Autor Thema: Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter  (Read 3146 times)

ToHaG

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Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« am: 08.08.2023 12:09 »
Hallo Zusammen,

Meine aktuelle Stellenbewertung habe ich zum Anlass genommen, mich hier zu registrieren. Ich verfolge das Forum schon lange und es war oft schon hilfreich. Nun habe ich auch ein Anliegen und möchte nach der Meinung fragen:

Ich habe vor kurzem eine neue Stellenbewertung machen lassen mit dem Ziel, eine Eingruppierung in E10 zu erreichen. Die Rückendeckung hierfür Seitens des Bgm. hatte ich. Allerdings immer mit dem Hinweis, dass eine GPA-Beurteilung zu Grunde liegen muss, um mir die E10 zu ermöglichen.

Bisher war ich E9a eingruppiert. Nach über 20 Jahren Zugehörigkeit, habe ich nun erstmals Ansprüche angemeldet. Zumal die Voraussetzungen für den Wegfall der AG-Prüfung II nun vorliegen.

Wir haben eine Stellenbeschreibung als Sachbearbeiter i.V.m. Technischen Mitarbeiter gemacht.

Im Wesentlichen umfassen meine Aufgaben:

- Alle anfallenden Aufgaben im Vergabewesen, Durchführung, Auswahl, Dokumentation usw. - 26,0 %
- Betreuung Hochbauprojekte inkl. deren Betreuung - 33,0 %
- Betreuung Tief- und Straßenbauprojekte - 24,0 %
- Alle Aufgaben im Bereich Honorarangelegenheiten inkl. Verhandlungen, Abschluss u. Abrechnung (in den Punkten Hoch- und Tiefbau inkludiert)
- Betreuung Bauhof inkl. intererner Leistungsverrechnung - 9,0 %
- öffentliche Grünanlagen inkl. Unterhaltung - 5,0 %
- Vergabe u. Betreuung Reinigung öffentlicher Einrichtungen, Überwachung der Hausmeister, Sicherheitsbeauftragter - 3,0 %

- Dazu noch Grundleistungen der LP 1, 5 und 6 sowie Objektbetreuung (Bereiche der HOAI). Dies ist der Part als "Technischer Angestellter".

Großmaßnahmen betreue ich praktisch von A-Z, ohne das ich Vorgesetzte involvieren muss. D.h. von der Beurteilung, ob z.B. eine Straße saniert wird, über die notwendigen GR-Beschlüsse, Honorarvereinbarungen, Auswahl und Durchführung der Vergaben (E-Vergabe) bis hin zu Abnahmen und Gewährleistungsüberwachung.

Des Weiteren bin ich stellvertretende Amtsleitung.
Mind. 5 Hausmeister sind mir direkt unterstellt, als auch 2 Mitarbeiter in stellv. Funktion.

Die Stellenbewertung von der GPA hat E9b ergeben. Eine Begründung liegt mir nicht vor. Ich konnte auch noch keine Einsicht in die Stellenbewertung nehmen.

Von daher wollte ich mal fragen, ob sich ein "Kampf" um eine höhere Eingruppierung lohnt.
Natürlich war die Rückendeckung vom Bgm. gleich weg, und mein AG kann sich hinter der Bewertung der GPA verstecken.

Ich weiß auch nicht, in wie weit man Bewertungen von der GPA anfechten bzw. hinterfragen kann. Und ob man das Recht als AN hat, eine neutrale Stellenbewertung selbst durchführen zu lassen (von einer unabhängigen externen Firma). Die GPA bewertet m.E. immer pro AG (kostet ja dann die Kommune weniger...).

Danke schonmal für Antworten.

Bastel

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #1 am: 08.08.2023 12:25 »
Stellen tun nichts zur Sache. Es geht um deine auszuübenden Tätigkeiten. Was wurde dir wirksam übertragen?

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #2 am: 08.08.2023 12:27 »
Hallo und schonmal danke für die Antwort.
In wie fern, was meinst du mit übertragen? Die einzelnen Tätigkeiten habe ich ausgeführt. Mit welchen Angaben kann ich noch dienen?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #3 am: 08.08.2023 12:30 »
Die korrekte Eingruppierung kann nur ein Gericht feststellen!

Alles andere ist nichts weiter als eine Rechtsmeinung.

In sofern: Natürlich kannst du die Rechtsmeinung vom GPA anzweifeln, hinterfragen und anfechten.
Natürlich kannst du jemanden Drittes dafür bezahlen, dass er dir eine seine Rechtsmeinung mitteilt.


nichts_tun

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #4 am: 08.08.2023 12:32 »
Ausgehend von den Aufgaben, die du beschrieben hast und als deine auszuübenden Tätigkeiten ausgibst (wie Bastel sagte, müssten die natürlich seitens des AGs wirksam übertragen sein).

