Autor Thema: angeordnete Überstunden TV L  (Read 1189 times)

Hannes Braun

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angeordnete Überstunden TV L
« am: 08.08.2023 14:07 »
Werden angeordnete Überstunden nur mit einem Zeitausgleich abgegolten oder müssen diese auch zwingend bezahlt werden ?

MoinMoin

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Antw:angeordnete Überstunden TV L
« Antwort #1 am: 08.08.2023 14:30 »
Wenn diese angeordneten Stunden in der Folgewoche nicht per Zeitausgleich ausgeglichen werden, werden sie zu Überstunden und sind entsprechend mit Zuschlägen (15%/30%) auf das Zeitkonto zu versehen.


Guckst du ProErkl. 2 zum §8:
Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen;
für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen,
in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Sofern kein
Arbeitszeitkonto nach § 10 eingerichtet ist, oder wenn ein solches besteht, die/der
Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung nach Absatz 1 geltend macht, erhält
die/der Beschäftigte für Überstunden (§ 7 Absatz 7), die nicht bis zum Ende des
dritten Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats - nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je
Stunde 100 v.H. des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der
jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4. 3Der Anspruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig
von einem Freizeitausgleich.