Autor Thema: Falsche Eingruppierung  (Read 3728 times)

Oidaa

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Falsche Eingruppierung
« am: 08.08.2023 08:29 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Eingruppierung.
Eingestellt wurde ich als Sachbearbeiter in einer Hochschule mit E6.

Vor ca. 2 1/2 Jahren habe ich mit mehr als 50% meiner Arbeitszeit die EDV in unserer Abteilung übernommen.
Seit ca. 1 Jahr übe ich nur noch EDV Tätigkeiten aus die u.a. Administrativ sind. ((Meine Vorgängerin hatte die Stelle mit einer E9 ausgeübt)). Zwei Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung ergaben weiterhin E6.

Ich habe zum 31.08 gekündigt, und meine Stelle wurde nun mit E8 ausgeschrieben.  >:(

Kann ich hier die Differenz von E6 zu E8 rückwirkend einfordern? :o

Danke und LG




E15TVL

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #1 am: 08.08.2023 08:34 »
Kann ich hier die Differenz von E6 zu E8 rückwirkend einfordern? :o
Nein. Zumindest nicht auf Grundlage deiner Schilderung "die Stelle wurde mit E 8 ausgeschrieben".

Sofern deine auszuübenden Tätigkeiten tatsächlich der Wertigkeit E 8 entsprechen, könntest du nur die Ansprüche der letzten 6 Monate (s. § 37 TV-L) geltend machen.

Was du oder deine Vorgängerin ausgeübt habt, was eigentlich auszuüben war und wie die Bewertung der neu ausgeschriebenen Stelle aussieht, sind mindestens 3 Paar verschiedene Schuhe.

MeinerEiner

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #2 am: 08.08.2023 08:35 »
Moin,

falls Du die IT-Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass sie Dir wirksam übertragen wurden, hast Du genrerell keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt.
Meistens werden die "neuen" Tätigkeiten einfach vom Vorgesetzten angeordnet, ohne dass er dazu ermächtigt ist, und falls der Mitarbeiter das freiwillig macht, ohne die rechtlichen Hintergründe zu kennen, ist für den AG alles in Ordnung.

Deine Tätigkeiten in deiner Tätigkeitsbeschreibung werden sich nicht geändert haben und nur aufgrund dieser bist du entsprechend eingruppiert.

Oidaa

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #3 am: 08.08.2023 08:42 »
Moin,

falls Du die IT-Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass sie Dir wirksam übertragen wurden, hast Du genrerell keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt.
Meistens werden die "neuen" Tätigkeiten einfach vom Vorgesetzten angeordnet, ohne dass er dazu ermächtigt ist, und falls der Mitarbeiter das freiwillig macht, ohne die rechtlichen Hintergründe zu kennen, ist für den AG alles in Ordnung.

Deine Tätigkeiten in deiner Tätigkeitsbeschreibung werden sich nicht geändert haben und nur aufgrund dieser bist du entsprechend eingruppiert.


Da hatte ich einen Punkt vergessen.
Eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich bekommen, jedoch war diese auch bei E6.
Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

LG

Tagelöhner

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #4 am: 08.08.2023 08:51 »
Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

Das kann ja nur eine Vermutung deinerseits sein, da dir diese Informationen mit Sicherheit nicht vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Tätigkeiten und Zeitumfänge der zugehörigen Arbeitsvorgänge bei der jetzt ausgeschriebenen Stelle entsprechend anpassen, so dass seiner Meinung nach eine E8-Eingruppierung dabei herauskommt. Daraus leitet sich aber für dich keinerlei Anspruch mehr ab. Wie willst Du denn bitte beweisen, dass der Arbeitgeber bei deiner Stellenbewertung einem Irrtum unterlag und diesen jetzt korrigiert hat?

Ich würde behaupten, dieses Kapitel solltest du gedanklich abschließen und dich zügig einem neuen besseren Arbeitsverhältnis zuwenden.

MoinMoin

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #5 am: 08.08.2023 08:59 »
Eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe ich bekommen, jedoch war diese auch bei E6.
Dann nimm deine Tätigkeitsbeschreibung, fordere das Entgelt (welche deiner meiner Meinung nach deiner auszuübenden Tätigkeiten entspricht) schriftlich und rückwirkend (Verweis §37 nur die letzten 6 Monate) ein, zur Not unter zur Hilfenahme des ArbG (erstinstanzlich braucht man keinen RA).
Wenn der Ag sich geirrt hat mit der EG6, dann kriegst du halt das entsprechende Entgelt, wenn du dich irrst (was ich nicht glaube, da es mEn unmöglich ist als einzelner ITler in einem Unternehmen EG6 zu haben und EG8 durchaus wahrscheinlich ist) dann auch gut.

