Autor Thema: [ST] Beurteilung  (Read 1421 times)

LeBird

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[ST] Beurteilung
« am: 09.08.2023 18:48 »
Hallo und guten Tag in die Runde, folgende Frage beschäftigt mich heute den ganzen Tag.

Ist eine Anlassbeurteilung ohne vorangegangene Regelbeurteilung ( da noch nicht den Zeitraum im Dienst) möglich.
Bsp. A bewirbt sich auf einen Dienstposten A10. Hier greift die RegelBU 2020. Mitbewerber hat bis dato nie eine RegelBU erhalten.  Kann jetzt eine AnlassBU für den Mitbewerber erstellt werden?

clarion

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Antw:[ST] Beurteilung
« Antwort #1 am: 09.08.2023 19:47 »
Ja

LeBird

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Antw:[ST] Beurteilung
« Antwort #2 am: 09.08.2023 20:06 »
Danke schön.

was_guckst_du

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Antw:[ST] Beurteilung
« Antwort #3 am: 10.08.2023 07:12 »
...hier stellt sich dann allerdings die Frage der Vergleichbarkeit der Beurteilungen, die m.E. schon allein aufgrund der des zeitlichen Unterschiedes von fast drei Jahren nicht mehr gegeben sein dürfte...auch die Dauer des Beurteilungszeitraumes weicht wahrscheinlich erheblich ab...

...klassischer Fall eines Konkurrentenstreitverfahrens 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

LeBird

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Antw:[ST] Beurteilung
« Antwort #4 am: 10.08.2023 14:48 »
OVG LSA, Beschluss vom 27.04.20 – 1 M 44/20 –

Hier Punkt 4

4. Eine Regelbeurteilung ist grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt.

Danke für die Antwort. Der Gedanke war auch da, aber o.g. Auszug widerspricht dem