Moin,
falls Du die IT-Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass sie Dir wirksam übertragen wurden, hast Du genrerell keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt.
Meistens werden die "neuen" Tätigkeiten einfach vom Vorgesetzten angeordnet, ohne dass er dazu ermächtigt ist, und falls der Mitarbeiter das freiwillig macht, ohne die rechtlichen Hintergründe zu kennen, ist für den AG alles in Ordnung.
Deine Tätigkeiten in deiner Tätigkeitsbeschreibung werden sich nicht geändert haben und nur aufgrund dieser bist du entsprechend eingruppiert.