Oidaa

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #6 am: 08.08.2023 09:48 »
Die Stelle wurde mit der selben Tätigkeitsbeschreibung ausgeschrieben. Jedoch nun mit E8.

Das kann ja nur eine Vermutung deinerseits sein, da dir diese Informationen mit Sicherheit nicht vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Tätigkeiten und Zeitumfänge der zugehörigen Arbeitsvorgänge bei der jetzt ausgeschriebenen Stelle entsprechend anpassen, so dass seiner Meinung nach eine E8-Eingruppierung dabei herauskommt. Daraus leitet sich aber für dich keinerlei Anspruch mehr ab. Wie willst Du denn bitte beweisen, dass der Arbeitgeber bei deiner Stellenbewertung einem Irrtum unterlag und diesen jetzt korrigiert hat?

Ich würde behaupten, dieses Kapitel solltest du gedanklich abschließen und dich zügig einem neuen besseren Arbeitsverhältnis zuwenden.

Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

MoinMoin

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #7 am: 08.08.2023 09:50 »
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!

Tagelöhner

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #8 am: 08.08.2023 09:53 »
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

Wenn das der Fall ist verlier keine Zeit, mache deine Ansprüche wirksam geltend und reiche dann ggf. zeitnah Klage  zur Durchsetzung ein.

MoinMoin

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #9 am: 08.08.2023 09:55 »
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)

Wenn das der Fall ist verlier keine Zeit, mache deine Ansprüche wirksam geltend und reiche dann ggf. zeitnah Klage  zur Durchsetzung ein.
Naja, hat ja noch 3 Wochen Zeit  8)

Oidaa

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #10 am: 08.08.2023 10:35 »
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!

Aktuell liegt der Zeitanteil bei 100%.
ab 01.09 wird dann Etwas Sachbearbeitung mit rein genommen und auf 70% reduziert (30% Sachbearbeitung).

MoinMoin

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #11 am: 08.08.2023 12:34 »
Ist keine Vermutung. Die Stellenausschreibung liegt mir vor. Mit den selben Tätigkeiten die auch in meiner Tätigkeitsbeschreibung stehen. :)
Du solltest bedenken, dass die Zeitanteile zu unterschiedlichen EGs führen können.
Und ich nehme nicht an, das Zeitanteile in der Stellenausschreibungen stehen!

Aktuell liegt der Zeitanteil bei 100%.
ab 01.09 wird dann Etwas Sachbearbeitung mit rein genommen und auf 70% reduziert (30% Sachbearbeitung).
Jeder einzelne zu bewertender Arbeitsvorgang hat einen Anteil an diese 100%
Du hast mit Sicherheit nicht nur einen Arbeitsvorgang!

Beispiel:
Anlegen und Verwalten von Benutzer (Account, Email, ...)  x% Zeitanteil (EG3)
Netzwerkmanagment x% Zeitanteil (EG9a)
Rechner zusammenschrauben und installieren x% Zeitanteil (EG8)

...
also darum geht es bei der Beurteilung wo die Summe der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.


MeinerEiner

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #12 am: 10.08.2023 06:59 »
Der AG kann ja auch zu 100% IT-Tätigkeiten mit EG6 übertragen haben. Das deckt sich dann sicherlich nicht mit der Realität bei den durchgeführten Arbeiten, aber auch das ist im Nachhinein irrelevant.

OrganisationsGuy

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #13 am: 10.08.2023 11:13 »
Jeder einzelne zu bewertender Arbeitsvorgang hat einen Anteil an diese 100%
Du hast mit Sicherheit nicht nur einen Arbeitsvorgang!

Beispiel:
Anlegen und Verwalten von Benutzer (Account, Email, ...)  x% Zeitanteil (EG3)
Netzwerkmanagment x% Zeitanteil (EG9a)
Rechner zusammenschrauben und installieren x% Zeitanteil (EG8)

...
also darum geht es bei der Beurteilung wo die Summe der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.

Rechner zusammenschrauben und installieren kann dann in der Klammer hinten nur EG9 sein. Die Summe an EG9 Tätigkeiten entscheidet doch letztendlich ob man 7, 8 oder 9 erhält.

MoinMoin

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Antw:Falsche Eingruppierung
« Antwort #14 am: 10.08.2023 11:26 »
Rechner zusammenschrauben und installieren kann dann in der Klammer hinten nur EG9 sein.
Was meinst du damit? verstehe ich nicht?


Zitat
Die Summe an EG9 Tätigkeiten entscheidet doch letztendlich ob man 7, 8 oder 9 erhält.
Die Berechnung wäre doch wie folgt, oder:
Beispiel:
40% EG3
40% EG8
20% Eg9a
Ergebnis EG8, da 60% EG8 erfüllt ist.

40% EG3
45% EG9a
15% EG7
Ergebnis EG7 da 60% EG7 erfüllt ist.