Die hast m. E. einen Mischarbeitsplatz.

Die Tätigkeiten
- Betreuung Hochbauprojekte inkl. deren Betreuung - 33,0 %
- Betreuung Tief- und Straßenbauprojekte - 24,0 %
könnten m. E. nach den Eingruppierungsvorschriften für Techniker zu bewerten sind. Diese wäre, wenn die Zeitanteile stimmen, prägend. Da würde ich die EG 9b als zutreffend erachten (Techniker mit schwierigen Aufgaben).

Die Tätigkeiten
- Alle anfallenden Aufgaben im Vergabewesen, Durchführung, Auswahl, Dokumentation usw. - 26,0 %
- Betreuung Bauhof inkl. intererner Leistungsverrechnung - 9,0 %
- öffentliche Grünanlagen inkl. Unterhaltung - 5,0 %
- Vergabe u. Betreuung Reinigung öffentlicher Einrichtungen, Überwachung der Hausmeister, Sicherheitsbeauftragter - 3,0 %
würde ich eher in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen sehen. Da ist die EG 9a bis EG 9b auch nicht ganz von der Hand zu weisen.

Eine EG 10 sehe ich nicht.

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #5 am: 08.08.2023 12:33 »
Ich dachte, hier sind viele erfahrene Nutzer und Nutzerinnen, die eine Meinung dazu haben :).
Natürlich ist das alles ohne gewähr und nur ein Anwalt / Gericht usw. kann verbindliche Aussagen treffen.
ich dachte, vielleicht kann man anhand der aufgezeigten Aufgabenbereiche einschätzen, wie so eine Stelle zu bewerten ist oder wie diese im Allgemeinen bewertet wird.

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #6 am: 08.08.2023 12:36 »
@ nichts_tun: Vielen Dank. Sowas meine ich mit Einschätzung :).

Sind die Arbeiten nicht vom AG übetragen, wenn es eine aktuelle, von mir und Vorgesetzem unterzeichnete Stellenbeschreibung gibt? Ist das nicht als wirksame Übertragung anzusehen?

- In wie fern unterscheidet sich denn 9b und 9c? Das ist doch sehr schwammig formuliert.
Mit 9c hätte ich mich wahrscheinlich auch arrangieren können, als "Kompromiss" zwischen 9a (bisher) und 10 (gefordert).

- Ist der AG an die GPA dann gebunden, oder könnte der Bgm. nicht dennoch eine höhere Eingruppierung in Betracht ziehen?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #7 am: 08.08.2023 12:39 »
@ nichts_tun: Vielen Dank. Sowas meine ich mit Einschätzung :).

Sind die Arbeiten nicht vom AG übetragen, wenn es eine aktuelle, von mir und Vorgesetzem unterzeichnete Stellenbeschreibung gibt? Ist das nicht als wirksame Übertragung anzusehen?
Nur wenn der Vorgesetzte auch befugt ist deinen AV zu unterschreiben.
Ansonsten müsste das auch noch von eben solch einer Person unterschrieben/bestätigt werden.

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #8 am: 08.08.2023 12:43 »
Die Stellenbeschreibung wurde auch vom Hauptamtsleiter / Personalleitung unterzeichnet.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #9 am: 08.08.2023 13:33 »
- In wie fern unterscheidet sich denn 9b und 9c? Das ist doch sehr schwammig formuliert.
Mit 9c hätte ich mich wahrscheinlich auch arrangieren können, als "Kompromiss" zwischen 9a (bisher) und 10 (gefordert).
Es gibt bei der tariflichen Eingruppierung keine Kompromisse, sondern nur bei der Zuweisung von Tätigkeiten, die zur Eingruppierung führen.
Und wie sich 9b 9c und 10 unterscheiden hängt ja davon ab welcher Teil der EGO zu betrachten ist.
Beim Techniker gibt es den 9c nicht.
im allg. Teil:
Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.


Zitat
- Ist der AG an die GPA dann gebunden, oder könnte der Bgm. nicht dennoch eine höhere Eingruppierung in Betracht ziehen?
Wie der AG sich eine Rechtsmeinung bildet steht in manchmal frei.

