Autor Thema: Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO  (Read 1233 times)

RubberDuck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo,

vielleicht hatte ja schon jemand hier einen ähnlichen Fall und kann berichten wie es gelaufen ist.

Bei uns gab es die Möglichkeit sich seine Stelle neu bewerten zu lassen um eine Höhergruppierung zu erreichen. Die Frist für das einreichen war der 31.12.2021. Diese Frist wurde auch eingehalten und dann passierte gar nichts.

Ende letztens Jahres wurde ich dann kontaktiert, das man noch Fragen hätte und dies zog sich dann bis zum Anfang diesen Jahres.

Bisher habe ich auch noch keine Rückmeldung erhalten ob es klappt oder nicht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Ich war zu der damaligen Zeit in der E 11 Stufe 4. In die Stufe 5 kam ich Juli / 2022. Bin somit seit gut einem Jahr in der E11 Stufe 5.

Sollte es nun mit der Höhergruppierung klappen, werde ich dann zurück in die E12 Stufe 3 „befördert“ und muss dann noch Geld „zurückgeben“?! Oder wie läuft dies dann ab? Es gibt ja einen „Garantiebeitrag“ von E11/S4 auf E12/S3 aber der liegt ja bei 180€ was ja weiterhin deutlich weniger wäre als die jetzige E11 / S5.

Denn laut Information gilt dies ja „Rückwirkend“ zum 01.01.2021. Wäre das natürlich früher entschieden, würde sich das ja so gar nicht bemerkbar machen, denn ich „hätte“ theoretisch die zusätzlichen 180€ ( fallen diese üblicherweise dann weg, wenn man die nächste Stufe erreicht ( rein Informationshalber )) ?

Ich hoffe man kann mein anliegen so verstehen und ich danke euch schon mal für die Rückmeldungen.
« Last Edit: 06.08.2023 23:12 von RubberDuck »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,575
Antw:Höhergruppierung IT TV-L aufgrund neuer EGO
« Antwort #1 am: 06.08.2023 23:36 »
Der Antrag auf Anwendung der neuen EGO wirkt zum 1.1.2021 zurück.
Das heißt, wenn die neue EGO dazu führt wirst du rückwirkend am 1.1.2021 entsprechend Höhergruppiert.
Dann bist du seit dem 1.1.21 in der eg12 stufe 3 und dir steht entsprechendes Entgelt zu.

Der AG hat da nichts zu entscheiden, der Antrag wirkt umgehend.
Das was du entscheiden nennst, ist das der AG sich eine Rechtsmeinung über deine EG nach der neuen EGO bilden muss.
Das hätte er natürlich auch schon am 1.1.2021 erledigt haben können, da lange bekannt war, das die neue EGO eingeführt wird.

Anspruch auf Nachzahlung, bzw. Rückzahlung zu wenig oder zu viel gezahlter Ansprüche regelt der §37.
D.h. ab Forderung des Anspruches können nur die Ansprüche der letzten 6 Monate ein oder zurückgefordert werden.
Da du jetzt mehr Geld bekommst als dir zusteht, kann der AG eben dieses zurück fordern.

Da dein Antrag schon lange her ist, würde ich aufpassen, dass der AG nur eben die letzten 6 Monate zurück fordert.

Von der eg11s4 ausgehend diesen Antrag zu stellen, kann bedeuten, das man einige Jahre braucht, bis man den Break Evenpoint erreicht, wo es sich monetär lohnt.
War also nicht unbedingt die beste Idee ihn zu stellen.
Es war eben einer der Gründe, warum man den Angestellten hier die Wahlfreiheit gelassen hat, damit man nicht jahrlang schlechter gestellt ist.