Autor Thema: Berufspraktischer Teil der Laufbahnbefähigung für den hD  (Read 6964 times)

Eukaryot

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Wie lange muss man auf einer Stelle gearbeitet haben, die dem hD entspricht, wenn man extern aus dem gD in den hD aufsteigen will?

Der Plan ist die Verbeamtung aufzugeben, als Tarifbeschäftigter zu arbeiten und sich dann erneut verbeamten zu lassen.

Fängt die Erfahrungsstufe dann bei 0 an oder wird sie aus dem gD übernommen?
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PolareuD

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Nach §24 BLV: 2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung plus 6 Monate Bewährung.

Für §22 und §23 BLV sind längere Zeiten notwendig.

Unknown

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Der Zeitraum für die Erlangung der Laufbahnbefähigung beträgt bei 300 ECTS 2,5 Jahre. In der BLV ist das schön aufgelistet. Ein Aufstieg nach §24 BLV dauert 2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung und man muss ein halbes Jahr auf dem Dienstposten sein. Die Erfahrungsstufe wird aus dem gD übernommen. Ich würde die Laufbahnbefähigung nicht als Tarifbeschäftigter absolvieren, denn verschlechtert sich dein Gesundheitszustand aus welchen Gründen auch immer so sagt der Amtsarzt dann nein zur Verbeamtung. Je nach Ressort kann es sein, dass du nach den drei Jahren zum Rat ernannt wirst und dann ein weiteres Jahr später direkt zum ORR, weil du ja bereits BaL bist. Des Weiteren musst du dich einem erneuten Bewerbungsverfahren stellen, durch Hand auflegen gelangt man nicht in den hD.

Eukaryot

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Vielen Dank für die beiden ausführlichen Antworten.

Einen Arbeitgeber, der mir die Zeit des Erwerbs der Laufbahnbefähigung nach § 24 BLV als Beamter des gD ermöglicht, dürfte kaum zu finden sein. Oder gäbe es dort Möglichkeiten über befristet ausgeschriebene Vertretungs-Stellen?
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PolareuD

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Im Bereich der Bundeswehr wird das durchaus regelmäßig praktiziert.

BalBund

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auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes, die derzeit massiv im Personal aufwachsen ist das regelmäßig der Fall. Die Behörde muss ja "eigentlich" nur eine Planstelle des gD freihalten, falls man sich als ungeeignet erweist.

Sitzt Du auf einer A11 ist es natürlich einfacher als auf einer A13gZ.


Eukaryot

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Meint Ihr mit den letzten beiden Antworten, dass sich externe Bewerber, die bereits Beamte des gD sind, bei der Bundeswehr und in anderen Sicherheitsbehörden, explizit auf hD-Stellen bewerben können und derzeit gute Chancen haben? Das wäre super. Ich dachte bislang das ginge nur in der Theorie und wird praktisch nur für interne Aufstiegskandidaten praktiziert.
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Unknown

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Das hängt vom Master ab. Was hast du für einen gemacht? Natürlich funktioniert das nur, wenn man den passenden Master in der richtigen Fachrichtung gemacht hat. Des Weiteren muss die Stelle ausgeschrieben sein.

Eukaryot

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Na gut. Eigentlich wollte ich die Fragestellung allgemein halten und nur nach dem Erwerb des berufspraktischen Teils der Laufbahnbefähigung für den hD fragen. Vielen Dank für Eure Hilfsbereitschaft!

Diplom-Verwaltungswirt (FH) und im Anschluss einen berufsbegleitenden Master of Arts in Wirtschaft & Management mit 120 ECTS. Die Kombination macht es schwierig, weil die beiden Studiengänge für einige Personaler nicht zusammenpassen (weil der Master nicht „konsekutiv“ sei).
Ich frage ebenfalls für Kollegen, die gegenwärtig einen Master of Public Administration studieren. Das wäre der einzige unumstritten konsekutive Studiengang.
« Last Edit: 06.08.2023 22:50 von Eukaryot »
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PolareuD

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Einfach mal mit einer Direktbewerbung, z.B. beim BAAINBw versuchen. Ist zwar nicht jedermanns Sache, aber das Personalfehl dort liegt bei ca. 30%. Wenn es einem nicht gefällt, orientiert man sich nach Erhalt der Laufbahnbefähigung einfach um.

Thomber

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Im Bereich der Bundeswehr wird das durchaus regelmäßig praktiziert.