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #10 am: 08.08.2023 14:49 »
OK, danke. Soweit ich das resümieren kann, muss ich 9b hinnehmen.
Wie und wann die GPA allerdings den Unterschied zur Auslegung der EGO zwischen schwierig und besonders verantwortungsvoll  und wann ein Drittel erreicht ist, kann man wieder auslegen wie man will. Wahrscheinlich ist man hier stark auf den Bewerter angewiesen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #11 am: 08.08.2023 15:43 »
OK, danke. Soweit ich das resümieren kann, muss ich 9b hinnehmen.
Wie und wann die GPA allerdings den Unterschied zur Auslegung der EGO zwischen schwierig und besonders verantwortungsvoll  und wann ein Drittel erreicht ist, kann man wieder auslegen wie man will. Wahrscheinlich ist man hier stark auf den Bewerter angewiesen.
Wann ein Drittel erreicht wird ist nicht schwierig.
Wenn ein drittel deiner Arbeitszeit sich mit diesem drittel der Aufgaben bedrittelt.

Also es kann sein, dass 25% deiner Tätigkeiten das tarifliche Merkmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung
erfüllt.
Das können wir aber hier so nicht beurteilen, da wir deine Arbeitsvorgänge nicht wirklich kennen.
 Betreuung Tief- und Straßenbauprojekte kann sowohl EG5, als auch Ing Tätigkeit mit EG10/EG11 sein.
Wenn du nur Emails weiterleitest (und denen Kaffee und Kuchen bringst) zum Beispiel ist sogar EG5 noch hochgegriffen, das wäre aber auch eine Art der Betreuung.


Und nein, man ist nicht auf den Bewerter angewiesen, da man eingruppiert ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten.

Man ist immer darauf angewiesen, ob man mit der Rechtsmeinung des AG (die er über einen Bewerter sich gebildet hat) konform geht.

Wenn man nicht damit konform geht, dann gibt gab und wird es nur einen Weg geben, die korekte Bezahlung für die Eingruppierung zu erhalten:
Eingruppierungsfeststellungsklage.


Aber so aus der Ferne, sofern du also Verwaltungsarbeiten machst und nicht Tiefbau Ingenieur Tätigkeiten, dürfte die 9b (gefühlt aus meinem Bauchgefühl heraus) schon eine hohe Eingruppierung sein und besondere Schwierigkeit und Bedeutung (EG10) unmöglich.

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #12 am: 08.08.2023 16:11 »
Vielen Dank für die Einschätzung und Antworten.

Aber nein, ich bring nicht nur Kaffee und Kuchen  :) :).

Vielleicht noch eine kurze Antwort auf meine Frage, ob der Bgm. dennoch die Möglichkeit hat, 9c zu zahlen, obwohl die Stellenbewertung 9b ergeben hat. Oder ob diese bindend ist.

Leider ist der Stellenmarkt mittlerweile so, dass Neuankömmlinge sofort 8 oder 9a bekommen, ohne jemals was geleistet zu haben (und auch keine Stellenbewertung vorliegt). Begründung: Nur so bekommt man Leute... Das ist für diejenigen, die einen Laden schon über Dekaden am Laufen halten, ein Schlag ins Gesicht!! Ich weiß, das ist mittlerweile der Arbeitsmarkt...

Tagelöhner

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #13 am: 08.08.2023 16:21 »
Der öffentliche Arbeitgeber ist auch an rechtliche Grundsätze gebunden, die ihm haushaltsrechtlich (Stellenplan mit ihm zur Verfügung gestellten genehmigten Stellen und wirtschaftlicher sparender Einsatz der Steuermittel) auferlegt wurden.

Das Tarifrecht kommt damit nur regelmäßig in Konflikt, sobald ein Mitarbeiter beginnt tarifrechtliches Grundlagenwissen zur Eingruppierung zu erlangen und seine Situation zu hinterfragen und erstmals eine Stellenbeschreibung einzufordern.

Was Neuankömmlinge jetzt bekommen weil der Arbeitsmarkt wie jeder freie Markt dem Grundsatz "Angebot und Nachfrage" folgt ist dabei unbeachtlich.

Der Arbeitgeber könnte Dir durch wohlwollende Anpassung der Stellenbeschreibung daher auch nochmal höherwertige Tätigkeiten zuweisen, die zur Eingruppierung in E9c führen würden. Dabei verstößt er aber womöglich gegen andere Rechtsgebiete, die für ihn bindender sind und bei vorsätzlichen Verstößen sogar Schadenersatzansprüche denkbar werden lassen. Gerade der Beamtenkalkriesel hat hierbei eine extreme Hemmung alle Spielräume auszuschöpfen und entscheidet daher in aller Regel zum Nachteil des Tarifbeschäftigten.

ToHaG

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Antw:Eingruppierung als Technischer Mitarbeiter
« Antwort #14 am: 08.08.2023 16:35 »
Sagt jemand das Wort "Günstigkeitsprinzip" etwas?
Mit dieser Begründung wurden schon übertarifliche Bezahlungen begründet. Ich kann mir dabei aber nichts vorstellen und Internetrecherche macht mich auch nicht schlauer :).