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Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter

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ToHaG:
OK, danke. Soweit ich das resümieren kann, muss ich 9b hinnehmen.
Wie und wann die GPA allerdings den Unterschied zur Auslegung der EGO zwischen schwierig und besonders verantwortungsvoll  und wann ein Drittel erreicht ist, kann man wieder auslegen wie man will. Wahrscheinlich ist man hier stark auf den Bewerter angewiesen.

MoinMoin:

--- Zitat von: ToHaG am 08.08.2023 14:49 ---OK, danke. Soweit ich das resümieren kann, muss ich 9b hinnehmen.
Wie und wann die GPA allerdings den Unterschied zur Auslegung der EGO zwischen schwierig und besonders verantwortungsvoll  und wann ein Drittel erreicht ist, kann man wieder auslegen wie man will. Wahrscheinlich ist man hier stark auf den Bewerter angewiesen.

--- End quote ---
Wann ein Drittel erreicht wird ist nicht schwierig.
Wenn ein drittel deiner Arbeitszeit sich mit diesem drittel der Aufgaben bedrittelt.

Also es kann sein, dass 25% deiner Tätigkeiten das tarifliche Merkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung
erfüllt.
Das können wir aber hier so nicht beurteilen, da wir deine Arbeitsvorgänge nicht wirklich kennen.
 Betreuung Tief- und Straßenbauprojekte kann sowohl EG5, als auch Ing Tätigkeit mit EG10/EG11 sein.
Wenn du nur Emails weiterleitest (und denen Kaffee und Kuchen bringst) zum Beispiel ist sogar EG5 noch hochgegriffen, das wäre aber auch eine Art der Betreuung.


Und nein, man ist nicht auf den Bewerter angewiesen, da man eingruppiert ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten.

Man ist immer darauf angewiesen, ob man mit der Rechtsmeinung des AG (die er über einen Bewerter sich gebildet hat) konform geht.

Wenn man nicht damit konform geht, dann gibt gab und wird es nur einen Weg geben, die korekte Bezahlung für die Eingruppierung zu erhalten:
Eingruppierungsfeststellungsklage.


Aber so aus der Ferne, sofern du also Verwaltungsarbeiten machst und nicht Tiefbau Ingenieur Tätigkeiten, dürfte die 9b (gefühlt aus meinem Bauchgefühl heraus) schon eine hohe Eingruppierung sein und besondere Schwierigkeit und Bedeutung (EG10) unmöglich.

ToHaG:
Vielen Dank für die Einschätzung und Antworten.

Aber nein, ich bring nicht nur Kaffee und Kuchen  :) :).

Vielleicht noch eine kurze Antwort auf meine Frage, ob der Bgm. dennoch die Möglichkeit hat, 9c zu zahlen, obwohl die Stellenbewertung 9b ergeben hat. Oder ob diese bindend ist.

Leider ist der Stellenmarkt mittlerweile so, dass Neuankömmlinge sofort 8 oder 9a bekommen, ohne jemals was geleistet zu haben (und auch keine Stellenbewertung vorliegt). Begründung: Nur so bekommt man Leute... Das ist für diejenigen, die einen Laden schon über Dekaden am Laufen halten, ein Schlag ins Gesicht!! Ich weiß, das ist mittlerweile der Arbeitsmarkt...

Tagelöhner:
Der öffentliche Arbeitgeber ist auch an rechtliche Grundsätze gebunden, die ihm haushaltsrechtlich (Stellenplan mit ihm zur Verfügung gestellten genehmigten Stellen und wirtschaftlicher sparender Einsatz der Steuermittel) auferlegt wurden.

Das Tarifrecht kommt damit nur regelmäßig in Konflikt, sobald ein Mitarbeiter beginnt tarifrechtliches Grundlagenwissen zur Eingruppierung zu erlangen und seine Situation zu hinterfragen und erstmals eine Stellenbeschreibung einzufordern.

Was Neuankömmlinge jetzt bekommen weil der Arbeitsmarkt wie jeder freie Markt dem Grundsatz "Angebot und Nachfrage" folgt ist dabei unbeachtlich.

Der Arbeitgeber könnte Dir durch wohlwollende Anpassung der Stellenbeschreibung daher auch nochmal höherwertige Tätigkeiten zuweisen, die zur Eingruppierung in E9c führen würden. Dabei verstößt er aber womöglich gegen andere Rechtsgebiete, die für ihn bindender sind und bei vorsätzlichen Verstößen sogar Schadenersatzansprüche denkbar werden lassen. Gerade der Beamtenkalkriesel hat hierbei eine extreme Hemmung alle Spielräume auszuschöpfen und entscheidet daher in aller Regel zum Nachteil des Tarifbeschäftigten.

ToHaG:
Sagt jemand das Wort "Günstigkeitsprinzip" etwas?
Mit dieser Begründung wurden schon übertarifliche Bezahlungen begründet. Ich kann mir dabei aber nichts vorstellen und Internetrecherche macht mich auch nicht schlauer :).

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