[Aufstieg für Personen mit vorhandenem akkr. Masterabschluss]
Das geht bei der Bw nur, wenn Du an dem entsprechenden Aufstiegsverfahren teilnehmen darfst und im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Tests genug Punkt bekommen hast. Nach diesem "allg. Verfahren" sucht man Dir eine passende Stelle, setzt Dich auf ne A13/A14 und nach EINEM Jahr *fertig* - Ernennung zum RR.


Zitat
Das wäre der einzige unumstritten konsekutive Studiengang.
Nein, der Master of Laws ist selbstverständlich auch zugelassen (und der war auch vor dem PublicAdmin schon da.) Im Übrigen ganz witzig:  Es gibt Studiengänge, die heißen z.B. "Public Administration" und man bekommt da aber einen Abschluss als LL.M. und umgekehrt gibt es auch .   Welchen Abschluss man bekommt, hängt NICHT vom Namen des Studiengangs ab. Finde ich zwar merkwürdig, wurde mir aber von Seite der Hochschule damals so mitgeteilt.
« Last Edit: 07.08.2023 08:01 von Thomber »

Bastel

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Einfach mal mit einer Direktbewerbung, z.B. beim BAAINBw versuchen. Ist zwar nicht jedermanns Sache, aber das Personalfehl dort liegt bei ca. 30%. Wenn es einem nicht gefällt, orientiert man sich nach Erhalt der Laufbahnbefähigung einfach um.

Die BW besteht in der Regel auch auf konsekutive Master.

Unknown

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[Aufstieg für Personen mit vorhandenem akkr. Masterabschluss]
Das geht bei der Bw nur, wenn Du an dem entsprechenden Aufstiegsverfahren teilnehmen darfst und im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Tests genug Punkt bekommen hast. Nach diesem "allg. Verfahren" sucht man Dir eine passende Stelle, setzt Dich auf ne A13/A14 und nach EINEM Jahr *fertig* - Ernennung zum RR.
Für das Aufstiegsverfahren gelten entsprechende Voraussetzungen und man muss ein Auswahlverfahren absolvieren. Wenn ich richtig informiert bin, wird macht man den MPA an der Hochschule des Bundes in Brühl. Es gibt wohl auch Ausnahmen, wenn man den Master bereits absolviert hat, allerdings kann ich dazu keine Aussage treffen. Hat man alleredings einen anderen Master als den MPA, so bewirbt man sich ganz normal als Externer auf die entsprechende Stellenauschreibung und wird hoffentlich danach zum AC eingeladen und bei bestehen, bekommt man eine Einstellungsempfehlung und absolviert den Aufstieg nach § 24 BLV. Der Master muss von der Hochschule akkrediert sein und muss ebenso auf die Stellenausschreibung passen.

Hat man einen Master of Science im Gesundheitsbereich absolviert und es wird ein Master of Science im Wirtschaftswissenschaft gefordert, so erhält man natürlich eine Absage und keine Einladung zum AC. Der Master muss zwingend zur Ausschreibung passen.



Thomber

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Zitat
Hat man alleredings einen anderen Master als den MPA, so bewirbt man sich ganz normal als Externer auf die entsprechende Stellenauschreibung und wird hoffentlich danach zum AC eingeladen und bei bestehen, bekommt man eine Einstellungsempfehlung und absolviert den Aufstieg nach § 24 BLV. Der Master muss von der Hochschule akkrediert sein und muss ebenso auf die Stellenausschreibung passen.

Das gibt es aber so nicht.
Kein Master ohne Laufbahnbefähigung wird im GB BMVg eine Stelle per Stellenausschreibung gewinnen.
Wer einen Master mit zur Bw bringt, darf intern für ein allg. Auftiegsverfahren bewerben.... nicht mehr, nicht weniger


PolareuD

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Das gibt es aber so nicht.
Kein Master ohne Laufbahnbefähigung wird im GB BMVg eine Stelle per Stellenausschreibung gewinnen.
Wer einen Master mit zur Bw bringt, darf intern für ein allg. Auftiegsverfahren bewerben.... nicht mehr, nicht weniger

Ich kenne im gtD mehrere Kollegen im GB BMVg die per Fernstudium ihren Master nachgeholt haben und sich erfolgreich auf eine ausgeschriebene Stellen im htD beworben haben. Die sitzen jetzt als A11er auf einem A13er Dp und warten darauf, dass sie nach 3 Jahren die Urkunde zum TRR ausgehändigt bekommen.