Autor Thema: Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?  (Read 5852 times)

buchemma

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Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage: Ich möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Ist es korrekt, wenn ich meinen Arbeitgeber erst drei Monate (also mit Antragstellung der Rente) darüber informiere, dass ich mit 63 in Rente gehen möchte? Im Arbeitsvertrag bzw. in der Dienstvereinbarung unserer Behörde ist nicht geregelt, ab wann man den Arbeitgeber über den Rentenbeginn informieren muss.

flip

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #1 am: 07.08.2023 21:59 »
  • Rente mit 63 geht nur, falls du Abschläge inkauf nimmst.
  • Wer vor der Regelaltersgrenze aufhören möchte zu arbeiten, weil er in Rente geht (oder aus anderen Gründen) muss ordentlich kündigen.
    Die Kündigungsfrist richtet sich im TVÖD nach der Beschäftigungszeit (z.B. 12 Jahren 6 Monate zum Quartalsende)
    siehe https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html
« Last Edit: 07.08.2023 22:12 von flip »

aronzo

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #2 am: 07.08.2023 22:12 »
Es ist sinnvoll, zeitnah mit dem Vorgesetzten ein Personalgespräch zu führen und über diesen die Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrages abzuklären. Einem solchen Begehren wird in der Regel zugestimmt. Vorab wäre es gut, die Möglichkeiten eines vorfristigen Renteneintritts mit der Rentenversicherung abschließend zu klären.

Bernstein

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #3 am: 08.08.2023 07:27 »
Auch wenn ich mich hiermit wiederhole, eine Kündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen stellt zwar ein vertragswidriges Verhalten dar, ist aber trotzdem eine Kündigung. Dass der AG eine Schadensersatzklage auf den Weg bringt, ist nicht zu befürchten, da er einen evtl. Schaden gar nicht beziffern kann.

Geh doch einfach hin und signalisiere deinem AG, dass du die Rente beantragt hast und einen Auflösungsvertrag möchtest. Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende wird er sicherlich Verständnis haben, dass du nicht schon Monate im Voraus gekündigt hast, obwohl du noch keinen Antrag auf Rente gestellt hast. Schließlich könnte es ja auch sein, dass dein Entschluss in Rente zu gehen, von dir kurzfristig gefasst wurde.

TVOEDAnwender

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #4 am: 08.08.2023 07:59 »
Ich hab noch eine bessere Idee: Stelle den Rentenantrag und geh weiter arbeiten.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++cab1f078-f968-11ed-8b03-001a4a160111

aronzo

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #5 am: 08.08.2023 09:02 »
Einen solchen Fall haben wir seid Jahresanfang. Überraschend, aber gut für alle!  ;D

TVOEDAnwender

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #6 am: 08.08.2023 09:21 »
 
Einen solchen Fall haben wir seid Jahresanfang. Überraschend, aber gut für alle!  ;D

Macht mein Kollege jetzt auch. Er will eigentlich bis 67 gehen, kann aber eigentlich schon abschlagsfrei früher gehen (45 Beitragsjahre erreich). Wir haben das mal hochgerechnet, dass ist wirklich richtig viel geschenktes Geld.
Und wenn er doch früher gehen will, wird er einfach n Auflösungsvertrag beantragen. Ich glaube zwar kaum, dass der nicht genehmigt wird, aber sollte der AG zicken: einfach kündigen und schauen, wie man die Kündigungsfrist so "überbrückt"....

Britta2

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #7 am: 08.08.2023 09:45 »
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!

Bernstein

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #8 am: 08.08.2023 09:52 »
Richtig. Bei euch. Bei uns bspw. nicht.

MoinMoin

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #9 am: 08.08.2023 09:54 »
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
BullShit!!
Ich habe schon mehrere Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin mitnichten ein Depp und so ein Firlefanz stand da nie drin!

Du musst nicht permanent von deiner miesen Situation ausgehend, auf den kompletten öD verweisen.

Nur ein Depp unterschreibt Dinge, die er nicht versteht, da hast du Recht.

aronzo

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #10 am: 08.08.2023 09:57 »
@TVöDAnwender: Lieben Dank für den Link; die dort erläuterte Inanspruchnahme einer Teilrente (bestenfalls 99,99% 8)) ist ein zusätzliches Argument!

aronzo

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #11 am: 08.08.2023 10:02 »
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
Zwar nicht mein Thema: Der Anspruch besteht doch gegenüber der VBL und ist nach Erfüllung der Wartezeit unverfallbar?

"Beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wird Ihre VBLklassik als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Solange die Wartezeit nicht erfüllt ist, kann bis zur Vollendung des 69. Lebensjahrs die Erstattung der Beiträge beantragt werden."

MoinMoin

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #12 am: 08.08.2023 10:24 »
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
Zwar nicht mein Thema: Der Anspruch besteht doch gegenüber der VBL und ist nach Erfüllung der Wartezeit unverfallbar?
In Brittas Welt gelten andere Regeln!

FearOfTheDuck

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #13 am: 08.08.2023 13:49 »
Eben. Wer nicht in der Lage ist, auf Augenhöhe das zu verhandeln, was er möchte oder nicht, möge sich doch an die gesetzlichen Fristen halten.

GofX

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Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
« Antwort #14 am: 09.08.2023 06:29 »
Ich hab noch eine bessere Idee: Stelle den Rentenantrag und geh weiter arbeiten.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++cab1f078-f968-11ed-8b03-001a4a160111

Sorry wegen Off-Topic, aber das interessiert mich ...

Wie funktioniert das?

Angenommen, ich müsste regulär bis 67 arbeiten, möchte aber mit 63 aufhören, bekomme also für die vier Jahre jeweils 3,6% von meiner Rente abgezogen, insgesamt also 14,4% weniger.

"Nebenbei" arbeite ich nun zwei Jahre lang weiter, bekomme also meine um 14,4% reduzierte Rente und mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Reibach? Rente+Einkommen?), wovon zusätzlich auch nochmals in die Rentenversicherung eingezahlt wird.

Nach zwei Jahren habe ich nun die 45 Beitragsjahre für die Rente für "besonders langjährig Versicherte" erreicht und bekomme ab dann mit 65 Jahren abschlagfrei Rente?

Der Unterschied zum "regulären" Renteneintritt mit 65 Jahren wegen Erreichen der Bedingungen für die Rente für "besonders langjährig Versicherte" wäre, dass ich die zwei Jahre vorher (ab 63) neben meinen regulären Einkommen auch schon die um 14,4% reduzierte Rente beziehen könnte?

Das^^ kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und ich habe bestimmt einen Denkfehler. Warum sollte ich mit 63 bereits Rente beziehen, wenn ich doch plane, bis 65 weiter zu arbeiten? Warum will die Rentenversicherung zwei Jahre lang Geld an mich "verschenken"?