Autor Thema: Tariflicher Urlaubsanspruch - Rundung von Ansprüchen auf Teilurlaub  (Read 1137 times)

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Ich hänge immer noch hinsichtlich einer Lösung ein und würde mich über Hinweise/Bestätigung freuen!

Arbeitnehmer wechselt zum 01.10.2023 zur Kommune. Im vorherigen Arbeitsverhältnis (TVöD) hat er einen Teilurlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen (9 Monate mal 2,5 Tage, aufgerundet nach § 26 Absatz 1 TVöD). Dieser Urlaubsanspruch wird vom alten Arbeitgeber vollumfänglich erfüllt. Besteht nunmehr ein Anspruch bei uns auf Teilurlaub von 8 Arbeitstagen (3 Monate mal 2,5 Tage, aufgerundet nach § 26 Absatz 1 TVöD)?

Aus meiner Sicht schon, da jeder Teilurlaubsanspruch nach den tariflichen Vorschriften aufzurunden wäre. Die einmalige Besserstellung ist (typisch für Rundungen) hinzunehmen. Gibt es andere Argumente oder Erfahrungen? Dankeschön!

Schlüüü

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Echt jetzt?

ich1974

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
Der Arbeitnehmer hat 30 Tage tariflichen Urlaubsanspruch, von denen hat Ihm der alte AG 23 Tage gewährt. Dies sollte auch auf der Bescheinigung über den erhaltenen Urlaub aufgeführt sein. Hier stehen dann nur noch 7 TAge tariflicher Urlaub zu.

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Wie wäre es mit § 6 BUrlG ?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Wie wäre es mit § 6 BUrlG ?

§ 6 regel m.E. nur den Mindesturlaub und nicht den darüber hinausgehenden tarifl. Urlaub

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
§ 6 BUrlG wird über § 26 Absatz 2 am Anfang TVöD-V einbezogen, so meine ich und hatte dazu auch schon mal was geschrieben. Wir folgen einem Tipp per PM und berücksichtigen 23 plus 7 Urlaubstage; der AN kann ja den Rechtsweg beschreiten. Dankeschön für die Anregungen! ;D