Hallo,
wenn im Grundbuch folgendes steht:
"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Abwasserkanalleitungsrecht) für Stadt X; gemäß Bewilligung vom xxx (UR-Nr. 123/2012 Notar xyz) eingetragen am 06.06.2012 in Blatt 666; mit dem belasteten Grundstück
hierher übertragen am 09.09.2012."
bedeutet das bitte was? Welche Rechte hat die Stadt z. B.?
Dürfen die z. B. jederzeit unangekündigt das Grundstück betreten?
Was ist, wenn z. B. das Abwasserrohr beschädigt, verstopft ... ist oder anderweitig gewartet oder ausgetauscht ... werden muss oder das Kanalsystem vergrößert, erweitert werden muss?
Darf die Stadt dann die Fläche direkt über dem Rohr einfach so aufreißen und alles, was im Weg steht, abreißen (Pflasterungen, Carport, Garage, Gartenhütte ...)?
Danke Euch.
Beste Grüße