Autor Thema: Urlaubsstreichung bei Krankheit  (Read 2545 times)

peterchaos

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Urlaubsstreichung bei Krankheit
« am: 10.08.2023 19:58 »
Hallo,
wie schaut es aus wenn Urlaub aus 2015 gestrichen worden ist.
Seit Sep. 2015 Krank bis mitte Juli 2016.
Urlaubsstreichung von ca. 20 Tagen. Hinweis beim AG auf Krankheit
Tarifvertrag hat nichts bewirkt, trotzdem wurde der Urlaub im April 2016 gestrichen.
Eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Somit müsste doch der Urlaub laut EuGH (BAG) gutgeschrieben werden, oder
sehe ich das falsch?

RsQ

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #1 am: 10.08.2023 21:11 »
2016? Wirklich?  ???

Dean

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #2 am: 11.08.2023 09:57 »
Wir haben Sommer 2023. Du hast 6 Jahre im Koma gelegen.

Bernstein

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #3 am: 11.08.2023 10:03 »
Wir haben Sommer 2023. Du hast 6 Jahre im Koma gelegen.

Rechne noch mal nach.  ;)

peterchaos

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #4 am: 11.08.2023 19:03 »
Von wegen Koma, es geht jetzt um das EuGH ((BAG 20.12.2022) Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers.
Dieses Urteil ist meines erachtens Rückwirkend, und 2016 gab es das Urteil noch nicht. Darauf bezog sich meine Anfrage , und nicht nach Diagnossen von 0 Nummern.

peterchaos

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #5 am: 11.08.2023 19:09 »
Auch im Koma kann sich was tun,  die 3 Personen in dem Urteil, ging es um 2014.
Luschen sollten besser nicht antworten.
Dean, wie lange Dauert ein Verfahren bis zum EuGH ich glaube länger als 6 Jahre

aronzo

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #6 am: 11.08.2023 19:29 »
Was erwartest Du bei diesem Sachverhalt für eine Antwort? Solange Du nicht tatsächlich im Koma gelegen hast:

Der Urlaubsanspruch (bei Nichtgewährung Schadenersatz durch Ersatzurlaub) dürfte zwischenzeitlich verjährt sein. Kannst Du Dir gerne vom Arbeitsgericht bestätigen lassen.

Bernstein

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #7 am: 14.08.2023 07:57 »
Auch im Koma kann sich was tun,  die 3 Personen in dem Urteil, ging es um 2014.
Luschen sollten besser nicht antworten.
Dean, wie lange Dauert ein Verfahren bis zum EuGH ich glaube länger als 6 Jahre

Deine Art hier aufzutreten passt zu deiner Rechtschreibung.

Wdd3

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Antw:Urlaubsstreichung bei Krankheit
« Antwort #8 am: 15.08.2023 14:24 »
Auch im Koma kann sich was tun,  die 3 Personen in dem Urteil, ging es um 2014.
Luschen sollten besser nicht antworten.
Dean, wie lange Dauert ein Verfahren bis zum EuGH ich glaube länger als 6 Jahre
Von wegen Koma, es geht jetzt um das EuGH ((BAG 20.12.2022) Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers.
Dieses Urteil ist meines erachtens Rückwirkend, und 2016 gab es das Urteil noch nicht. Darauf bezog sich meine Anfrage , und nicht nach Diagnossen von 0 Nummern.

Wenn du mit deinem AG auch so redest ist die Antwort verständlich. ;)