Hallo Zusammen,
Meine aktuelle Stellenbewertung habe ich zum Anlass genommen, mich hier zu registrieren. Ich verfolge das Forum schon lange und es war oft schon hilfreich. Nun habe ich auch ein Anliegen und möchte nach der Meinung fragen:
Ich habe vor kurzem eine neue Stellenbewertung machen lassen mit dem Ziel, eine Eingruppierung in E10 zu erreichen. Die Rückendeckung hierfür Seitens des Bgm. hatte ich. Allerdings immer mit dem Hinweis, dass eine GPA-Beurteilung zu Grunde liegen muss, um mir die E10 zu ermöglichen.
Bisher war ich E9a eingruppiert. Nach über 20 Jahren Zugehörigkeit, habe ich nun erstmals Ansprüche angemeldet. Zumal die Voraussetzungen für den Wegfall der AG-Prüfung II nun vorliegen.
Wir haben eine Stellenbeschreibung als Sachbearbeiter i.V.m. Technischen Mitarbeiter gemacht.
Im Wesentlichen umfassen meine Aufgaben:
- Alle anfallenden Aufgaben im Vergabewesen, Durchführung, Auswahl, Dokumentation usw. - 26,0 %
- Betreuung Hochbauprojekte inkl. deren Betreuung - 33,0 %
- Betreuung Tief- und Straßenbauprojekte - 24,0 %
- Alle Aufgaben im Bereich Honorarangelegenheiten inkl. Verhandlungen, Abschluss u. Abrechnung (in den Punkten Hoch- und Tiefbau inkludiert)
- Betreuung Bauhof inkl. intererner Leistungsverrechnung - 9,0 %
- öffentliche Grünanlagen inkl. Unterhaltung - 5,0 %
- Vergabe u. Betreuung Reinigung öffentlicher Einrichtungen, Überwachung der Hausmeister, Sicherheitsbeauftragter - 3,0 %
- Dazu noch Grundleistungen der LP 1, 5 und 6 sowie Objektbetreuung (Bereiche der HOAI). Dies ist der Part als "Technischer Angestellter".
Großmaßnahmen betreue ich praktisch von A-Z, ohne das ich Vorgesetzte involvieren muss. D.h. von der Beurteilung, ob z.B. eine Straße saniert wird, über die notwendigen GR-Beschlüsse, Honorarvereinbarungen, Auswahl und Durchführung der Vergaben (E-Vergabe) bis hin zu Abnahmen und Gewährleistungsüberwachung.
Des Weiteren bin ich stellvertretende Amtsleitung.
Mind. 5 Hausmeister sind mir direkt unterstellt, als auch 2 Mitarbeiter in stellv. Funktion.
Die Stellenbewertung von der GPA hat E9b ergeben. Eine Begründung liegt mir nicht vor. Ich konnte auch noch keine Einsicht in die Stellenbewertung nehmen.
Von daher wollte ich mal fragen, ob sich ein "Kampf" um eine höhere Eingruppierung lohnt.
Natürlich war die Rückendeckung vom Bgm. gleich weg, und mein AG kann sich hinter der Bewertung der GPA verstecken.
Ich weiß auch nicht, in wie weit man Bewertungen von der GPA anfechten bzw. hinterfragen kann. Und ob man das Recht als AN hat, eine neutrale Stellenbewertung selbst durchführen zu lassen (von einer unabhängigen externen Firma). Die GPA bewertet m.E. immer pro AG (kostet ja dann die Kommune weniger...).
Danke schonmal für Antworten.