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Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter

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ToHaG:
Ich dachte, hier sind viele erfahrene Nutzer und Nutzerinnen, die eine Meinung dazu haben :).
Natürlich ist das alles ohne gewähr und nur ein Anwalt / Gericht usw. kann verbindliche Aussagen treffen.
ich dachte, vielleicht kann man anhand der aufgezeigten Aufgabenbereiche einschätzen, wie so eine Stelle zu bewerten ist oder wie diese im Allgemeinen bewertet wird.

ToHaG:
@ nichts_tun: Vielen Dank. Sowas meine ich mit Einschätzung :).

Sind die Arbeiten nicht vom AG übetragen, wenn es eine aktuelle, von mir und Vorgesetzem unterzeichnete Stellenbeschreibung gibt? Ist das nicht als wirksame Übertragung anzusehen?

- In wie fern unterscheidet sich denn 9b und 9c? Das ist doch sehr schwammig formuliert.
Mit 9c hätte ich mich wahrscheinlich auch arrangieren können, als "Kompromiss" zwischen 9a (bisher) und 10 (gefordert).

- Ist der AG an die GPA dann gebunden, oder könnte der Bgm. nicht dennoch eine höhere Eingruppierung in Betracht ziehen?

MoinMoin:

--- Zitat von: ToHaG am 08.08.2023 12:36 ---@ nichts_tun: Vielen Dank. Sowas meine ich mit Einschätzung :).

Sind die Arbeiten nicht vom AG übetragen, wenn es eine aktuelle, von mir und Vorgesetzem unterzeichnete Stellenbeschreibung gibt? Ist das nicht als wirksame Übertragung anzusehen?

--- End quote ---
Nur wenn der Vorgesetzte auch befugt ist deinen AV zu unterschreiben.
Ansonsten müsste das auch noch von eben solch einer Person unterschrieben/bestätigt werden.

ToHaG:
Die Stellenbeschreibung wurde auch vom Hauptamtsleiter / Personalleitung unterzeichnet.

MoinMoin:

--- Zitat von: ToHaG am 08.08.2023 12:36 ---- In wie fern unterscheidet sich denn 9b und 9c? Das ist doch sehr schwammig formuliert.
Mit 9c hätte ich mich wahrscheinlich auch arrangieren können, als "Kompromiss" zwischen 9a (bisher) und 10 (gefordert).

--- End quote ---
Es gibt bei der tariflichen Eingruppierung keine Kompromisse, sondern nur bei der Zuweisung von Tätigkeiten, die zur Eingruppierung führen.
Und wie sich 9b 9c und 10 unterscheiden hängt ja davon ab welcher Teil der EGO zu betrachten ist.
Beim Techniker gibt es den 9c nicht.
im allg. Teil:
Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.



--- Zitat ---- Ist der AG an die GPA dann gebunden, oder könnte der Bgm. nicht dennoch eine höhere Eingruppierung in Betracht ziehen?

--- End quote ---
Wie der AG sich eine Rechtsmeinung bildet steht in manchmal frei.

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