Hallo,
es ist doch korrekt, dass Tarifangestellte gemäß ihrer übertragenen Tätigkeiten eingruppiert sind und nicht anhand ihrer Berufsausbildung. Ergo muss eine Person, die eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen kann, nicht zwingend in der E5 sein. Es handelt sich bei der Beschreibung "Entgeltgruppe 5 bis 8: Beschäftigte, die eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben" lediglich um eine grobe Richtlinie. Ist das zutreffend?
Danke!