Autor Thema: [Allg] Bitte um Rat - Pauschale Beihilfe/ Individuelle Beihilfe - GKV oder PKV  (Read 6019 times)

Layra

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Guten Morgen,

gerne würde ich um Erfahrung, Unterstützung und Tipps beten. Da ich noch vor der Entscheidung stehe, wie ich mich versichern möchte ( GKV oder PKV, A13, Pauschale Beihilfe möglich) und das nun nicht mehr aufschieben kann.

Ich würde das gerne einerseits aus rein finanzieller Sicht betrachten. Da ich in der PKV einen Risikozuschlag wegen der Öffnungsaktion hätte.
PKV = ca. 350 eu / Pflegeversicherung = 29 eu./ steuerlich absetzbar = 245 eu (50% Absicherung ohne Risikozuschlag, da dieser nicht abgesetzt werden kann oder?)
GKV = 359 eu nach Abzug pauschaler Behilfe / Pflege = 105 eu. (Beitrag ohne pauschale Beihilfe aktuell= 719 eu + 105 Pflege)

Ich frage mich auch wegen der Steuern...
Was genau könnte ich von dem GKV Betrag absetzen? Bzw. Wie viel würde ich dann wieder bekommen? Frage mich eben, ob es am Ende vielleicht gar nicht so viel mehr in der GKV wäre, wenn man mehr Steuern zurückbekommt.
Gibt es hier GKV- Versicherte, die sich hier auskennen und die pauschale Beihilfe schon nutzen?
Oder auch nicht nutzen und lange Erfahrung als Beamter/in in der GKV haben?
Die pauschale Beihilfe soll ja auch nur auf die Besoldung gezahlt werden, d.h. alles was darüber hinaus bei einer freiwilligen Versicherung verbeitragt wird, muss man zu aktuell 14% plus Zusatzbeitrag dann alleine zahlen?

Und die Gegenfrage - Welche Erfahrungen habt ihr mit der Beitragsentwicklung (vor allem in Bezug auf den Risikozuschlag), da dieser ja immer als Hebel mitwirkt und nicht wegfallen wird? Vielleicht gibt es ja hier schon Pensionäre oder lange Versicherte in der PKV?
Eine frühzeitige DU ist ja auch immer möglich und kann nie ausgeschlossen werden - Was wäre dann die bessere Alternative?

Ein bis zwei Kinder sollen in Zukunft auch kommen.

Und dann nochmal die Frage zum Beihilfeergänzungstarif, da ich diesen nicht abgesichert bekomme. Fehlt jemandem dieser auch? Wo kommen denn Zuzahlungen auf mich zu? Besonders bei Heilmittel, da die Höchstsätze der Beihilfe so niedrig sind, habe ich gehört?

Es sind viele Fragen, aber ich hoffe, eure Erfahrungen und euer Wissen kann mir helfen.
« Last Edit: 10.08.2023 01:07 von Admin2 »

Layra

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Also vor allem aber interessiert mich die Frage, was ich steuerlich absetzen kann bei beiden Fällen?
Falls der Beitrag zu überladen ist, wäre eine Antwort auf diese Frage toll.

MoinMoin

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Die GKV wird komplett steuerlich angesetzt, bei einer PKV nur die Dinge, die "GKV" entsprechend sind.

Also Chefarzt oder Einzelzimmer wird nicht steuerlich berücksichtigt.
Die PKVen weisen diesen Betrag mWn dann entsprechend aus.

Ozymandias

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Zitat
PKV = ca. 350 eu / Pflegeversicherung = 29 eu./ steuerlich absetzbar = 245 eu (50% Absicherung ohne Risikozuschlag, da dieser nicht abgesetzt werden kann oder?)

Steuerlich absetzbar sind so grob ca. 80%, der Risikozuschlag ebenfalls zu 80% absetzbar, die PV zu 100%.

Pauschale Beihilfe mag mit Kindern eine zeit lang günstiger sein. In der Pension dreht sich das dann wieder um, da die Beihilfe 70% zahlt. Auch mit 2 Kindern zahlt man in vielen Ländern nur 70%.
Bessere Leistungen, kürzere Terminwartezeiten gibt es bei der PKV oben drauf. 

