Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rohrnetzmonteur EG4 oder 5 nach TVöD-VKA
GasWasserSch:
Dieser Tarifvertrag wäre auch unser Wunsch, aber leider weigert sich die Spitze, einen Wechsel durchzuführen ... das Personal im Rathaus könnte eifersüchtig werden.
Fragmon:
Prüfe den Geltungsbereich des TV-V ab und wenn diese Vorliegen, trete der Gewerkschaft bei und fordere dein Gehalt nach TV-V ein.
§ 1 TV-V
Geltungsbereich
(1)
Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.
Rechtlich selbständige Versorgungsbetriebe sind solche Unternehmen, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen betreiben, wenn in den genannten Bereichen mindestens 90 v.H. des Gesamtpersonalbestandes eingesetzt sind.
Ausgenommen sind Unternehmen, die in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Unternehmen mit anderen Unternehmenszwecken angehören, wenn die hierfür eingesetzten Beschäftigten mindestens 10 v.H. des Gesamtpersonalbestandes des Konzerns ausmachen.
(2) Ungeachtet der Voraussetzungen des Absatzes 1 können Betriebe durch landesbezirklichen Tarifvertrag ganz oder teilweise in den Geltungsbereich einbezogen oder ausgenommen werden.
Platten:
Und alle wundern sich immer noch, warum die Leute lieber einen auf Bürgergeld machen, oder für bessere Entlohnung bei Aldi Regale auffüllen.
Aber aber aber. Der sichere Jooooob.
GasWasserSch:
Es ist ein Eigenbetrieb. Daher muss die Leitungsebene mit dem Stadtrat im Rücken einen Wechsel wollen ...
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