Der Antrag auf Anwendung der neuen EGO wirkt zum 1.1.2021 zurück.
Das heißt, wenn die neue EGO dazu führt wirst du rückwirkend am 1.1.2021 entsprechend Höhergruppiert.
Dann bist du seit dem 1.1.21 in der eg12 stufe 3 und dir steht entsprechendes Entgelt zu.
Der AG hat da nichts zu entscheiden, der Antrag wirkt umgehend.
Das was du entscheiden nennst, ist das der AG sich eine Rechtsmeinung über deine EG nach der neuen EGO bilden muss.
Das hätte er natürlich auch schon am 1.1.2021 erledigt haben können, da lange bekannt war, das die neue EGO eingeführt wird.
Anspruch auf Nachzahlung, bzw. Rückzahlung zu wenig oder zu viel gezahlter Ansprüche regelt der §37.
D.h. ab Forderung des Anspruches können nur die Ansprüche der letzten 6 Monate ein oder zurückgefordert werden.
Da du jetzt mehr Geld bekommst als dir zusteht, kann der AG eben dieses zurück fordern.
Da dein Antrag schon lange her ist, würde ich aufpassen, dass der AG nur eben die letzten 6 Monate zurück fordert.
Von der eg11s4 ausgehend diesen Antrag zu stellen, kann bedeuten, das man einige Jahre braucht, bis man den Break Evenpoint erreicht, wo es sich monetär lohnt.
War also nicht unbedingt die beste Idee ihn zu stellen.
Es war eben einer der Gründe, warum man den Angestellten hier die Wahlfreiheit gelassen hat, damit man nicht jahrlang schlechter gestellt ist.