Pauschale Beihilfe macht sehr große Probleme, wenn man in ein anderes Land wechselt, dass keine Pauschale Beihilfe hat.

Heilmittel bzw. Hilfsmittel könnten ein Problem sein. Da werden ggf. der ein oder andere Tausender fällig, man muss auch nicht das schlechteste Hörgerät etc. nehmen. Man muss in der PKV etwas selbständiger agieren, alles einreichen, überprüfen, genug auf dem Konto haben. In der GKV ist alles unkomplizierter.

Die Ersparnisse bei PKV dürften selbst mit Risikozuschlag langfristig überwiegen.

Buchempfehlung:
HOW2PKV
gibt es z.B. bei Amazon umsonst mit Kindle unlimited Probeabo (muss man danach kündigen).
« Last Edit: 08.08.2023 13:05 von Ozymandias »

clarion

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Hallo,

Wenn es bei Heil - und Hilfsmittel Festbeträge gibt sind sie in der Beihilfeverordnung aufgeführt. Auch die PKV haben Höchstsätze.

Bei Hörgeräten ist der Festbetrag der Beihilfe beispielsweise höher als in der GKV.

Beispiel: Die Beihilfeverordnung sieht für ein Hörgerät einen Festbetrag von 1000 Euro vor, die PKV hat für ein Hörgerät einen Höchstbetrag von 1500 Euro. Annahme Du bist zu 50% Beihilfe berechtigt und suchst Dir ein Hörgerät  für 2.000 Euro aus.

Dann würdest Du von der Beihilfe 500 Euro bekommen, von der PKV 750 Euro, dann müsstest Du 750 Euro selbst finanzieren. Hättest Du einen Beihilfeergänzungstarif, würdest Du von der PKV 1.000 Euro bekommen, denn mehr als den Höchstsatz gibt es nicht! Ein Eigenbeitrag verbleibt so oder so. In der GKV könnte der Akustiker für en Hörgerät sogar noch nicht einmal 800 Euro abrechnen, so dass Du über 1.200 Euro selbst bezahlen müsstest.


Saxum

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Kannst du vielleicht kurz erwähnen, was für einen Tarif du hast? Dann könnte man schnell drüber schauen, wie der denn aussieht. Aber grundsätzlich sollte es so sein, dass - wenn wir uns an die Beihilfe orientieren - ein Großteil zu 100% übernommen wird, soweit es sich auf dem Level der Beihilfe bewegt.

Ich meine, dass die Hörgeräte in der Regel bei 1.500 Euro pro Ohr/Gerät (!) als Grenze bei der Beihilfe haben. Für 1.500 € pro Gerät kriegt man schon recht gute Komfort oder Komfort+ Modelle. Kassen-Hörgeräte liegen, zum Vergleich, etwa bei 750-800 € pro Hörgerät. Diese Kassengeräte werden dann auch als "Nulltarif-Geräte" bezeichnet.

Basisgeräte sind ungefähr 1.200 € und bieten schon sehr viel mehr Funktionen dann käme die Komfortklasse mit 1.500 € die Premiummodelle mit 2.190 € die bieten technisch einige Features wie "verbessertes Richtungshören" oder "Klangeinstellungen" für Situationen a'la Theater/Kino/Konferenzen.

In der Regel fährt man mit den Basismodellen, die also eins über den Kassengeräten liegen, schon recht gut.

Bei Heilmitteln kann es tatsächlich sein, dass "darüberliegende Kosten" dann selbst zu bezahlen sind. Es gibt aber anderseits auch Heilmittelerbringer*innen welche nach Beihilfesätzen abrechnen. Die haben dann in der Regel drei Preislisten: GKV/PKV/Beihilfe.

Gehen wir mal von den Höchstsätzen des Bundes aus und dass die PKV sich dran orientiert. Eine Manuelle Therapie wird mit 32,20 € pro Sitzung erstattet. Bei 20 Sitzungen gehen wir also von 644 € aus. Das würde zu diesem Satz die Beihilfe und die PKV 100% erstatten.

Wenn jetzt aber eine Heilmittelpraxis mit einem Privatpatientpreis von, sagen wir 40 € arbeitet, wäre dann hier bei diesem Beispiel eine Differenz von 156 € für 20 Sitzungen "selbst zu zahlen".

