Autor Thema: Stufenmitnahme bei AG Wechsel  (Read 2194 times)

Larson

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Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« am: 06.08.2023 10:57 »
Hallo Foristen,
ich arbeite in einem städtischen Eigenbetrieb einer kreisfreien Stadt und habe mich auf eine Stelle im benachbarten Landkreis beworben. Die neue Stelle ist mit einer höheren Entgeltgruppe ausgeschrieben. Auf der neuen Stelle hätte ich, bis auf eine für mich neu hinzukommende Tätigkeit, laut Ausschreibung die selben Tätigkeiten wie auf meiner derzeitigen Position. Ich bin derzeit in der Erfahrungsstufe 4. Wäre eine Übernahme der Stufe 4 problemlos möglich? Für Eure Antworten bereits jetzt schon vielen Dank

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #1 am: 06.08.2023 11:04 »
Ja geht problemlos, einzige Hürde ist der Wille des AGs oder die Fähigkeiten der Personaler.

Larson

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #2 am: 06.08.2023 11:43 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

N8

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #3 am: 06.08.2023 13:34 »
auf jeden fall vor vertragsunterschrift klären

Larson

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #4 am: 09.08.2023 15:20 »
Werte Foristen, im Vorstellungsgespräch sagte man mir, dass eine Mitnahme der Stufe nur ginge wenn ich in der selben EG Gruppe wäre. Da ich aber aktuell in der 6 eingruppiert bin , wäre es nicht möglich die Stufe 4 mit in die E9 zu nehmen. Das wäre rechtlich laut Personalabteilung nicht möglich. Stimmt das ? Kann mir da jemand Auskunft geben? Vielen Dank

KlammeKassen

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #5 am: 09.08.2023 15:29 »
siehe § 16 TVöD
Insbesondere Protokollerklärung Nr. 2a
Schön, wenn du der Personalabteilung direkt sagen kannst, wo sie mal nachlesen sollten ;)!
Geht nicht, ist definitiv falsch.
Es muss nicht, aber es kann.

§ 16 TVöD
Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
2
Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens
drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
3
Unabhängig
davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs
Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung
berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit
förderlich ist

Protokollerklärung zu Absatz 2.1:
1
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des
öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb
einschlägiger Berufserfahrung.
2
Als Erwerb einer einjährigen einschlägigen
Berufserfahrung gilt entsprechend auch die fachpraktische Ausbildung im Rahmen
einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
nach landesgesetzlichen Regelungen und im Rahmen einer abgeschlossenen
praxisintegrierten Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger
nach landesgesetzlichen Regelungen.
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis
im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber,
der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem
vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung
ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

OrganisationsGuy

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #6 am: 09.08.2023 15:34 »
Nach Zitierung des § 16 dann gerne auch den Personaler fragen wie er eingruppiert ist und dass man, weil man ja anscheinend mehr Fachwissen besitzt als der Personaler selbst, gerne höher eingruppiert wäre als er.

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #7 am: 09.08.2023 18:33 »
Werte Foristen, im Vorstellungsgespräch sagte man mir, dass eine Mitnahme der Stufe nur ginge wenn ich in der selben EG Gruppe wäre. Da ich aber aktuell in der 6 eingruppiert bin , wäre es nicht möglich die Stufe 4 mit in die E9 zu nehmen. Das wäre rechtlich laut Personalabteilung nicht möglich. Stimmt das ? Kann mir da jemand Auskunft geben? Vielen Dank
Ja, die Aussage ist durchaus formal nachvollziehbar.

Einschlägige Berufserfahrung wird nicht existieren und hat nichts mit der vorherigen Stufe (oder der Mitnahme zu tun) insofern überflüssig dieses anzumerken.

Und bei der Mitnahme der Stufe nach 16.2a kann man quasie nur via dem folgendem Konstrukt ermöglichen :
Du nimmst deine Stufe 4 aus der EG 6 mit und wirst dann von der EG6S4 in die EG 9 höhergruppiert.
Denn die Stufe 4 der EG6 ist ungleich der Stufe 4 Egx

Aber dafür müsste man geistige Flexibilität und den Wille es so zu lesen haben

Aber man kann via förderliche Zeiten trotzdem es erreichen dass, man die Stufe 4 auf der neuen Stelle bekommt.
(Hat aber auch nichts mit Stufenmitnahme zu tun und fehlt in der Auflistung von KlammeKassen)

Also es liegt an dir dem Personaler klar zu machen, dass du nur für die Stufe 4 kommst (möglich via §16 förderliche Zeiten) und sie sich einen anderen suchen müssen, wenn sie dir es nicht geben.

Schinkensandwich

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #8 am: 09.08.2023 18:38 »
Hallo Larson,

Du solltest nicht die bisherigen Aussagen so ohne Weiteres übernehmen. Meines Erachtens ist die Auskunft der Personalabteilung durchaus korrekt.
"Förderliche Zeiten" können natürlich nur berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und ich gehe schlicht davon aus, dass dies im vorliegenden Fall die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Stufe 4 kann auch nicht nach § 16 Abs. 2a angerechnet werden: Die Aussage des Personalers ist auch hier völlig korrekt, dass die bisherige Eingruppierung mindestens gleich sein müsste.

