Autor Thema: Eingruppierung mit Berufsausbildung  (Read 1439 times)

Minou

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Eingruppierung mit Berufsausbildung
« am: 07.08.2023 13:38 »
Hallo,

es ist doch korrekt, dass Tarifangestellte gemäß ihrer übertragenen Tätigkeiten eingruppiert sind und nicht anhand ihrer Berufsausbildung. Ergo muss eine Person, die eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen kann, nicht zwingend in der E5 sein. Es handelt sich bei der Beschreibung "Entgeltgruppe 5 bis 8: Beschäftigte, die eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben" lediglich um eine grobe Richtlinie. Ist das zutreffend?

Danke!

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Berufsausbildung
« Antwort #1 am: 07.08.2023 13:41 »
Man ist aufgrund der Tätigkeiten eingruppiert korrekt, kann aber eine EG niedriger eingruppiert sein, wenn eine Bildungsvoraussetzung fehlt.

Die Beschreibung die und nennst ist reines Beamten Denke und nicht im TV zutreffend.
Denn in der IT kann ein Schulabbrecher (theoretisch) korrekt in der EG13 eingruppiert werden, da dort keine Bildungsvoraussetzung existiert.
Oder in der EG14, wenn er 15er Aufgaben hat.  :-\

Minou

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Antw:Eingruppierung mit Berufsausbildung
« Antwort #2 am: 07.08.2023 13:48 »


Die Beschreibung die und nennst ist reines Beamten Denke und nicht im TV zutreffend.
Denn in der IT kann ein Schulabbrecher (theoretisch) korrekt in der EG13 eingruppiert werden, da dort keine Bildungsvoraussetzung existiert.
Oder in der EG14, wenn er 15er Aufgaben hat.  :-\

Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe, aber ich sage doch nichts anders. Also es könnte jemand, der eine dreijährige Berufsausbildung absolviert, korrekterweise in einer E3 (oder aber einer E10) sein, je nachdem, was die Stelle hergibt. Ist das korrekt?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Berufsausbildung
« Antwort #3 am: 07.08.2023 14:06 »


Die Beschreibung die und nennst ist reines Beamten Denke und nicht im TV zutreffend.
Denn in der IT kann ein Schulabbrecher (theoretisch) korrekt in der EG13 eingruppiert werden, da dort keine Bildungsvoraussetzung existiert.
Oder in der EG14, wenn er 15er Aufgaben hat.  :-\

Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe, aber ich sage doch nichts anders. Also es könnte jemand, der eine dreijährige Berufsausbildung absolviert, korrekterweise in einer E3 (oder aber einer E10) sein, je nachdem, was die Stelle hergibt. Ist das korrekt?
ja.
Genauso mit einem Studium oder als Schulabbrecher.