Das ist machbar, entweder man zahlt das oder man redet mit der Praxis, dass man auf einen Preis einigt oder man sucht eine Praxis die von sich aus nach Beihilfesätzen verrechnet.

Meistens ist bei einem Beihilfeergänzungstarif der Punkt "Material- und Laborkosten" der "wichtigste Punkt", weil hier die Beihilfe - also in Bayern zumindest - nur 60% des Rechnungsbetrags als berücksichtigungsfähig ansieht.

Das bedeutet etwa beispielshaft, ein Keramik-Inlay würde 300 € kosten, davon 60% sind 180 €. Das wird dann mit dem Beihilfesatz erstattet, bei 50% wären es dann 90 € was man von der Beihilfe kriegt. Von der PKV würde man, da idR 100% berücksichtigungsfähig sind, 150 € bekommen. Man hätte also insgesamt 240 € erstattet bekommen, die restlichen 60 € müsste man dann selbst zahlen.

Wenn das aber tatsächlich einem Sorgen bereitet, kann man sich ja DentOptimal der Würzburger anschauen. Man müsste aber dort mal nachfragen wie es aussieht mit dem "Beihilfefall", da die Prospekte sich ja hauptsächlich auf Privatversicherte bzw. Selbstbehalt beziehen. Anderseits kann man die 60% der Beihilfe auch als einen Selbstbehalt von 40% verstehen.

Was die steuerliche Absetzbarkeit angeht, diese würde ich wirklich bei der Entscheidungsfrage vernachlässigen, die Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro / Jahr. Das sind 158 € / Monat und das erreicht man in der Regel mit jeder GKV/PKV Versicherung. Darüber hinausgehend ist es nicht mehr steuerlich berücksichtungsfähig.

Ich sehe es so, bei Kindern ist die Beihilfe ja in der Regel 80% und dann bekommt man noch einen Familienzuschlag, das ist für mich dann die "Familienversicherung" der Beihilfe. Mit einem Beihilfesatz von 80% und einer KV Versicherung von ca. 50 € die man ja quasi über den Familienzuschlag abdecken kann, sind die Kinder sozusagen auch Familienversichert.

Was den Risikozuschlag angeht, ich sähe hier zwei Möglichkeiten. Die erste wäre die immer wiederholende Überprüfung von § 204 VVG, da muss man einen Antrag stellen. Die PKV überprüft das natürlich nicht von sich selbst. Voraussetzung ist aber dafür dass entweder die gefahrerhöhenden Umstände sich mindestens verringert haben oder wegefallen sind. Die andere Möglichkeit wäre bei anderen Krankenversicherern (anonym) auf den Busch zu klopfen, wie diese das Risiko einschätzen und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung ziehen.

Falls es der "große Versicherer" mit dem D im Namen ist, bei dem habe ich auch durch vergleichbare Erfahrungen im Kolleg*innen und Bekanntenkreis festgestellt, dass die gerne ohne Differenzierung des individuellen Risikos gleich die vollen 30% veranschlagen wenn eine Vorerkrankung besteht oder es auf die Öffungsaktion zugeht.

Ich bin etwas skeptisch diesbezüglich den Risikozuschlag als "Hebel" zu bezeichnen, natürlich erhöht sich der Risikozuschlag prozentual bei einer etwaigen Beitragserhöhung. Man muss es aber differenziert betrachten, bei einer Beitragserhöhung erhöht sich der Beitrag um, sagen wir einfach mal 5%, auf den neuen Beitrag kommt dann nochmals der Risikozuschlag von z.B. 30% darauf.

Es ist nicht so, dass auf den bisherigen Betrag MIT Risikozuschlag dann nochmals ein Risikozuschlag erhoben wird.

250 € + 5% = 262,50 € + 30% RZ = 341,25 €

und nicht etwa, wie es manchmal so verstanden wird:

(250 € + 30% RZ =) 325 € + 5 % 341,25 + 30 % RZ = 443,62 €

Bei einer frühzeitigen DU würdest du, meines Wissens nach, ja dann 70% Beihilfeanspruch bei individueller Beihilfe erhalten, das mindert die Kosten ja auch zumindest etwas.