Schinkensandwich

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #9 am: 09.08.2023 18:51 »
Und bei der Mitnahme der Stufe nach 16.2a kann man quasie nur via dem folgendem Konstrukt ermöglichen :
Du nimmst deine Stufe 4 aus der EG 6 mit und wirst dann von der EG6S4 in die EG 9 höhergruppiert.
Denn die Stufe 4 der EG6 ist ungleich der Stufe 4 Egx
Aber dafür müsste man geistige Flexibilität und den Wille es so zu lesen haben

Es ist doch klar geregelt wie der § 16 Abs. 2a funktioniert. Die Fortführung der "erworbenen Stufe" bedeutet selbstverständlich, dass die bisherige Entgeltgruppe gleich der neuen Entgeltgruppe sein muss.
Ich gebe aber zu, dass es eine Möglichkeit wäre, mit E6 zu wechseln und die Stufe mitzunehmen und dann nach einer gewissen Schamfrist nach E9(a?) höhergruppiert zu werden. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Stelle mit E9 ausgeschrieben war. Da müsste halt auch der Personalrat mitspielen und es könnte auch noch weitere Unwägbarkeiten geben.

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #10 am: 09.08.2023 18:58 »
Die einzige Unwägbarkeit ist der Unwille des Personalers, diesen Weg gehen zu wollen.
Oder wer sollte sich daran stören, diesen tariflich korrekten Weg zu gehen.
Es wird die EG6S4 angerechnet und sie führt bei einer HG zu Stufe 4 in der Ziel EG, oder sind da irgendwelche Protokollnotizen oder Urteile bekannt, die dieser Rechtsmeinung zuwiderlaufen?
Die Schamfrist ist die juristische Sekunde.

Larson

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #11 am: 10.08.2023 08:50 »
Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin noch recht unsicher wie ich vorgehe. Es ist halt 1 zu 1 der selbe Job und die selbe Tätigkeit die ich bisher gemacht habe, daher würde ich es nicht so toll finden meine Stufe zu verlieren. Klar ist aber auch, dass die finanzielle Situation so oder so durch die höhere EG besser wird.

Organisator

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #12 am: 10.08.2023 09:34 »
Also es liegt an dir dem Personaler klar zu machen, dass du nur für die Stufe 4 kommst (möglich via §16 förderliche Zeiten) und sie sich einen anderen suchen müssen, wenn sie dir es nicht geben.

wäre auch meine Empfehlung. Nur wenn du überhaupt deutlich machst, dass du nicht für weniger kommst, gibt es überhaupt einen Anwendungsfall für die Berücksichtigung förderlicher Zeiten.

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #13 am: 10.08.2023 11:13 »
Vielen Dank für eure Antworten! Ich bin noch recht unsicher wie ich vorgehe. Es ist halt 1 zu 1 der selbe Job und die selbe Tätigkeit die ich bisher gemacht habe, daher würde ich es nicht so toll finden meine Stufe zu verlieren. Klar ist aber auch, dass die finanzielle Situation so oder so durch die höhere EG besser wird.
Wenn es tatsächlich 1zu1 der selbe Job ist, dann musst du dich fragen, warum du nur EG6 bekommst oder warum du beim neuem Ag mehr bekommen solltest.
Und wenn es tatsächlich nicht 1zu1 ist, sondern wegen Verteilung der Zeitanteile du mal EG6 mal EG9x bist, dann könntest du doch einschlägige BE haben und diese einklagen(einfrodern), so dass du in Stufe 3 einzugruppieren bist.

ITheini

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Antw:Stufenmitnahme bei AG Wechsel
« Antwort #14 am: 11.08.2023 10:19 »
Es handelt sich nun mal um eine "Kann"-Bestimmung. Gehen tut es, wenn man will und flexibel ist (das bedeutet aber auch, dass man den Bewerber "unbedingt will"). Es geht dagegen nicht, wenn man weder flexibel ist, noch die tariflichen Möglichkeiten kennt oder wenn man den Bewerber nicht will. Das mag noch nicht mal an der Person selbst liegen, sondern weil man ggf. noch andere gute Bewerber hat, die eben mit weniger Gehalt zufrieden sind).

Es gibt also viele Gründe. Es ist nicht immer alles schwarz und weiß und ein Anspruch auf Anerkennung gibt es nur, wenn die EG identisch ist (oder zukünftig niedriger). Auch wenn viele Personen immer sagen "das ist zu 98% meine jetzige Stelle" mag das je nach Sichtweise wahr sein oder falsch. Wer will das denn nach einem einfachen Bewerbungsgespräch wirklich sagen können?

Man sollte sich jedoch intensiv mit dem Sachverhalt bereits vor dem Bewerbungsgespräch auseinandergesetzt haben. Auch mit möglichen Argumentationen. Ich denke ich muss nicht erwähnen, dass es keine gute Idee ist dem Personaler*in vorzuhalten, dass man "mehr wisse als der Gegenüber". Das weiß man in Personalfragen sicherlich auch nicht und seine Chancen wird man damit eher "gegen die Wand fahren" als Punkte damit zu sammeln :D