Autor Thema: Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter  (Read 3114 times)

Bastel

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #15 am: 08.08.2023 16:38 »
Leider ist der Stellenmarkt mittlerweile so, dass Neuankömmlinge sofort 8 oder 9a bekommen, ohne jemals was geleistet zu haben (und auch keine Stellenbewertung vorliegt). Begründung: Nur so bekommt man Leute... Das ist für diejenigen, die einen Laden schon über Dekaden am Laufen halten, ein Schlag ins Gesicht!! Ich weiß, das ist mittlerweile der Arbeitsmarkt...

Wenn die Tätigkeiten die E8 oder 9a hergeben, dann sind die Leute entsprechend einzugruppieren. Die Neuen können nichts dafür, wenn man die Alten jahrelang mit der Karotte vor der Nase verarscht hat.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #16 am: 08.08.2023 16:42 »
Vielen Dank für die Einschätzung und Antworten.

Aber nein, ich bring nicht nur Kaffee und Kuchen  :) :).
Dann mit sicherheit >EG8  ::)
Zitat
Vielleicht noch eine kurze Antwort auf meine Frage, ob der Bgm. dennoch die Möglichkeit hat, 9c zu zahlen, obwohl die Stellenbewertung 9b ergeben hat. Oder ob diese bindend ist.
Das kann ich dir nicht beantwortet, ob es für deinen AG (vertreten durch den Bgm) bindet ist, oder ob es nur eine Rechtsmeinung ist, die der Bgm durchaus nicht teilen muss und er eine andere Rechtsmeinung haben darf.
(oder gefahr läuft ärger zu kriegen, wenn die Bücher geprüft werden...)

Und ob dein Bgm übertarifliche Bezahlung anordnen darf, kann ich auch nicht beurteilen.


Zitat
Leider ist der Stellenmarkt mittlerweile so, dass Neuankömmlinge sofort 8 oder 9a bekommen, ohne jemals was geleistet zu haben (und auch keine Stellenbewertung vorliegt).
Also bei uns bekommen Menschen die EG13 ohne jemals was geleistet zu haben.
Das liegt aber daran, das jeder im Tarifsystem die EG bekommt, die seinen auszuübenden Tätigkeiten entspricht und  ob man was geleistet hat fast in allen EGs keine Rolle spielt.
Das nennt sich Tarifrecht.

Und wenn bei euch aus dem Bauch heraus eine Rechtsmeinung gebildet wird, wo die Leute eingruppiert zu sein scheinen, dann ist es halt aus dem Bauch heraus eine korrekt oder einen falsche Eingruppierung.

Zitat
Begründung: Nur so bekommt man Leute... Das ist für diejenigen, die einen Laden schon über Dekaden am Laufen halten, ein Schlag ins Gesicht!! Ich weiß, das ist mittlerweile der Arbeitsmarkt...
Die Begründung ist natürlich Unsinn und nicht tarifkonform.
Aber mit der gleichen Begründung, kannst du dir einen Ag suchen, der dich nach deinen Vorstellungen bezahlt.

Das du das als Schlag ins Gesicht empfindest, kann man nachvollziehen, liegt aber uA daran, dass du halt Pech hast was dein Alter angeht, oder den fehlenden Mut oder Kraft dein Arbeitswert erfolgreich einzufordern.

Was hindert dich daran dem Bgm zu sagen: Gib mir die EG9c EG10, mir ist egal wie du es hinbekommst, das ist mir egal, weil andere kriegen auch einfach so die EG8 9a
und wenn du es nicht machst, such dir jemanden anderes, der dir die nächsten Dekaden den Laden am laufen hält.


ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #17 am: 08.08.2023 16:48 »
Zitat
Was hindert dich daran dem Bgm zu sagen: Gib mir die EG9c EG10, mir ist egal wie du es hinbekommst, das ist mir egal, weil andere kriegen auch einfach so die EG8 9a
und wenn du es nicht machst, such dir jemanden anderes, der dir die nächsten Dekaden den Laden am laufen hält.

Gut gesagt!! Aber du hast Recht, meistens hat man den Mut nicht. Erst Recht nicht, wenn man schon so lange beim selben AG und eigentlich auch verwurzelt ist. Dann denkt man sich "komm, wegen 100 Euro mehr geb ich das nicht alles auf...".

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #18 am: 08.08.2023 16:51 »
Zitat
Was hindert dich daran dem Bgm zu sagen: Gib mir die EG9c EG10, mir ist egal wie du es hinbekommst, das ist mir egal, weil andere kriegen auch einfach so die EG8 9a
und wenn du es nicht machst, such dir jemanden anderes, der dir die nächsten Dekaden den Laden am laufen hält.

Gut gesagt!! Aber du hast Recht, meistens hat man den Mut nicht. Erst Recht nicht, wenn man schon so lange beim selben AG und eigentlich auch verwurzelt ist. Dann denkt man sich "komm, wegen 100 Euro mehr geb ich das nicht alles auf...".
Und dadurch sinkt dein Marktwert.
Man kann aber auch Pokern, sich aktiv nach anderen Stellen umsehen, Vorstellungsgespräche führen und es auch den Bgm indirekt mitkriegen lassen, so etwas steigert den Marktwert.

Also nicht über den "Verhandlungs"erfolg der anderen jammern und es als Schlag ins Gesicht sehen, sondern sich selber einen Klapps geben.

Kommunalgenie

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #19 am: 09.08.2023 08:55 »
Zitat
Was hindert dich daran dem Bgm zu sagen: Gib mir die EG9c EG10, mir ist egal wie du es hinbekommst, das ist mir egal, weil andere kriegen auch einfach so die EG8 9a
und wenn du es nicht machst, such dir jemanden anderes, der dir die nächsten Dekaden den Laden am laufen hält.

Gut gesagt!! Aber du hast Recht, meistens hat man den Mut nicht. Erst Recht nicht, wenn man schon so lange beim selben AG und eigentlich auch verwurzelt ist. Dann denkt man sich "komm, wegen 100 Euro mehr geb ich das nicht alles auf...".
Und dadurch sinkt dein Marktwert.
Man kann aber auch Pokern, sich aktiv nach anderen Stellen umsehen, Vorstellungsgespräche führen und es auch den Bgm indirekt mitkriegen lassen, so etwas steigert den Marktwert.

Also nicht über den "Verhandlungs"erfolg der anderen jammern und es als Schlag ins Gesicht sehen, sondern sich selber einen Klapps geben.

Aus der Personalabteilung einfach mal ein Arbeitszeugnis anzufordern kann manchmal Wunder bewirken ;)

Bastel

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #20 am: 09.08.2023 09:47 »
Ohne Studium/AL2 und ohne IT-Bezug wird eine E10 sowieso schwierig. Auch in anderen Behörden. Das ganze müsst also wohl über eine Zulage geregelt werden.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #21 am: 09.08.2023 09:49 »
Ich glaube die außertarifliche Zulage ist schwieriger zu realisieren, als eine gewollter Eingruppierungsirrtum

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #22 am: 15.08.2023 10:04 »
Liege ich falsch in der Annahme, dass die Prüfpflicht unter den Voraussetzungen der Entgeltordnung des TVöD entfällt? Von daher dürfte eine Eingruppierung in EG9c oder EG10 nicht mehr an ein Studium oder AL2 gekoppelt sein.