Zusammengefasst, ich persönlich halte die Beihilfe / PKV für die bessere Entscheidung, da ich idR mit einem guten Tarif "mehr Leistung" für mein Geld bekomme, als mit einer GKV + etwaiger weiterer Zusatzversicherungen. Dafür ist die GKV "einfacher" keine Frage, die Leistungen sind aber natürlich stärker eingeschränkt. Mit etwaig bestehenden Vorerkrankungen, die die Versicherung akzeptiert hat, fühle ich mich bei der PKV doch besser aufgehoben - insbesondere wegen etwaiger späterer Leistungen.

Ein Beihilfeergänzungstarif ist mEn als eine "Zusatzversicherung" zu verstehen, da man mit Beihilfe/PKV schon bessere Leistungen erhält als bei einer GKV Regelversorgung und daher kein "unbedingtes muss". Natürlich können Kosten anfallen, aber ich denke, dass diese in der Regel stemmbar sind und natürlich ist der "über die Erstattung hinausgehende Teil" soweit ich weiß auch steuerlich als Krankheitskosten absetzbar.

Nachtrag: Da dir ja auch viel um den "steuerlichen Aspekt" bzw. die Kosten geht, solltest du berücksichtigen, dass du als Beamt*in in der Regel nicht pflichtversichert bei der KVdR (Krankenversicherung der Renter*innen) wirst, sondern dort dann weiterhin als freiwillig Krankenversicherte Renter*in bist.

D.h. derzeit würden dort auf Versorgungsbezüge (Pension) 14,6% anfallen, darüber hinaus werden weitere Einkunftsarten berücksichtigt werden wie Mieteinnahmen, Zinsen und private Renten für die dann wiederum jeweils auch ein Beitragssatz von derzeit 14% fällig werden.
« Last Edit: 11.08.2023 10:16 von Saxum »

Saxum

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Um es nochmals zu erwähnen, schon alleine wegen dem Höchstbetrag von 1.900 € oder 3.800 € bei Eheleuten halte ich den "steuerlichen Aspekt" für stark vernachlässigbar. Selbst wenn man darunter läge, man hat in der Regel noch weitere Zusatzversicherungen (z.B. Auslandskranken-, Brillen-, Krankenhaustagegeld-, Private Pflegezusatzversicherung, o.ä.) mit denen man den Höchstbetrag erreicht und was diesen überschreitet ist, wie erwähnt, nicht mehr berücksichtungsfähig.

Hier finde ich sind andere Überlegungen eher wichtiger.

Aloha

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Die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der freiwiligen GKV sind für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzbar! (bzw. nur begrenzt durch das Maximum der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528/53.056 EUR)) Hier bleibt es nicht bei den 1900/3800 EUR. Somit kann dies durchaus relevant sein (wie ich aus eigener Erfahrung weiß)

was_guckst_du

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...mit anderen Worten, man zahlt also gern mal ein paar Tausend Euro im Jahr mehr für Krankenversicherungen, bei schlechterer Leistung, weil man auf deren besseren steuerlichen Absetzbarkeit schielt?...

...ist das nicht eine Milchmädchenrechnung?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Aloha

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Es gab eine Frage zur steuerlichen Einschätzung mit einer falschen Antwort. Was man aus dieser Information macht, bleibt wohl der einzelnen Person belassen, oder? Es gibt halt Lebenssituationen, in denen die GKV durchaus sinnvoll sein kann - aber das versteht ja auch nicht mal der dbb.

was_guckst_du

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...natürlich gibt es solche Fälle...und in diesen Einzelfällen wird sich das auch lohnen...

...aber - wie gesagt - Einzelfälle...hier wird so getan, als seien die getroffenen Aussagen allgmein gültig
Gruß aus "Tief im Westen"

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Saxum

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Im gleichen Zuge sind aber wohl die "kompletten Krankenversicherungsbeiträge" der Privaten Krankenversicherung im Sinne der Basisabsicherung (analog der GKV Absicherung) steuerlich absetzbar, das wird ja auch jährlich in einer Bescheinigung der PKV mitgeteilt. Meiner Ansicht nach überschreitet man diese aber ohne weiteres, falls nicht füllen ggf. bestehende Zusatzversicherungen diese Lücke dann auf.

Meiner Ansicht nach besteht, die Begrenzung auf 1.900 Euro bzw. 3.800 Euro für Eheleute aber meiner Kenntnis nach fort. Könnte man mir bitte, auch weil es mich tatsächlich interessiert, zeigen dass dem nicht so wäre?

