Autor Thema: Frage zu Höhergruppierung  (Read 1600 times)

GiselaF70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Frage zu Höhergruppierung
« am: 05.08.2023 15:42 »
Guten Tag.

Vielleicht kann mir jemand helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Ich bin seit 1.Januar 22 neu im öffentlichen Dienst des Landes eingestellt in der Tarifgruppe EG4/3.

Ich erhalte zum 1.9. eine Stufenlaufzeitreduzierung und rutsche dann somit in die EG4/4. Aufgrund einer anstehenden Umstrukturierung in unserem Team erhält auch mein Platz neue Aufgaben zugeteilt und wird neu bis zu EG6 bewertet. (bisher bis max EG5).

Meine Vorgesetzte möchte mich entsprechend auf die EG5 oder sogar je nach dann zugewiesener Tätigkeit auch auf die EG6 eingruppieren. Dazu meine Frage und ob ich die Tabelle richtig interpretiere: Bei beiden Varianten würde ich doch zurück in die Stufe 3 rutschen, oder? Sowohl bei einer Höhergruppierung in EG5 wie auch in EG6. Bei EG5/3 würde der Garantiebetrag greifen, bei EG6/3 nicht. Letztendlich wären es 10,00 EUR brutto Unterschied.

Hab ich da irgendwelche Nachteile, wenn mein Tarifentgelt einen Garantiebetrag enthält oder kann meine Vorgesetzte bedenkenlos die Höhergruppierung in EG6 veranlassen? Anrechnungszeiten für die bisherige Zeit in Stufe gibt es bei beiden o.g. Varianten nicht, oder?

Vielen lieben Dank schonmal für etwas Aufklärung im Tarifdschungel.

Gisela

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,416
Antw:Frage zu Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 05.08.2023 16:06 »
Moin,

Hier geht ein bisschen was durcheinander. Erst einmal bist du eingruppiert nach deinen dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Wenn diese zur EG 5 führen, dann bist du auch so eingruppiert; wenn sie in die EG 6 führen, dann dort. Ein „bis zu“ gibt es da nicht. Natürlich kann aber dein AG dir bei der Umstrukturierung Aufgaben der EG 5 oder EG 6 zuweisen (ggf. unterscheidet sich dies dann nur anhand der Zeitanteile bestimmter Aufgaben, die du auszuführen hast).

Als nächstes ist die Frage, ob du zum 1.9. tatsächlich in Stufe 4 gelangst (etwa via §17 Absatz (2) TV-L, Stufenlaufzeitverkürzung wegen „Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen“), oder „nur“ eine Zulage über den Unterschiedsbetrag der Stufen 3 und 4 erhältst. Dies macht dann einen Unterschied, weil für die Höhergruppierung eine Zulage bedeutungslos ist und im Zweifelsfall einfach entfällt. Hier nun die verschiedenen Varianten:

Höhergruppierung aus der EG 4/4 in die EG 5 führt in Stufe 3; gezahlt wird das Entgelt der EG 4/4 zuzüglich 100€ Garantiebetrag.

Höhergruppierung aus der EG 4/4 in die EG 6 führt in Stufe 3; gezahlt wird das Entgelt der EG 6/3.

Höhergruppierung aus der EG 4/3 in die EG 5 führt in Stufe 3; gezahlt wird das Entgelt der EG 5/3.

Höhergruppierung aus der EG 4/3 in die EG 6 führt in Stufe 3; gezahlt wird das Entgelt der EG 6/3.

Im ersten Fall entfällt der Garantiebetrag beim Erreichen der nächsten Stufe; es wird dann regulär das Entgelt der EG 5/4 gezahlt. In allen Fällen beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit in der entsprechenden höheren EG bei Null.

Ich hoffe, dies hilft dir weiter.

GiselaF70

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Frage zu Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 06.08.2023 06:49 »
Guten Morgen und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja, das hilft mir sehr weiter.

Und zur Info. Ich bekomme keine Zulage sondern erhalte wie geschrieben eine Stufenlaufzeitreduzierung.

Gisela