Autor Thema: Frage zu Stufenzugehörigkeit bei Wechsel innerhalb Berlins für höhere Entgeltgr.  (Read 705 times)

acg146

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell auf E10 Stufe 2 in einem Berliner Bezirksamt beschäftigt und habe am Freitag mündlich eine Zusage für eine E11-Stelle in einer Senatsverwaltung erhalten.
Da ich zum 01.12.23 bei meiner aktuellen Stelle in Stufe 3 kommen würde und E10 S3 netto mehr macht als E11 S2, wollte ich fragen, wie man taktisch am besten vorgehen sollte, um bei einem Wechsel ab Dezember nicht weniger zu verdienen als bei einem Bleiben bei meiner aktuellen Stelle?
Ich überlege, meine aktuelle Stelle dazu zu bewegen, dass man den Wechsel zur Senatsverwaltung aus Gründen des Personalmangels bis zum 31.12.2023 verzögern könnte, was meine Dienststelle (falls dies rechtlich möglich wäre) sicher machen würde. So wäre ich dann in Stufe 3 und könnte im Anschluss beim Wechsel zur E11 S2 ja nicht weniger verdienen als zuvor.

Meine Frage in die Runde lautet: Wie sollte man in meinem Fall am besten vorgehen. Ich würde ungerne 2 Jahre knapp 100 € weniger verdienen, als ich ohne Wechsel zum Senat erhalten würde.


Beste Grüße und danke!

MoinMoin

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Da bei einer Höhergruppierung immer zwei es wollen müssen, solltest du einfach deinem AG mitteilen, wie und warum du dir diesen Wechsel frühestens zum 1.12. vorstellen kannst.
Ich kenne mich da in Berlin nicht aus, aber ist das Bezirksamt und die Senatsverwaltung ein und derselbe AG?
Oder ist es ein AG Wechsel (in NI wäre das der Fall, wenn man von Kommune zum Land wechselt, aber Berlin?!?

acg146

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@moinmoin
Es wäre derselbe Arbeitgeber (Land Berlin).
Wir hatten selber den Fall letztens, dass ein Kollege von einem anderen Bezirksamt zu uns wechselte, das alte BA aber den Wechsel aus Personalmangelgründen  so lang wie möglich verzögert hat.

MoinMoin

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Klingt zwar blöd, aber rein theoretisch ist es doch so:

wenn die Senatsverwaltung als Vertretung deines AGs mit dir einen Änderungsvertrag mit neuen Aufgaben und Dienststelle etc. zum 1.12.23 aushandelt, dann kann die "abgebende" Stelle sich gehackt legen und du wärest dann in der EG11S3.

So sehe ich es zumindest arbeitsrechtlich.

Wie der AG sich intern da untereinander abspricht und tüddelt, das ist dann wieder eine andere Geschichte.

Ich würde der Senatsverwaltung klipp und klar mitteilen, dass du gerne frühestens zum 1.12. die neuen Tätigkeiten übernehmen möchtest.