Ich beziehe mich dabei bei meinen Aussagen auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG sowie § 10 Abs. 4 EStG und des weiteren hinaus auf BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 127

Der gekürzte Höchstbetrag von 1 900 EUR gilt u.a. für a) Besoldungsempfänger oder gleichgestellte Personen, die von ihrem ArbG nach § 3 Nr 11 EStG steuerfreie Beihilfen zu Krankheitskosten erhalten oder b) Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind und deshalb keine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten erhalten, obwohl sie grds einen entsprechenden Anspruch hätten oder c) Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch oder gleichgestellte Personen.
« Last Edit: 11.08.2023 14:02 von Saxum »

Woldemar

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Die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der freiwiligen GKV sind für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzbar! (bzw. nur begrenzt durch das Maximum der Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 26.528/53.056 EUR)) Hier bleibt es nicht bei den 1900/3800 EUR. Somit kann dies durchaus relevant sein (wie ich aus eigener Erfahrung weiß)

Die Beiträge zur (Basis-)Krankenversicherung sind, wie Aloha schreibt, im Regelfall als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar. ABER sie "vebrauchen" dabei auch die 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen.

Das kann man teilweise umschiffen, indem man die KV-Beiträge vorauszahlt. Meines Wissens kann man mittlerweile 36 Monatsbeiträge auf einmal zahlen (oft gibt es dann noch einen Rabatt vom Versicherer), die dann im Jahr der Zahlung voll steuermindernd geltend gemacht werden können. In den folgenden 2 Jahren hat man dann die 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen "frei", um dort beispielsweise Haftpflichtversicherungen und Co. abzusetzen.

Saxum

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Danke für die Differenzierung und auch danke für den Interessanten Tipp, wie man die restlichen Vorsorgeaufwendungen doch absetzen kann. Das erneuert sich dann jährlich, solange man die Vorauszahlungen tätigt? Ist aber natürlich auch schon eine "Summe" so etwas aufzubringen, wenn man kann.

Ich meine aber mal, dass die GKV und die PKV sich hinsichtlich der (steuerlichen) Basisabsicherung nicht viel schenken und daher hier keine größeren Sprünge zu erwarten sind. Insbesondere wenn wir hier vom gD und dem hD sprechen, oder?

Layra

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Danke für eure hilfreichen Infos. Über eine genaue Quelle über die steuerliche Absetzbarkeit der GKV-Beiträge wäre ich sehr dankbar, um das mal nachlesen zu können.

@Aloha hast du dort vielleicht einen Link zum Lesen?

Leider ist durch die Öffnungsaktion das Niveau der Leistungen aktuell zu 50%, mit Kindern oder in der Pension zu höherem Prozentbeitrag auf die Leistungen der Beihilfe begrenzt. Da sind teilweise Leistungen der GKV (z.B. Kuren -Mutter-Kind-Kuren, Haushaltshilfe usw.) mit Zusatzversicherungen dann sogar besser abgesichert als in der PKV mit Beihilfe, weil über die Öffnung kein Beihilfeergänzungstarif, Wahlleistungen im KH usw. möglich ist. Und dann z.B. noch die Begrenzung der Höchstsätze der Beihilfe bei den Heilmitteln. Die Zuzahlung zu den Heilmitteln werden in der GKV zu der Einkommensgrenze zugezählt. Und wenn man bereits hohe medizinische Ausgaben hat, muss man darüber hinaus nicht mehr zuzahlen. Zusätzlich die Beschränkung im Zahnbereich bei Material-und Laborkosten, was eine Zahnzusatzversicherung voll abdecken könnte.
Daher kann sich auch je nach Familienkonstellation und Vorerkrankungen usw. sogar der Verbleib mit in der GKV mit pauschaler Beihilfe finanziell lohnen. Was dann natürlich später im Pensionsalter sein wird und wie sich die Beiträge in beiden Systemen entwickeln werden, weiß natürlich keiner.

Und da man aktuell als Beamter leider auch nicht von der PKV wechseln kann, sollte man merken, dass dieses System für den individuellen Fall nicht funktioniert, was sehr schade ist, muss man diesen Schritt 100% bedenken.