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Von Sachgrundbefristung auf Sachgrundbefristunf bewerben?! Ruckwirkend unbefrist

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hacheles:
Hallo,

ich habe eine Sachgrundbefristung.

Aktuell ist in einem anderen Bereich als Krankheitsvertretung extern eine Stelle ausgeschrieben - mit der Option auf Unbefristung.

Diese Stelle ist nicht explizit intern ausgeschrieben.

Darf ich mich jetzt auf diese externe Stelle bewerben? Falls ja, dürfte man mich auch auf dieser Stelle einstellen?

Falls ich die neue Stelle antreten sollte oder bereits angetreten habe, danach aber sich herausstellt, dass der erste sachgrundbefristete Vertrag bzgl. Sachgrund/Sachgründen nicht rechtmäßig war und somit bei diesem ersten Arbeitsverhältnis rückwirkend bereits eine Unbefristung vorliegt, gilt diese Unbefristung dann auch, obwohl man eine neue Sachgrundbefristung angetreten hat?

Danke.

Grüße

McOldie:
1. Ja eine Bewerbung ist grundsätzlich möglich. Frage ist nur, ob der Arbeitgeber mitmacht.
2. Eine Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der 1. Befristung ist nur aus diesem Arbeitsverhltnis heraus möglich. Wenn man einen anderen befristeten Arbeitsvertrag mit einem anderen Befristungsgrund angetreten hat, ist dies nicht mehr möglich.

hacheles:
Was bedeutet, wenn der AG mitmacht?

Bernstein:
Das könnte beispielsweise heißen, dass er dich auf der anderen Stelle nicht haben will.

Du darfst dir selbst Gründe ausdenken, was das bedeuten könnte. Schließlich bist du im ÖD beschäftigt.

aronzo:

--- Zitat von: hacheles am 09.08.2023 10:13 ---...und somit bei diesem ersten Arbeitsverhältnis rückwirkend bereits eine Unbefristung vorliegt, gilt diese Unbefristung dann auch, obwohl man eine neue Sachgrundbefristung angetreten hat?

--- End quote ---
§ 17 Satz 1 TzBfG:
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.
...

Es geht also auch "rückwirkend". Eine Bewerbung als Signal ("Ich will bleiben!") wäre so verkehrt nicht, hierbei könnte auch der Personalrat unterstützend tätig werden.

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