Hallo,
wie schaut es aus wenn Urlaub aus 2015 gestrichen worden ist.
Seit Sep. 2015 Krank bis mitte Juli 2016.
Urlaubsstreichung von ca. 20 Tagen. Hinweis beim AG auf Krankheit
Tarifvertrag hat nichts bewirkt, trotzdem wurde der Urlaub im April 2016 gestrichen.
Eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Somit müsste doch der Urlaub laut EuGH (BAG) gutgeschrieben werden, oder
sehe ich das falsch?