »

Mike17

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In deiner Situation könnte der Anspruch auf Schadensersatz möglicherweise aufgrund der Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Betracht gezogen werden. Die Fürsorgepflicht besagt, dass der Dienstherr für das körperliche und geistige Wohl seiner Beamten verantwortlich ist.

Die Verschlechterung deiner Verletzung während des Zeitraums vom August 2020 bis September 2022, trotz normaler Dienstausübung, könnte darauf hinweisen, dass der Dienstherr nicht angemessen eingegriffen hat. Dies könnte als Verletzung der Fürsorgepflicht interpretiert werden, wenn der Dienstherr eine Möglichkeit hatte, deinen Gesundheitszustand zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Ein möglicher rechtlicher Bezugspunkt könnte Paragraph 34 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sein, der die Fürsorgepflicht des Dienstherrn regelt. Allerdings ist eine genaue Analyse deines Falls durch einen Anwalt notwendig, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sind.